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TU nur anteilig zahlen da laut Ehevertrag bis zum Geburtstag vom Kind?
#1
Kurze Frage...
ich war zwei Jahre verheiratet und muss laut Ehevertrag bis zum fünften Geburtstag des Kindes TU zahlen. Angenommen Kind wird am 16. des Monats Fünf Jahre. .würdet ihr den Trennunsunterhalt für diesen letzten Monat anteilig zahlen? Macht etwa 200 Euro aus..
bei KU ist meines Wissens immer in vollen Monaten zu zahlen, bei TU eher nicht wenn das Ende klar definiert ist. .oder?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#2
Man muss dazu sagen dass sich Mama bewusst ist dass sie durch diesen Ehevertrag bevorteilt wurde da ich über zwei Jahre zahlen muss obwohl wir nur knapp zwei jahre verheiratet waren.
Und ich habe natürlich wenig Lust ihr mehr zu zahlen als ich muss.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#3
Ich würde anteilig zahlen sofern der Ehevertrag im Detail nichts anderes nahelegt.
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#4
Aufgrund des geringen Streitwerts würde ich auch nur anteilig zahlen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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