Beiträge: 477
Themen: 36
Registriert seit: Jan 2011
Über die Anwälte hatte die Mutter mir Urlaub von heute bis zum 30.7. gewährt.
Heute beim Gespräch bei der Caritas hat sie diese Zusage zurückgenommen.
Ich habe meine Tochter wie üblich nachmittags abgeholt und dann eben zum Urlaub bei mir behalten. Das habe ich ihr mitgeteilt.
Gerade war die Mutter bei mir.
Nachdem ich ihr geöffnet habe, stellte sie sofort ein Bein in die Tür. Ich habe versucht sie aus der Tür zu drücken, aber ohne Erfolg.
Nach kurzer Zeit erschien unsere Tochter um die Ecke und fing an zu weinen. Die Mutter redete auf sie ein. Ich habe dann die Tür geöffnet und sie mitgehen lassen.
Ich weiß im Moment nicht, wie ich darauf reagieren soll.
Beiträge: 18
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2015
Direkt die Beratungsstelle anrufen und denen das mitteilen. haben wir auch so gemacht und es wurde wieder ein neuer Termin anberaumt. Ist natürlich alles immer nur ein Tropfen auf den heissen Stein
Aber Du hättest sowieso nichts anders machen können, wenn das Kind erstmal mitbekommen hat wer vor der Tür steht kannst Du nicht mehr die Tür zuknallen... Was soll das Kind denken.
Und den Anwalt informieren. Das ist ja auch eigentlich eine Verweigerung des Umgangs die sanktioniert werden kann... Sie hatte ja eine Zusage gegeben die scheinbar belegbar ist. Damit kann man vor Gericht.
Beiträge: 477
Themen: 36
Registriert seit: Jan 2011
Ja, werde ich nun beantragen.
Wie können Mütter, die doch in diesem Land als Heilige gelten so was den Kindern antun?
Diese Mütter haben von der ganzen gesellschaftlichen Hofierung ihres Geschlechts, von der Niedermachung von uns Männern den A....... so derartig aufgeblasen bekommen, dass sie sich einfach alles erlauben können und Vätern gegenüber. Tut mir leid, dass es bei dir auch so mies gelaufen ist.
Beiträge: 743
Themen: 19
Registriert seit: Dec 2014
Das nächstemal Kette vor die Tür. Ablenkungsmanöver noch und nöcher. Mann. Wir müssen überlegen: wie hätte man doch die Tür wieder zugebracht, ohne dass es die Tochter merkt.
Aber jetzt kriegst du sicher anderen Ärger. Widerstand gegen die Staatsgewalt Frau...
Beiträge: 3.536
Themen: 23
Registriert seit: Sep 2010
"Fuß in der Tür" reicht für ´ne Strafanzeige wg. Hausfriedensbruch.
Selbst wenn man das nicht will, ist das nichts, was ein FG spassig finden wird, wenn das in einem Umgangsverfahren thematisiert wird.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Beiträge: 3.389
Themen: 117
Registriert seit: Mar 2012
Sehe ich auch wie Wackelpudding, ich wuerde das vor dem Familienrichter zur Sprache bringen....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
(17-07-2015, 00:02)wackelpudding schrieb: "Fuß in der Tür" reicht für ´ne Strafanzeige wg. Hausfriedensbruch.
Selbst wenn man das nicht will, ist das nichts, was ein FG spassig finden wird, wenn das in einem Umgangsverfahren thematisiert wird. Ist ja auch ein bischen Nötigung ...
Aber sie wird es anders darstellen und wenn keine Zeugen vorhanden sind, wird sie sich "Sorgen um IHR Kind gemacht haben" und berechtigte Interessen vorgeben bis sich bei der StAschaft Zweifel hinsichtlich ihres Vorsatzes einstellen.
Dennoch: schaden kann es nicht.
