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03-03-2025, 10:56
Hi,
erstmal cool, dass es so ein Forum gibt!
Kurz zur Situation:
- Kind 7, kein GSR (nie gehabt, einmal versucht, Vergleich geschlossen, immer noch keins). Umgang funktioniert seit Prozess einwandfrei, KM hat 'Schuss vor den Bug' erhalten und nun 'Angst', weiter zu boykottieren. Trotzdem nutzt sie nat. jede Gelegenheit, ihre Macht zu demonstrieren. Alle Beschlüsse (Vergleiche) mittlerweile ausgelaufen, wir organisieren uns selbst
- Kind seit ca. einem halben Jahr auffällig, Mutter seit circa anderthalb Jahren (und zwar 'richtig' auffällig - hier stimmt was nicht im Oberstübchen)
- Anfang 2025 aufgrund des bedenklichen geistigen Zustands der KM das JA eingeschaltet. Nachdem die KM 'vergessen' hatte, das Kind zur Schule zu schicken und die Schule wohl nichts gutes über KM beim JA zu berichten wusste, 'ermittelt' das JA. Problem: KM ist hochmanipulativ, findet 'auf alles' eine Antwort (wenn auch noch so unlogisch) und versucht, sich irgendwie 'durchzuschlängeln' beim JA (eine konkret 'nachweisbare' Kindswohlgefährdung wie blaue Flecke o.ä. liegt somit nicht vor, allerdings di psychische Belastung sowie die immer wieder stattfindenden Aussetzer der Mutter, die unabhängig - z.B. von der Schule - dokumentiert wurden)
- KM glaubt nunmehr (sie weiß es nicht genau und ihr 'paranoider' Zustand lässt ihr wohl keine Wahl), dass ich ursächlich hinter allem stehe (habe dem JA 'eingeredet', dass sie geisteskrank ist) und hat einen (argumentativ mehr als lächerlich begründeten) Gewaltschutzantrag gestellt sowie drei (!) Strafanträge gestellt (u.a. 'Bruch der Vertraulichkeit des Wortes' sowie 'Verleumdung': die KM geht wirklich davon aus, ich hätte sie während eines Telefonats - in dem sie von ihrer Geisteskrankheit spricht - aufgenommen, diese Aufnahme dem JA vorgelegt und deshalb würden die nun 'ermitteln')
Kurz zum Plan:
- ich habe mündliche Verhandlung zum Gewaltschutz beantragt, die Beweislage (Mutter stellt mir nach, lässt sich trotz Aufforderung nicht abwimmeln, wurde von mir überall gesperrt und sucht trotzdem Kontakt, persönliche Begegnung nur unter Zeugen, etc.) ist 'eigentlich' eindeutig.
- in meiner schriftlichen Stellungnahme weise ich auf die Gesamtumstände hin und bitte den Richter 'subtil' eine Kindswohlgefährdungsprüfung zu veranlassen
- Anwältin war wegen Gewaltschutz erst 'verunsichert' ("nichts läuft gegen eine abgezockte Mutter, die aufdreht"), als sie aber Begründung etc. gelesen hat meinte sie "die Frau schaufelt sich ihr eigenes Grab". trotzdem: Anwältin ist Anwältin. Will auf beide Aussagen nicht zu viel geben.
Input:
- gute Idee // schlechte Idee?
- was noch beachten? GSR und Umgang direkt mitbeantragen?
- sonstwas? Noch Infos gebraucht?
Danke und Grüße
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Hallo,
hast Du mit dem JA gesprochen? Wenn die der Meinung sind, dass eine Kindeswohlgefaerdung vorliegt, wuerde ich sie fragen ob sie einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht von Dir unterstuetzen wuerden. Falls ja, sofort beantragen. Falls nicht und nur blah, blah, blah vom JA kommt, wuerde ich GSR und Umgang beantragen falls es da jetzt oder absehbar zu Problemen kommt.
