21-04-2012, 17:44
Hallo Genossen,
hier wie bereits in meinem anderen Thread angekündigt die Erzählung über meine Umgangsverhandlung von letzter Woche. Ich denke sie trägt zur allgemeinen Erheiterung bei.
Im Vorfeld der Verhandlung fragte ich meinen Anwalt wie es denn um die RichterInnen bestellt sei. Er erklärte mir, dass vier in Frage kämen. Drei Richterinnen, die allerdings keine Männerfresserinnen seien, und ein Richter, der sehr väterfreundlich sei (weil, wie ich zwischen den Zeilen heraushörte, er wohl selbst einschlägige persönliche Erfahrung habe).
Wir bekamen den Richter.
Zu Beginn der Verhandlung forderte er die Gegenseite zur Stellungnahme auf. Er erwiderte etwa Folgendes: „Wo im Gesetz steht denn geschrieben, dass ein Vater sein Kind nur ein mal die Woche für ein bis zwei Stunden sehen kann?... Ich habe hier eine Mutter und einen Vater. Das macht doch 50:50, oder nicht?“
Meine Ex begann dann mit ihrer Masche: mit zittriger Stimme langatmig und wortreich (sachfremde) Vorwürfe über mich auszukippen. DAS wollte der Richter aber irgendwie gar nicht hören. Er nahm sie erst ins Verhör und dann auseinander. „Was hat das mit dem Kind zu tun?...Was hat das mit der Eignung des Vaters zu tun? …Sie sind doch getrennt. Was der Vater jetzt macht oder nicht macht geht Sie nichts mehr an.“ usw.
Irgendwann fing sie dann an zu heulen (insgesamt drei Mal). Ihre Anwältin spuckte Gift und Galle: „Wenn das so weiter geht, stelle ich einen Befangenheitsantrag!...Hören Sie auf, auf meiner Mandantin herumzuhacken!“ usw. Der Richter und die Gegenseite hatten sich regelrecht ineinander verbissen. Ich war ein bisschen beleidigt, da ich nicht so wirklich zu Wort kam. Ich hätte ja so einiges zu sagen gehabt. Mein Anwalt saß halb berechnend, halb gelangweilt da und sah zu, wie die Gegenseite in ein offenes Messer nach dem andern lief.
So ca. nach einer halben Stunde, hat zumindest die Anwältin der Ex kapiert, dass sie den Zug auf die falsche Schiene gesetzt hatte und versuchte auf die Ex einzuwirken: „Jetzt lassen Sie mal das mit den Vorwürfen!“. Ex wollte aber nicht kapieren, dass die Umgangsverhandlung keine eigens für sie angesetzte Therapie-, Motz- und Märchenstunde war und machte dementsprechend weiter. Irgendwie unterlag sie dabei einem Trugschluss. Sie dachte wohl, dass ihre Vorwürfe nicht stark genug gewesen seien und begann nun unter Tränen noch rührseligere Anschuldigungen und Vorwürfe hervorzuholen, wobei sie log, dass sich die Balken bogen.
Da hatte der Richter die Schnauze endgültig gestrichen voll, und wurde noch garstiger: „Wir können uns hier ja wohl nicht über Umgang unterhalten, wenn ihre Mandantin permanent irgendwelche schweren Anschuldigungen aus dem Hut zieht.“
Auf Vermittlung der JA SB, die Zwecks Stellungnahme zugegen war, wurde nach ca. 45 Minuten eine Pause eingelegt.
Auf dem Flur hat mein Anwalt die gegnerische Anwältin bearbeitet und die kungelten dann irgendetwas aus. Ich hingegen kungelte mit der JA SB etwas aus. Sie sagte mir Unterstützung zu. Daraufhin bringt mein Anwalt ins Spiel.
Nach der Pause kam es dann zur Stellungnahme der JA SB. Die schlug dann auch auf die Ex ein. „Frau X ich habe Ihnen vorher gesagt, dass Sie y und z nicht vor Gericht bringen können! Und ich habe Ihnen vorher auch gesagt, dass Sie Kompromisse eingehen müssen!“ usw.