Für mich ist das ein typischer Fall einer exzessiven Mütterherrschaft, die -ich kenne bios Fall nicht- meistens erst möglich wird, weil Väter schon von Beginn (der Trennung) an zu inkonsequent sind.
Die Mutter meines Kindes stand wenigstens drei Mal mit der Polizei vor meiner Tür.
Ich habe nie aufgemacht, sondern immer per Telefonat der Polente erklärt, dass sie erstens nicht zuständig sind, weil meinem Kind keine Gefahr droht und zweitens sie sich die Einsatzkosten bitteschön von der Kindsmutter erstatten lassen sollen.
Mütter, die meinen, Umgang "gewähren" zu können oder zu dürfen sind gefährlich, wenn sie keine unmittelbare Gegenwehr spüren.
Wenn's aber soweit wie bei bio gekommen ist, hat man keine Chancen anders zu reagieren als nachzugeben.
Die Faust im Gesicht der Mutter hätte das Kind vermutlich überfordert und gegen den Vater eingestellt.
Ich bin einmal der Mutter meines Kindes über den Fuß gefahren, als sie sich von meiner Tochter, die in meinem Auto saß, demonstrativ ohne ein Ende zu finden verabschiedet hatte/ wollte.
Sie hat natürlich gleich losgeschrien damit meine Tochter glauben sollte, das Ableben ihrer Mutter sei nahe.
Ich konnte sie beruhigen und nachdem beide miteinander telefoniert hatten, ging's wieder.
Die Mutter hatte sich nie wieder am Auto verabschiedet.
Auch Polizeieinsätze gabs nicht mehr - dafür die eine oder andere Anzeige ...
Laßt Euch nix gefallen.
Gegen Kreidekreismütter hilft nur unbeugsame Stärke zu zeigen.
Und kontinuierlicher Druck! (von den obligatorischen "Breitseiten" einmal abgesehen)
Beiträge: 2.779
Themen: 40
Registriert seit: Feb 2010
17-07-2015, 07:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-07-2015, 07:10 von Skipper.)
Ibykus,
Du profilierst Dich hier wieder einmal und immer deutlicher als ein Mensch, der Konflikte nur mit 'Gewalt' zu regeln in der Lage ist. Und das auch noch nicht einmal besonders erfolgreich.
bio rate ich, der Mutter deutlich mitzuteilen/mitteilen zu lassen, wie er die Situation
- für sich und für das Kind gefühlsmäßig erlebt hat und
- sie sachlich einordnet, diese rechtlich einzuordnen ist.
Dieses mütterliche Verhalten ist mE eine Steilvorlage für eine gerichtliche Regelung des Umgangs, uU mit Annäherungsverbot für die Mutter.
Ein guter Jurist und Anwalt wird hier die richtigen Worte finden, um der Mutter ihr Verhalten zu spiegeln und um eine gerichtliche Entscheidung zu beschleunigen, zum Wohle und im Interesse des Kindes (hier mal im besten Sinne).
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
(17-07-2015, 07:03)Skipper schrieb: Ibykus,
Du profilierst Dich hier wieder einmal und immer deutlicher als ein Mensch, der Konflikte nur mit 'Gewalt' zu regeln in der Lage ist. eine eingeengte und ärmliche Schlussfolgerung.
Gewalt ist -auch und gerade bei mir- immer die ultima ratio!
Allerdings reagiere ich immer auch verhältnismäßig.
Danach ist erfahrungsgemäß nicht jede Maßnahme geeignet Umgang gg den Willen von Müttern zu erreichen.
Insbesondere dann nicht, wenn diese gewaltsam (und ein sich Zutritt zu erzwingen um sich absprachewidrig ein Kind anzueignen darf man wohl so nennen) den Umgang boykottieren.
Da nutzen leider oft auch keine Umgangsbeschlüsse, die aber trotzdem beantragt werden müssen.
Denn Mütter mit einem solchen Gewalt- und Unrechtspotential verhalten sich nicht aus Langeweile so.