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Gibts es irgendwas greifbares auf medizinischer Ebene? Klinikaufenthalte, hast du herausbekommen ob sie in Behandlung ist? Medikamente nimmt? Eventuell über das Kind erfahren? Wie stark, wie offensichtlich, wie beweisbar ihre psychischen Probleme sind, davon dürfte am meisten abhängen.
Kindeswohlgefährdung wird der Richter nicht prüfen, da muss das Jugendamt aktiv werden und ein Verfahren nach §1666 BGB einleiten, dafür sind die Hürden aber sehr hoch. Einmal das Kind nicht in die Schule bringen reicht dafür nicht.
Gemeinsames Sorgerecht würde Kommunikation mit der Mutter voraussetzen, die Fähigkeit gemeinsam zu entscheiden. Gerade den Kontakt versuchst du aus naheliegenden Gründen jedoch zu vermeiden.
Sie müsste es überreissen, die Krankheit müsste unübersehrbar und diagnostiziert werden, dann wäre ein Antrag nach §1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB am zielführendsten.
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(03-03-2025, 11:36)p__ schrieb: Gibts es irgendwas greifbares auf medizinischer Ebene? Klinikaufenthalte, hast du herausbekommen ob sie in Behandlung ist? Medikamente nimmt? Eventuell über das Kind erfahren? Wie stark, wie offensichtlich, wie beweisbar ihre psychischen Probleme sind, davon dürfte am meisten abhängen.
zum Greifbaren:
- die Mutter hat mit mir darüber 'oft' gesprochen. Tatsächlich hat sie mir sogar Medikamentierung genannt (harter shit!). Aber es ist eben nichts so richtig 'fest'. Ich habe alles ans JA weitergegeben, was die KM mir gesagt hat. Ist es interessant herauszufinden, was der konkrete Inhalt der Strafanträge ist (bisher kenne ich die Aktenzeichen nur aus dem Gewaltschutz)? Da die KM am Telefon mit einem Bekannten 'geredet' hat, der wiederum mich informiert hat, kann ich mir den Sachverhalt 'zusammenreimen': sie glaubt eben, ich hätte sie 'aufgenommen' und das JA hätte sich allein aufgrund dieser Aufnahmen dazu entschlossen, zu ermitteln. Jetzt nur mal angenommen, sie geht strafrechtlich gegen mich vor, weil sie eben davon ausgeht, dass ich sie aufgenommen und 'verpetzt' habe: ist das dann nicht eigentlich ein 'Beweis' dafür, dass sie selber gesagt hat, mit ihr stimmt was nicht?
(03-03-2025, 11:36)p__ schrieb: Kindeswohlgefährdung wird der Richter nicht prüfen, da muss das Jugendamt aktiv werden und ein Verfahren nach §1666 BGB einleiten, dafür sind die Hürden aber sehr hoch. Einmal das Kind nicht in die Schule bringen reicht dafür nicht.
Es gibt: 1.) Eine Stellungnahme zweier unabhängiger Zeugen, die vom JA 'beauftragt' worden sind, übers Wochenende nach der KM zu sehen und die beide sagen "was wir da haben zu sehen bekommen, ist unglaublich; 2.) eine Stellungnahme der Schule, dass die KM "verwirrt" wirkt; 3.) meine Stellungnahme ggü. JA, was in den letzten Jahren alles passiert ist; 4.) im Zweifelsfall die Befragung unseres Sohnes zu seiner Wahrnehmung der Ereignisse (?)
Mir scheint das JA (sehr bekannte deutsche Großstadt) eigentlich sehr nett, aber völlig überfordert zu sein. Auch hier schwanke ich, ob z.B. eine Ermittlung wegen Kindswohlgefährdung einfach 'ausgeklammert' wird, so lange der Druck nicht hoch genug ist?
(03-03-2025, 11:36)p__ schrieb: Gemeinsames Sorgerecht würde Kommunikation mit der Mutter voraussetzen, die Fähigkeit gemeinsam zu entscheiden. Gerade den Kontakt versuchst du aus naheliegenden Gründen jedoch zu
Und hierbei direkt in die Offensive gehen? A la "ich will mit der KM auch so wenig wie möglich kommunizieren, bin deshalb bereit, ihr Vollmachten zu geben. Aber es geht darum, dass ich im Zweifelsfall als 'ausgleichendes Element' fungiere, nach allem, was passiert ist"?