JA SB trägt Vorschlag vor, aber keine Chance, denn DAS will der Richter auch nicht hören.
So kommt es zum Vergleich. Ich werde mit ernster Miene ermahnt, falls KM doch Recht hatte.
Ich bin ein bisschen widerwillig und bespreche mich mit meinem Anwalt. Er macht mir klar, dass heute nicht mehr drin ist und weist mich darauf hin, von wo wir kommen. Er sagt in etwa: „Warten wir ein paar Monate, dann stehen wir wieder auf der Matte und KM hat dann keine Argumente mehr.“
Also wurde der Vergleich geschlossen mit Belehrung nach §89 FamFG und mit der Absichtserklärung den vereinbarten Umgang nach drei Monaten auszuweiten. Alles in allem hat es geschlagene 90 Minuten gedauert.
Fazit:
- Drei Tage Umgang die Woche angestrebt. Zwei bekommen mit Erweiterung in ein paar Monaten.
- KM ist voll auf [Unterschreitung des Mindestniveaus] gefallen.
- Hatte besseren Anwalt, bessere Argumente, Unterstützung vom JA und geneigten Richter.
- Auch bei sehr guten Voraussetzungen sind manche Bollwerke nicht zu knacken(siehe Kita).
- KM und ihre Anwältin haben sich selten dämlich angestellt und sich um Kopf und Kragen geredet.
Tja der Vorhang zu und alle Fragen offen. Ich bin voll im Plan und hatte eigentlich vor die Auseinandersetzung durch weitere Provokationen in die nächste Runde zu tragen. Bin jetzt aber irgendwie uneins mit mir, ob ich das wirklich machen soll. Oder soll ich einvernehmen mit der Mutter suchen?
Ich hätte noch einige Breitseiten abzufeuern. Das wäre zielführend und würde mir nach all den Schmerzen und all der Wut richtig gut tun. Auf der anderen Seite gibt es ein gewisses Restrisiko, womit ich wiederum alles aufs Spiel setzten würde.
Ich bin für Anregungen dankbar.
hier wie bereits in meinem anderen Thread angekündigt die Erzählung über meine Umgangsverhandlung von letzter Woche. Ich denke sie trägt zur allgemeinen Erheiterung bei.
Im Vorfeld der Verhandlung fragte ich meinen Anwalt wie es denn um die RichterInnen bestellt sei. Er erklärte mir, dass vier in Frage kämen. Drei Richterinnen, die allerdings keine Männerfresserinnen seien, und ein Richter, der sehr väterfreundlich sei (weil, wie ich zwischen den Zeilen heraushörte, er wohl selbst einschlägige persönliche Erfahrung habe).
Wir bekamen den Richter.
Zu Beginn der Verhandlung forderte er die Gegenseite zur Stellungnahme auf. Er erwiderte etwa Folgendes: „Wo im Gesetz steht denn geschrieben, dass ein Vater sein Kind nur ein mal die Woche für ein bis zwei Stunden sehen kann?... Ich habe hier eine Mutter und einen Vater. Das macht doch 50:50, oder nicht?“
Meine Ex begann dann mit ihrer Masche: mit zittriger Stimme langatmig und wortreich (sachfremde) Vorwürfe über mich auszukippen. DAS wollte der Richter aber irgendwie gar nicht hören. Er nahm sie erst ins Verhör und dann auseinander. „Was hat das mit dem Kind zu tun?...Was hat das mit der Eignung des Vaters zu tun? …Sie sind doch getrennt. Was der Vater jetzt macht oder nicht macht geht Sie nichts mehr an.“ usw.
Irgendwann fing sie dann an zu heulen (insgesamt drei Mal). Ihre Anwältin spuckte Gift und Galle: „Wenn das so weiter geht, stelle ich einen Befangenheitsantrag!...Hören Sie auf, auf meiner Mandantin herumzuhacken!“ usw. Der Richter und die Gegenseite hatten sich regelrecht ineinander verbissen. Ich war ein bisschen beleidigt, da ich nicht so wirklich zu Wort kam. Ich hätte ja so einiges zu sagen gehabt. Mein Anwalt saß halb berechnend, halb gelangweilt da und sah zu, wie die Gegenseite in ein offenes Messer nach dem andern lief.