Sie wollen etwas erreichen, koste es, was es wolle; um jeden Preis!
Das Kindeswohl interessiert diese Mütter nicht.
Auch auf Deine netten Worte, Blumen oder Tralala-Gesänge reagieren sie nicht (wem erzähle ich das??).
Wenn sie dem zugänglich wären, dann hätten sie gewisse Skrupel, sich wie vorstehend zu verhalten.
Du solltest Dein Psychologie-Kurzlehrbuch einmal umdrehen oder wenigstens von Anfang an lesen.
Das hilft besser zu verstehen (wobei sich dann gleichzeitig auch Dein Fremdwörterkrampf lösen könnte).
Versuchs einfach!
Vertrau mir!
Wie wäre es denn mit dem Mittelweg?
Dann die Frage warum verhält sich die Kindsmutter so abscheulich gegenüber dem Vater?
Einem Vater der sich bemüht auf der Elternebene sachlich zu einigen!
Eventuell hat die Kindsmutter ob des Alters noch Verlustängste und/oder sie bemüht sich nicht ausreichend um sachlichen Kontakt auf Elternebene?
Gewalt gegen die Kindsmutter, egal ob physische oder psychische (Beschimpfung) ist unbedingt zu vermeiden.
Man(n) darf der Kindsmutter natürlich nicht so ein Verhalten durchgehen lassen, Absprachen zum Umgang sind einzuhalten.
Ich hoffe der TO hat sich gleich alles notiert (Gedächtnisprotokoll) und bereitet derzeit ein Schriftsatz für das Gericht vor?
@Skipper!
Dieses mütterliche Verhalten ist eine Steilvorlage für eine gerichtliche Regelung des Umgangs, mit Androhung eines Annäherungsverbots für die Mutter.
Hast du nichts von deiner Ex gelernt? Wie läuft eigentlich der Umgang zu deinen Kids?
Tanzt du immer noch den Dreisprung nach der Pfeife deiner Ex?
Beiträge: 21.176
Themen: 871
Registriert seit: Aug 2008
(16-07-2015, 19:30)bio schrieb: Ich weiß im Moment nicht, wie ich darauf reagieren soll.
Kurzfristig kannst du wenig machen, das Kind ist jetzt bei der Mutter und so schnell kriegt man selten einen Gerichtsbeschluss hin. Ich würde es vielleicht trotzdem versuchen. Immerhin hat die Mutter über einen Anwalt schriftlich die Umgangszeit zugesagt. Mittelfristig gilt es, Umgang nach gerichtlicher Umgangsvereinbarung/-Beschluss zu organisieren, nicht nach wertarmen weil sanktionslos aufkündbaren Zusagen.
Die Zusage hätte höchstens etwas gebracht, wenn du die Tür nicht aufgemacht hättest. Rückt dann die Polizei an, egal von wem gerufen, stehst du mit einer schriftlichen Zusage dass das Kind Umgang bei dir hat natürlich anders da wie wenn die Mutter von Kindesentzug faselt und du nichts dagegen vorzuweisen hast.
Du solltest das sehr konsequent angehen. Die Mutter hat durch die Aktion gelernt, dass sie mit Gewalt und seelischer Brutalität gegen das Kind etwas erreicht, dass sie Zusagen einfach kurzfristig zurücknehmen kann und das auch durchsetzen. Das wird man nicht durch Herzchenkarten los, sondern durch klare Grenzen, deren Überschreitung erzieherisch wertvoll empfindliche Folgen haben.
@bio
ich kenne den Charakter deiner Ex nicht.
Auf den ersten Blick läßt sich aber feststellen, dass sie eigenwillig und unverantwortlich handelt.
Und vermutlich betrachtet sie euer Kind auch als IHR Eigentum.
Nun hat sie es dir weg genommen und deinen Ferienumgang verhindert.
Aus Erfahrung muss man diesen Müttern auch im Weiteren Schlimmes zutrauen.