(03-03-2025, 11:36)p__ schrieb: Sie müsste es überreissen, die Krankheit müsste unübersehrbar und diagnostiziert werden, dann wäre ein Antrag nach §1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB am zielführendsten.
Diagnostiziert wird das erst, wenn man die KM zwingt (meiner Meinung nach). Zum 'Abschnallen' kann ich sie allerdings zwingen, das meine ich (!) gemerkt zu haben. Je höher mein Druck, desto mehr Fehler macht sie. Sie hat's nicht unter Kontrolle. Wie auch immer sie den Laden grade noch zusammenhält da oben...deshalb ist es vielleicht eher so: wie bringe ich jemanden dazu, die 'Sachlage' zu überprüfen, so dass die KM noch mehr Stress bekommt, ein Durchdrehen noch wahrscheinlicher wird und vielleicht noch eher etwas passiert?
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Das die Schule da schon Meldung machte ist gut. Gibt es noch weitere neutrale Personen die ihre Sorge gegenueber dem JA aeussern koennten?
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(03-03-2025, 12:43)kay schrieb: Das die Schule da schon Meldung machte ist gut. Gibt es noch weitere neutrale Personen die ihre Sorge gegenueber dem JA aeussern koennten?
Mh.
1.) Eine Nachbarin. Die hat mit mir 'hart gelästert' und auch (per WhatsApp) verschriftlicht, dass sie die KM für eine Trinkerin hält. Auf Nachfrage, ob sie da offiziell was zu sagen würde heißt es natürlich "ich will gute Nachbarschaft". Ich habe dem JA schriftlich von "einer Nachbarin" berichtet, bin nach Ross und Reiter aber auch niemals gefragt worden. Für mich war es eine Selbstverständlichkeit, niemand namentlich zu nennen, wenn der das nicht will. Im Angesicht der Lage wäre mir das aber ehrlich gesagt herzlich wurst.
Meine Anwältin interssiert's auch nicht, die meinte: "nehmen sie die WhatsApp in Ihre Stellungnahme zum Gewaltschutz auf, mal sehen, ob die Nachbarin vor Gericht lügt."
Ich würde das sofort machen, will aber nur auf folgenden Umstand hinweisen: Die Nachbarin schreibt jetzt nirgends "ich sehe die KM jeden Tag 2 Flaschen Vodka exen", sondern es wird schon deutlich (müsste ich halt erweitert erklären), dass sie denkt, die KM hat ein manifestes Alkoholproblem. Aber es ist -logischerweise - keine expressis verbis Anschuldigung. Machen/nicht machen?
2.) Meinen Bruder und einen unabhängigen Zeugen. Er wurde vom JA explizit gebeten, nach der KM zu sehen übers Wochenende nach dem Polizeieinsatz wegen Schule. Hat seinen Freund 'zur Sicherheit' mitgenommen und dann ein Protokoll der Ereignisse ans JA übersendet, das eine eindeutige Sprache spricht. Unabhängig ja/nein? Unabhängiger Zeuge unabhängig ja/nein? oder als 'Freund' meines Bruders direkt 'mitgehangen-mitgefangen'?
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Aus Erfahrung kann ich Dir nur sagen, dass diese "Zeugen" nicht viel bringen. Dein Bruder ist nicht neutral und die Nachbarin will sich offensichtlich nicht aus dem Fenster lehnen. Ich fuerchte die Kindbesitzerin muss es noch weiter und bemerkbarer ueberreissen.
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(03-03-2025, 13:08)kay schrieb: Aus Erfahrung kann ich Dir nur sagen, dass diese "Zeugen" nicht viel bringen. Dein Bruder ist nicht neutral und die Nachbarin will sich offensichtlich nicht aus dem Fenster lehnen. Ich fuerchte die Kindbesitzerin muss es noch weiter und bemerkbarer ueberreissen.
