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Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot
#51
Hier in Hessen ist es noch einfacher - mittlerweile funktioniert die Vernetzung zwischen den Ämtern, Finanzamt, Krankenkasse bestens.

Ein Vater hat vom JA eine Mitteilung bekommen das sein Guthaben bei der Lohnsteuer direkt gepfändet (einbehalten) wird.

Er wusste so die Summe der Erstattung eine Woche bevor das Finanzamt ihm den Wisch zugesendet hat.

Flipper ist ein Paradebeispiel, er hat sicherlich ein gehobenes Einkommen, ein Haus ist vorhanden. Da kommt bei der Helferindustrie schiere Freude auf.

Flipper, du solltest dir ernsthaft überlegen, ob es Sinn macht, weiter auf dieser Basis zu wirtschaften?

Wenn du so viel Verdienst hast, dass du das wegstecken kannst ohne dabei dein Haus zu verlieren, dann konzentriere dich auf den Umgang und hake die Alte ab.

Wenn es finanziell kritisch ist, gehe einen anderen Weg ohne dabei Schulden auflaufen zu lassen. Du gehst normal arbeiten und stockst den Unterhalt vom Staat auf - still und leise.
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#52
"Großzügig" ist das Umgangsrecht dann, wenn es mehr als 50% der Gesamtzeit umfasst.
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#53
Großzügiges ...recht? z. B. Menschen- oder Verfassungs-? Tja, es gibt schon Sinn- und Sprachverhunzer...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#54
Hallo Flipper,

wenn das mit dem Haus so klappt, solltest du jetzt schon mal nach neuen Möbeln ausschau halten.
Sie wird dir nur den Schrott dalassen. Alles was halbwegs zu gebrauchen ist, wird weg sein wenn du nicht eine Teilungsvereinbarung im Vorfeld machst.

Grüße
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#55
Hallo,
herzlichen Dank für alle Informationen. Wir leben nun seit Wochen räumlich getrennt und der Umgang mit den Kindern gestaltet sich sehr schwierig und belastend. Die Kinder leiden sehr unter der Situation und weinen bei Übergaben oder wollen nach einem Umgangswochenende teilweise bei mir bleiben. Meine Anfragen zu mehr Klarheit (Umgang mit Aufteilung der Ferienzeit , Hausratsteilung, anzusetzende Kosten bei der Unterhaltsberechnung etc.) werden von der Noch Ehefrau nicht konkret oder gar nicht beantwortet.
Meine noch Ehefrau will vor allem nun nicht aus dem Haus ausziehen. Dies war allerdings im Vergleich vor dem FG mit Fristsetzung geregelt. Sie fordert zuerst vollstreckbare Titel hinsichtlich KU (Jugendamturkunde) und EU.

Wie sieht Ihr das? Was würde ein FG dazu sagen?
Was kann ich tun, damit sie zuerst auszieht und dann ggf. einen vollstreckbaren Titel erhält? Sie ist eine gute Schauspielerin und ändert ständig ihre Meinung.

Sie weigert sich auch Zinsen aus dem Kapitalvermögen, die bei Ihr für die Ermittlung Ihres Einkommens bei der Unterhaltsberechnung wichtig sind, mitzuteilen. Sie verfügt über eigene Bankkonten. Wir haben Zugewinn. Wie kann ich hier dagegen vorgehen?

Kennt jemand Fälle, wo im Trennungsjahr (in NRW) mehr als 400 Euro netto Wohnwert zur Nutzung eines Hauses angesetzt wurden? Sind 800 Euro z.B. möglich?

Ich zahle bisher zusätzlich auch das Schulgeld (1.Klasse) neben dem Unterhalt (KU+EU). Sie bezieht darüber hinaus auch Kindergeld für beide Kinder. Kann ich die Zahlung des Schulgeldes einfach einstellen? Welche Risiken hätte ich zu beachten?

Freue mich auf Euer Feedback
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#56
Dieses Forum ist so ziemlich die einzige brauchbare Hilfe die du im realen und auch virtuellen Leben finden wirst.