Steht fest, wann du dein Kind wiedersiehst?
Mir liegen vergleichsweise zwei Fälle auf dem Tisch - man könnte besser sagen zwei Schicksale.
In beiden Fällen behauptet die KM, das Kind wolle nicht mehr zu seinem Vater und begründet sein Verhalten z.T. mit schlimmen Vorwürfen.
In beiden Fällen bin ich mir sicher, dass an den Vorwürfen nichts dran ist.
In einem dieser Fälle hat sich das Kind äußerst widersprüchlich verhalten und damit zusammenhängend ein Verhalten gezeigt, dass schließlich zu einer -aus meiner Sicht offensichtlich rechtswidrigen- Inobhutnahme geführt hat.
Die Dinge klären sich. Mama ist sehr unter Druck geraten und kooperiert nun und stimmt einem Umgangsrecht zu von dem der Vater noch vor einem Monat geträumt hätte.
Im anderen Fall hat der Vater zwztl. gut begründet das alleinige Sorgerecht beantragt.
Seine Tochter stand bislang immer hinter ihm. Aber die Mutter -Afrikanerin- ist skrupellos und setzt das Kind massiv unter Druck.
Du wirst selber nach einer Entscheidung suchen müssen, die nicht dazu führt, dass deine Ex vergleichbar reagiert.
Du brauchst Umgang und Kontakt zu Deinem Kind - ohne festen Kontakt kann dir u.U. Schlimmes bevorstehen.
Deswegen noch einmal die Frage: wann siehst du dein Kind wieder?
Wie loyal verhält es sich dir ggüber?
Beiträge: 1.025
Themen: 73
Registriert seit: Mar 2011
Moin,
(16-07-2015, 19:30)bio schrieb: Ich weiß im Moment nicht, wie ich darauf reagieren soll. Hat die KM alleiniges ABR ?
Falls eine gerichtliche Umgangsvereinbarung/-Beschluss existiert:
sofort einstweilige AO ("Eilverfügung") sowie Ordnungsmittel wegen Verstoss gegen die Umgangsregelung am Gericht beantragen.
Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch könnte Deine Ex zu einer Gegenanzeige wegen Gewaltschutz animieren ... ohne Zeugen also nicht ratsam.
Ich verstehe nicht, warum Du ihr überhaupt die Tür geöffnet hast ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Pistachio, es ist schon gesagt worden. Die Mutter steht vor der Tür. Er mit dem Kind in der Wohnung. Was wäre gewesen, wenn er nicht geöffnet hätte? Die Mutter hätte nach dem Kind gerufen, oder? Das Kind hätte angefangen zu heulen? Der Papi wäre der Böse gegewesen, oder? Ein herzloser Papi, der das Mädchen nicht zu seiner Mutter gehen lassen will, oder?
Der TO hat meiner Meinung nach diese Situation richtig gehändelt.
Wir können davon ausgehen das die Kindsmutter das ABR hat, der TO schrieb ja das die Kindsmutter während einer Mediation bei der Caritas den bereits zugesicherten Urlaubsumgang widerrufen hat.
Von daher wäre jeder Vater gut beraten die Tür zu öffnen und den Vorgang ruhig hinzunehmen, insbesondere wenn das Kind in der Nähe ist!
Jetzt kann der TO nur Rechtsmittel bemühen und die Sauerei verdauen!
Das war eine eiskalte Machtdemonstration der Kindsmutter mit der wahrscheinlichen Hoffnung das der Vater Fehler macht bzw. durchdreht!
Beiträge: 477
Themen: 36
Registriert seit: Jan 2011
Regulär sehe ich meine Tochter am kommenden Dienstag wieder. Gemeinsames Sorgerecht besteht. Zu meiner Tochter habe ich ein sehr gutes Verhältnis. Ob sie in einem Sorgerechtsverfahren stand hält, wage ich aber zu bezweifeln. Zu manipulierend ist die Mutter
Antrag ans Gericht wird auch gestellt. Urlaub war bisher nicht Teil der Einigung.