Ja, d'accord. Dafür will ich aber auch den Druck 'hochhalten'. Die KM macht unter Druck Fehler. Das will ich nutzen und jetzt nicht aufstecken. Wie vorgehen? Aus 'vollen Rohren' feuern (z.B.: Nachbarin erwähnen), in der Hoffnung, dass die KM weiter 'zusammenbricht'? Oder weiter 'low key' (und wenn das: wie genau, ohne wie ein Waschlappen zu wirken)?
Ist eine strategische Frage und sicher nicht leicht zu beantworten. Trotzdem gern Input.
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Aus der strafrechtlichen Seite gegen dich wirst du kaum Vorteile ziehen können. Auch wenn sie sich so benimmt, dass man ihr psychische Auffälligkeit zuschreibt, das hat mit Erziehungsfähigkeit nichts zu tun und berührt keinen der Wege, die dich zum Sorgerecht bringen oder sie weg davon. Es muss eine handfeste Kindeswohlgefährdung nachgewiesen werden. Nicht nur, dass sie dir nachsteigt, weil sie nicht ganz dicht ist.
Bei unglaublichen Dingen muss das Jugendamt einen Besuch machen. Auch hier wieder: Erzwingen kannst du das nicht. Es ist einfach zu wenig Grund dafür da. Wenn du die Ex dazu verführen kannst, es zu überreissen, sie zum Zerfall zu bringen, dann bringt das am meisten, aber das ist ein sehr heisses Eisen, das dich auch selber schwer verbrennen kann. Das ist ein altes Thema: Wenn eine Ex in diesem Land mal verliert, dann nicht wegen Vernunft der Umgebung, Kindeswohl, Sinn und Verstand, Fachkunde der Helfer, sondern weil sie es selbst anhaltend und stark überreisst.
Zitat:Aber es geht darum, dass ich im Zweifelsfall als 'ausgleichendes Element' fungiere, nach allem, was passiert ist"?
Schön wärs. Leider sieht das die Helferindustrie ganz anders. Wir hatten das erst kürzlich: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid220051 bis Beitrag 85.
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Man kann in solchen Fällen schlicht den Ausgang einer solchen Sache kaum vorhersagen. Und weil das so ist, hast Du auch kaum sonderlich große "Gestaltungsmöglichkeiten". Aber Du hast auch rein gar nichts zu verlieren.
Erst einmal Dein derzeitiger Nachteil: Fehlendes Sorgerecht
Aber es gibt gleich mehrere "Vorteile". Erstens bist es nicht Du, der versucht, die mütterliche Helferindustrie von irgendetwas zu überzeugen. Die sind von selbst drauf gekommen, bzw kommen aktuell selbst drauf.
Zweitens die Sache mit "den unabhängigen Zeugen". Eher ungewöhnlich, aber vom JA offensichtlich initiiert und das JA glaubt denen eher, als Dir.
Es wäre gut herauszufinden, was das JA konkret aktuell macht oder gemacht hat. Eine 8a Meldung wäre so eine Maßnahme.
Dir gegenüber wird das JA eher verschlossen sein. Fehlendes Sorgerecht eben....
Und gerne geht man dort auch her und verschafft solche Kinder auch mal gerne in Fremdunterbringung und denkt nicht mal daran, es dem Vater zu übergeben.
Das alles hängt noch sehr in der Luft. einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge nach 1671 BGB wirst du stellen müssen. Ob der richtige Zeitpunkt da ist, kann man gerade schlecht sagen. Die Hürden sind hoch.
Denn tatsächlich müsste das JA erst mal dort gewesen sein und die ex müsste es so doll treiben, dass das JA von selbst darauf kommt zu sagen: Das geht so nicht mehr.
Vielleicht will die Anwältin eben deshalb noch warten und schauen, was passiert von Seiten des JA und wie zeigt sich die kommende Informationslage.