So ca. nach einer halben Stunde, hat zumindest die Anwältin der Ex kapiert, dass sie den Zug auf die falsche Schiene gesetzt hatte und versuchte auf die Ex einzuwirken: „Jetzt lassen Sie mal das mit den Vorwürfen!“. Ex wollte aber nicht kapieren, dass die Umgangsverhandlung keine eigens für sie angesetzte Therapie-, Motz- und Märchenstunde war und machte dementsprechend weiter. Irgendwie unterlag sie dabei einem Trugschluss. Sie dachte wohl, dass ihre Vorwürfe nicht stark genug gewesen seien und begann nun unter Tränen noch rührseligere Anschuldigungen und Vorwürfe hervorzuholen, wobei sie log, dass sich die Balken bogen.
Da hatte der Richter die Schnauze endgültig gestrichen voll, und wurde noch garstiger: „Wir können uns hier ja wohl nicht über Umgang unterhalten, wenn ihre Mandantin permanent irgendwelche schweren Anschuldigungen aus dem Hut zieht.“
Auf Vermittlung der JA SB, die Zwecks Stellungnahme zugegen war, wurde nach ca. 45 Minuten eine Pause eingelegt.
Auf dem Flur hat mein Anwalt die gegnerische Anwältin bearbeitet und die kungelten dann irgendetwas aus. Ich hingegen kungelte mit der JA SB etwas aus. Sie sagte mir Unterstützung zu. Daraufhin bringt mein Anwalt ins Spiel.
Nach der Pause kam es dann zur Stellungnahme der JA SB. Die schlug dann auch auf die Ex ein. „Frau X ich habe Ihnen vorher gesagt, dass Sie y und z nicht vor Gericht bringen können! Und ich habe Ihnen vorher auch gesagt, dass Sie Kompromisse eingehen müssen!“ usw.
JA SB trägt Vorschlag vor, aber keine Chance, denn DAS will der Richter auch nicht hören.
So kommt es zum Vergleich. Ich werde mit ernster Miene ermahnt, falls KM doch Recht hatte.
Ich bin ein bisschen widerwillig und bespreche mich mit meinem Anwalt. Er macht mir klar, dass heute nicht mehr drin ist und weist mich darauf hin, von wo wir kommen. Er sagt in etwa: „Warten wir ein paar Monate, dann stehen wir wieder auf der Matte und KM hat dann keine Argumente mehr.“
Also wurde der Vergleich geschlossen mit Belehrung nach §89 FamFG und mit der Absichtserklärung den vereinbarten Umgang nach drei Monaten auszuweiten. Alles in allem hat es geschlagene 90 Minuten gedauert.
Fazit:
- Drei Tage Umgang die Woche angestrebt. Zwei bekommen mit Erweiterung in ein paar Monaten.
- KM ist voll auf [Unterschreitung des Mindestniveaus] gefallen.
- Hatte besseren Anwalt, bessere Argumente, Unterstützung vom JA und geneigten Richter.
- Auch bei sehr guten Voraussetzungen sind manche Bollwerke nicht zu knacken(siehe Kita).
- KM und ihre Anwältin haben sich selten dämlich angestellt und sich um Kopf und Kragen geredet.
Tja der Vorhang zu und alle Fragen offen. Ich bin voll im Plan und hatte eigentlich vor die Auseinandersetzung durch weitere Provokationen in die nächste Runde zu tragen. Bin jetzt aber irgendwie uneins mit mir, ob ich das wirklich machen soll. Oder soll ich einvernehmen mit der Mutter suchen?
Ich hätte noch einige Breitseiten abzufeuern. Das wäre zielführend und würde mir nach all den Schmerzen und all der Wut richtig gut tun. Auf der anderen Seite gibt es ein gewisses Restrisiko, womit ich wiederum alles aufs Spiel setzten würde.
Ich bin für Anregungen dankbar.