Hier geben dir versierte Foristen Ratschläge und investieren ihre Zeit und ihr Wissen in dich, bzw. deinen Fall.

Die Aufforderung das Tfaq zu lesen hast du offensichtlich ignoriert. Du machst einen Fehler nach dem anderen. Du solltest realisieren, dass eine gütliche Einigung mit einem solchen Typ Frau nicht möglich ist. Leutnant Dino hat es sinngemäß mal auf den Punkt gebracht : "Wer sich anständig verhält wird am Ende skrupellos ausgenutzt." So ist es.

Verstehe endlich, dass sich keine Sau für das Schicksal des Mannes nach oder während einer Trennung interessiert. Lediglich deine Kohle ist interessant für raffgierige Anwälte, verkorkste Beiständinnen und ähnliches Gesockse.

Die Liebe eines Vaters zu seinen Kindern ist der Knackpunkt. Einige Väter müssen erst den finanziellen Zusammenbruch erleben um zu realisieren, dass das bisherige Familienleben vorbei ist und die Beteiligten sich entfremden.

Verabschiede dich von dem Gedanken deine Exe "erreichen" zu können. Die Dame hat sämtliche Grenzen überschritten und kann dir kein Versprechen geben auf das du dich verlassen kannst. Reichst du ihr den kleinen Finger so nimmt sie den ganzen Arm. Du willst das nicht wahrhaben ? Dann führe dir vor Augen, dass du ihr sogar angeboten hast die Kaution für eine neue Bude vorzustrecken. Und was macht sie ? Richtig, sie weigert sich aus dem gemeinsamen Haus auszuziehen und erpresst dich einen vollstreckbaren Titel für KU zu unterzeichnen.

Du musst jetzt ziemlich schnell ziemlich erwachsen werden. D.h. wenn du jetzt aktiv wirst hast du die Chance zumindest finanziell nicht ganz so hart auf die Schnauze zu fallen und dir eine neue Existenz aufzubauen. Überdenke die Rechnungen für das Haus zu bezahlen. Richtig lustig wird es, wenn Madame sich einen neuen Stecher zulegt und alle einen auf heile, neue Familie machen - in deinem Haus. Du darfst vom Rand des Grundstücks aus zusehen.

Also lies endlich das Tfaq und stelle qualifizierte Rückfragen. Momentan verschwendest du die Zeit und Energie der Leute, die versuchen dir zu helfen. Diese Hilfsangebote sind im Augenblick in anderen akuten Fällen deutlich besser angebracht.
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#57
@Piano

Du hast noch vergessen zu schreiben Kein Geld mehr auf der Bank zu haben. Ein Sparstrumpf ist wieder in Mode gekommen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#58
(18-05-2014, 15:31)Flipper schrieb: Meine noch Ehefrau will vor allem nun nicht aus dem Haus ausziehen.

Noch eine Voraussage, die eingetroffen ist, hm? Ist denn die Frist schon vorbei? Wer zahlt jetzt die Kosten der Wohnung?

Den geforderten Kindesunterhaltstitel musst du allerdings so oder so unterschreiben.

Der Stand der Trennungsunterhaltssache ist mir nicht klargeworden. Es klang so, wie wenn bereits ein Betrag vereinbart wurde und nun kommt raus, dass sie noch nicht einmal alle Auskünfte gegeben hat, zu denen sie vollumfänglich verpflichtet ist. Wie kann das sein, man kann doch gar nichts ausrechnen wenn man die Einkommensverhältnisse nicht kennt? Kapitaleinkünfte! Pass bloss auf, dass dieses Kapital nicht plötzlich Schwindsucht bekommt. Wenn dir an der Bescheinigung zu den Zinseinkünften etwas komisch vorkommt, so denn sie dir vorgelegt wird, verlange einen Blick in die vom letzten Jahr.

Schulgeld ist Mehrbedarf und fällt entsprechend der Einkommensverhältnisse der Eltern an. Wenn ihr gleich viel Einkommen haben würdet, dann 50:50.
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