Das Dir zu Recht gerade der Kittel brennt und Du jetzt etwas machen möchtest ist verständlich. Aber das kann in zwei Richtungen gehen:
1. Der Richter sieht, was da los ist und folgt Dir (da habe ich aktuell meine Zweifel)
2. Der denkt, Du willst die arme Mama nur schlecht machen. Mama braucht erst mal nur etwas Hilfe und dann wird das schon,....
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Es fühlt sich alles so an, wie du es beschreibst. Das JA ist aber auf jeden Fall "tätig" - wie genau und was genau: keine Ahnung. Aber tätig sind sie bei der KM. Was auch immer das heißt.
Nur zuletzt die zwei von dir genannten Möglichkeiten:
(03-03-2025, 20:24)Nappo schrieb: 1. Der Richter sieht, was da los ist und folgt Dir (da habe ich aktuell meine Zweifel)
2. Der denkt, Du willst die arme Mama nur schlecht machen. Mama braucht erst mal nur etwas Hilfe und dann wird das schon,....
Soll ich das denn direkt oder indirekt gestalten in meiner Stellungnahme zum Gewaltschutz?
Also entweder "ich will ja nur, dass es unserem Sohn im Haushalt der KM nachweislich gut geht" (zwinker, zwinker)
oder wirklich "ich will ja nur sichergestellt wissen, dass keine Kindswohlgefährdung vorliegt"
oder nochmal ganz anders?
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Die Frage ist was Dir im Gewaltschutzverfahren konkret vorgeworfen wird. Danach richtet sich die Antwort.
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04-03-2025, 13:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-03-2025, 13:11 von väterchen_frust.)
(04-03-2025, 12:47)kay schrieb: Die Frage ist was Dir im Gewaltschutzverfahren konkret vorgeworfen wird. Danach richtet sich die Antwort.
Mh - nicht so viel. Dass ich bedrohlich gewirkt hätte auf sie in einer Situation und sie dann nochmal angerufen hätte, um sie zu bedrohen.
Und dass sie Angst hätte, dass ich meine Drohungen wahrmache. Also mir wird tatsächlich keine konkrete Gewalt vorgeworfen.
Edit: und dass sie eben drei Strafanträge gestellt hätte zusätzlich.
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Ein eigenes tätig werden i.S. Gewaltschutz halte ich für kontraproduktiv. Wenn ich es richtig lese, hat sie Dich angezeigt. Egal, wie die Voraussetzungen sind und wie sie sich gebährdet, bist Du erst einmal selbst in der Rolle desjenigen, der sich verteidigen muss. Denn der Staatsanwalt ermittelt ja gegen Dich und tut dies erst einmal unabhängig der anderen Vorkommnisse.
Du hast also auch keine Kenntnis darüber, was er ermittelt, was ihm entgeht und wie er das, was er ermittelt, verwertet. Daher muss bei solchen Anzeigen dem Staatsanwalt auch immer auf die Sprünge geholfen werden und dies geschieht durch Verteidigung. Denn es kann ja tatsächlich passieren, dass er ein Verfahren einleitet und in diesem Moment - wo das JA davon erfährt - ist neben der Tatsache, dass die Mutter gfls bald aus dem Spiel raus ist, auch zu bedenken, dass Du dann als Betreuungsort für die Kinder auch raus bist.
Und erfolgt keine gute Verteidigung, kann das alles tausendmal nicht stimmen. Das nützt Dir dann aber nichts mehr.
Bei solchen Anzeigen, ist immer der Gang zu einem guten Strafrechtler sinnvoll. Das ist ein ganz anderes Gebiet als das Familienrecht und eine Familienrechtsanwältin, und sei sie "noch so gut", kann mit diesen Dingen nie adäquat umgehen. Ich habe Schriftverkehr von Vätern gesehen, die neben einem Familienrechtler einen guten Strafrechtler engagieren mussten. Gleichst Du deren Schreiben in ihrer Qualität ab, dann ist der Strafrechtler Lichtjahre dem Familienrechtler voraus. Die Einen sind oft Meister ihres Faches, die anderen betreiben "Schwall ins All", Hauptsache viele Seiten und so...
