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Notarielle Beurkundung zum Kindesunterhalt sinnvoll?
#1
Hallo zusammen,

ich wäre euch sehr dankbar für einen Rat!

Folgende Situation:
Ich, Mitte 30, sicheres Nettoeinkommen von knapp 4000, vor kurzer Zeit ungewollt ein Kind mit Freundin gezeugt; sie hat ebenfalls ein sicheres Einkommen.
Es handelt sich aber nicht gerade um eine besonders "stabile" Beziehung.
Macht es Sinn, eine notarielle Beurkundung hinsichtlich des Kindesunterhaltes zu machen und den Unterhalt darin im Innenverhältnis auf den Mindestunterhalt zu begrenzen? Sie würde es machen, möchte aber im Trennungsfall auch auf jeden Fall das Kind bei sich. Habe mich erkundigt und im Innenverhältnis ist sowas wohl möglich.

Aber: Sollte man das überhaupt machen oder sollte man es im Trennungsfall dann einfach drauf ankommen lassen und weniger zahlen?
Was passiert, wenn ich einfach immer stur den Mindestunterhalt zahle? Ich möchte gerne die Verhältnisse des Kindes sichern, aber ich möchte nicht unnötig an die KM abdrücken müssen.
1. Würde sie sich überhaupt mit mir wegen 150-200 Euro mehr mit mir "anlegen"?
2. Wie schnell bekäme ich rechtliche Probleme, wenn ich weniger, aber zumindest den Mindestunterhalt zahle?

Danke euch vielmals!

Beste Grüße
Dionysos
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#2
Wenn die Mutter aufgrund niedrigen Unterhalts keine Sozialleistungen beantragen kann, ist so etwas möglich. Ansonsten wäre es eine Vereinbarung zu Lasten Dritter, die ist sittenwidrig. Vorsicht, das kann leicht passieren. Wenn das Kind nämlich da ist und sie nicht oder nicht voll arbeitet, ihr Einkommen sinkt. Das ist absehbar. Dann hat sie übrigens auch einen heftigen und viele Jahre langen Anspruch auf Betreuungsunterhalt von dir, der nicht Gegenstand deiner Vereinbarung ist.

Das sollte aber ein Notar machen, der sich damit auskennt. Es handelt sich um eine Verpflichtung zum Mindestunterhalt und um eine Erfüllungsübernahme für alles, was diesen Betrag übersteigt. Wenn der Notar nicht sofort versteht, was damit gemeint ist, dann vergesst ihn. Diese Erfüllungsübernahme ist der Kern der Sache und nicht die Festlegung auf Mindestunterhalt. Und auch so eine Begrenzung ist zu befristen.

Stelle dich gut mit der Mutter, bis alles unterschrieben ist. Führe nach der Geburt einen selbstbestimmten Vaterschaftstest im Ausland durch, dann Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht unbedingt in einem Termin unterschreiben, nicht in zwei Terminen.

"Ungewollt" ist etwas zweifelhaft. Wenn Dinge schiefgehen, der Sekt so gut war, Kondome reissen, Pillen vergessen werden gibts auch noch die Pille danach. Meist sind diese Kinder durchaus gewollt - von der Frau. Und für dich gibts auch eine sichere Methode. Wenn du doch noch Kinder willst, kann man sich vorher was einfrieren lassen. Damit sind zwar Kinder möglich, aber keine ungewollten.
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#3
Danke dir für die schnelle Rückmeldung.

Vaterschaft und Sorgerecht sind schon unterschrieben; es ist mein Kind.

Die KM fäng nach einem Jahr wieder sukzessive an, zu arbeiten.

Meine Frage ist grundsätzlich v.a., ob sich so eine Beurkundung wirklich lohnt, oder ob man besser damit fährt, sich die Kosten hierfür zu sparen und alles im Einvernehmen zu regeln?
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#4
In Form einer Erfüllungsübernahme lohnt es sich. In Form einer blossen Titulierung nicht.
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