Der Strafrechtler wird dich erst mal rund 1.500 € kosten. Das ist ein Pfund. Dem aber die Sachen richtig erklärt und hin gelegt, wird er etwas daraus basteln, dass der Staatsanwalt das Ding gerne aus den Fingern legt. Der hat eigentlich sowieso anderes zu tun.
In der Folge werden die Anzeigen gegen Dich - und deren Einstellung - den Charakter der ex untermauern, statt dass es Dir auf die Füße fällt. Denn das Familengericht bekommt Kenntnis über die Anzeigen - und wenn auch erst durch die anwaltliche Vertretung der Ex - und Familienrichter telefonieren auch gerne mal mit dem Staatsanwalt. In diesem Moment sollte der ganze Schriftverkehr vorliegen, aus dem hervor geht, dass die Verrückte dir nur was ans Bein heften wollte
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05-03-2025, 09:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-03-2025, 09:19 von väterchen_frust.)
(04-03-2025, 14:53)Nappo schrieb: Ein eigenes tätig werden i.S. Gewaltschutz halte ich für kontraproduktiv. Wenn ich es richtig lese, hat sie Dich angezeigt.
Das hat sie gemacht. Bisher weiß ich aber nicht, was in den Strafanträgen drinnensteht. Ich habe persönlich davon bislang nur erfahren, weil es als "Begründung" im Gewaltschutzverfahren steht ("[...] hat außerdem bereits drei Strafanträge wegen Konfettischmeißens, Nicht-Auhebens sowie unbilligem Gegrinse gestellt"). Die Strafanträge deuten in Verbindung mit dem Gespräch, das sie mit meinem Bekannten geführt hat, darauf hin, dass sie eben wirklich glaubt ich hätte sie auf Audio aufgenommen und würde sie mit diesen Aufnahmen nun (unter anderem beim JA) verunglimpfen. Das weiß ich aber nicht genau, dafür müsste ich mich mit der Polizei (und in diesem frühen Stadium sogar mit der Staatsanwaltschaft?) in Verbindung setzen. Dazu hatte ich bisher schlichtweg noch keine Lust.
(04-03-2025, 14:53)Nappo schrieb: Egal, wie die Voraussetzungen sind und wie sie sich gebährdet, bist Du erst einmal selbst in der Rolle desjenigen, der sich verteidigen muss. Denn der Staatsanwalt ermittelt ja gegen Dich und tut dies erst einmal unabhängig der anderen Vorkommnisse.
WENN der Staatsanwalt das zulässt und ermittelt, werde ich mich auch verteidigen. Aber in dieser Reihenfolge - und nicht im "vorauseilenden Gehorsam"?
(04-03-2025, 14:53)Nappo schrieb: Du hast also auch keine Kenntnis darüber, was er ermittelt, was ihm entgeht und wie er das, was er ermittelt, verwertet.
Na doch, in etwa. Ich sage ja: es ist eine 'Kombination' aus Delikten (will nicht mehr ins Detail gehen, weil so eine 'bekloppte' Anzeige findet man wohl auch nicht alle Tage), die dafür spricht, dass sie mich angezeigt hat, weil ich sie ihrer Meinung nach audioaufnehme und mithilfe dieser Aufnahmen sodann verunglimpfe.
(04-03-2025, 14:53)Nappo schrieb: Daher muss bei solchen Anzeigen dem Staatsanwalt auch immer auf die Sprünge geholfen werden und dies geschieht durch Verteidigung. Denn es kann ja tatsächlich passieren, dass er ein Verfahren einleitet und in diesem Moment - wo das JA davon erfährt - ist neben der Tatsache, dass die Mutter gfls bald aus dem Spiel raus ist, auch zu bedenken, dass Du dann als Betreuungsort für die Kinder auch raus bist.
Und erfolgt keine gute Verteidigung, kann das alles tausendmal nicht stimmen. Das nützt Dir dann aber nichts mehr.
Bei solchen Anzeigen, ist immer der Gang zu einem guten Strafrechtler sinnvoll. Das ist ein ganz anderes Gebiet als das Familienrecht und eine Familienrechtsanwältin, und sei sie "noch so gut", kann mit diesen Dingen nie adäquat umgehen. Ich habe Schriftverkehr von Vätern gesehen, die neben einem Familienrechtler einen guten Strafrechtler engagieren mussten. Gleichst Du deren Schreiben in ihrer Qualität ab, dann ist der Strafrechtler Lichtjahre dem Familienrechtler voraus. Die Einen sind oft Meister ihres Faches, die anderen betreiben "Schwall ins All", Hauptsache viele Seiten und so...
Der Strafrechtler wird dich erst mal rund 1.500 € kosten. Das ist ein Pfund. Dem aber die Sachen richtig erklärt und hin gelegt, wird er etwas daraus basteln, dass der Staatsanwalt das Ding gerne aus den Fingern legt. Der hat eigentlich sowieso anderes zu tun.
In der Folge werden die Anzeigen gegen Dich - und deren Einstellung - den Charakter der ex untermauern, statt dass es Dir auf die Füße fällt. Denn das Familengericht bekommt Kenntnis über die Anzeigen - und wenn auch erst durch die anwaltliche Vertretung der Ex - und Familienrichter telefonieren auch gerne mal mit dem Staatsanwalt. In diesem Moment sollte der ganze Schriftverkehr vorliegen, aus dem hervor geht, dass die Verrückte dir nur was ans Bein heften wollte
Wenn ein jetziges Einschreiten / sich Bemühen meinerseits diesen Vorgang beschleunigen kann (Staatsanwalt stellt früher ein, Behörden halten Ex damit früher für bekloppt), so höre ich diese Branbeschleuniger-Tipps gern. Immer raus damit.
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(05-03-2025, 09:03)väterchen_frust schrieb: Das weiß ich aber nicht genau, dafür müsste ich mich mit der Polizei (und in diesem frühen Stadium sogar mit der Staatsanwaltschaft?) in Verbindung setzen.
Wenn du das Aktenzeichen hast, kannst du Akteneinsicht nehmen, das geht auch ohne Anwalt. Solltest du einen Strafrechtler engagieren, wird der das zuerst machen.
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(05-03-2025, 09:54)p__ schrieb: (05-03-2025, 09:03)väterchen_frust schrieb: Das weiß ich aber nicht genau, dafür müsste ich mich mit der Polizei (und in diesem frühen Stadium sogar mit der Staatsanwaltschaft?) in Verbindung setzen.
Wenn du das Aktenzeichen hast, kannst du Akteneinsicht nehmen, das geht auch ohne Anwalt. Solltest du einen Strafrechtler engagieren, wird der das zuerst machen.
Ah, okay. Vielen Dank. Das war mir irgendwie klar und trotzdem hätte ich es noch "verschoben". Ich kenne die Aktenzeichen bisher nur durch Zufall, weil sie im Gewaltschutzantrag stehen.
Aber dann mache ich das zuerst.
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Entscheide zuerst, ob du einen Strafrechtler einschaltest. Wenn ja, ist es besser wenn er die Akteneinsicht macht. Der erkennt sofort, was dort läuft und kann es richtig einordnen und bekommt mehr zu sehen. Die Akteneinsicht macht ihn auch nicht teurer.
Wenn nicht, dann delbst Akteneinsicht beantragen. Die Staatsanwaltschaften sind da traditionell gerne zickig und Beschuldigte erhalten keine volle Einsicht in die Akten. Ein Beschuldigter ohne Anwalt erhält nur die Auszüge aus der Ermittlungsakte, die für seine Verteidigung notwendig sind. Was genau erforderlich ist und welche Unterlagen dementsprechend bereitgestellt werden, entscheidet ein Staatsanwalt oder Richter. Ich glaube allerdings nicht, dass bei den Anzeigen der Ex und eventuellen Ermittlungen irgendwas zurückgehalten wird, dazu ist der Fall zu dünn.
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