(17-07-2015, 14:38)bio schrieb: Regulär sehe ich meine Tochter am kommenden Dienstag wieder.
Antrag ans Gericht wird auch gestellt. Urlaub war bisher nicht Teil der Einigung. Aber zwischen Euch bestand Einigkeit darüber, das dein Kind in den Ferien anteilig bei dir ist.
Diese Einigung (es handelt sich rechtlich übrigens um einen Vertrag!) hat sie einseitig gebrochen.
Ich fürchte, sie wird sich vorstellen, dass du dein Kind am kommenden Dienstag absprachegemäß bei Dir behalten wirst und es gar nicht erst ermöglichen.
Stell dich vorsichtshalber darauf ein!
Wenn dein Kind doch bei dir sein sollte, würde ich einmal darüber nachdenken, ob ich mich tatsächlich so verhalten und mich mit dem Kind in der (ursprünglich) vereinbarten Ferienzeit aus dem Staub machen würde.
Deine Ex sollte früh lernen, dass Du ihre Eigenmächtigkeit nicht akzeptierst oder tolerierst.
So würde ich mich wahrscheinlich verhalten. Aber ich bin vermutlich auch ein paar Jahre älter und kann mir gewisse Konsequenzen leisten.
Das hatte die GgSeite schnell gelernt und auch ihre Helfer.
Sie wussten, alles hat Grenzen, die man besser nicht überschreitet.
Beiträge: 139
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2014
Was soll denn auch passieren? Der Umgangselternteil ist doch in keinster Weise verpflichtet dem anderen Elternteil mitzuteilen was an nun gemacht wird und wo es gegebenfalls hin geht. Da bin ich doch froh das ich die Kinder abholen und mit denen direkt wieder zu mir nach Hause, 400km weit weg, fahren. Da kommt keine Mutter auf die Idee hinzufahren und Theater zu veranstalten.
Beiträge: 3.536
Themen: 23
Registriert seit: Sep 2010
Herrje, er hat geS und ein Anwaltsschreiben wo drinsteht, dass die Gegenseite dem Ferienumgang zugestimmt hat. Da fragt die Polizei höchstens, ob sie das Kind ´mal sehen können, damit sie der Mutter sagen können, es gehe ihm gut.
(17-07-2015, 13:30)Ibykus schrieb: Mama ist sehr unter Druck geraten und kooperiert nun und stimmt einem Umgangsrecht zu von dem der Vater noch vor einem Monat geträumt hätte.
Das freut mich für Kind und Vater. Btw: Hättest Du eine bessere Möglichkeit als die Inobhutnahme gewußt, um das Kind aus dem Feuer zu nehmen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Beiträge: 477
Themen: 36
Registriert seit: Jan 2011
Die Situation ist tatsächlich von neuer Qualität. Ich war in der Tat recht kooperativ in den vergangenen Jahren. An der Haltung der Mutter hat sich überhaupt nichts geändert.
Das sehe ich nun.
Die Idee meine Tochter bei mir zu behalten am Dienstag und für den Rest der Ferien, gefällt mir zwar. Aber ich möchte das bevorstehende Verfahren nicht unnötig belasten. Wenn es eine gerichtliche Einigung gäbe, würde ich wohl machen.
Beiträge: 3.536
Themen: 23
Registriert seit: Sep 2010
Um eine Belastung des bevorstehenden Verfahrens würde ich mir bei dem Sachverhalt keine Gedanken machen... eher darum, was es für Deine Tochter bedeuten würde. Da scheint es ja viel Angst vor mütterlichen Reaktionen zu geben.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
(17-07-2015, 16:07)wackelpudding schrieb:
(17-07-2015, 13:30)Ibykus schrieb: Mama ist sehr unter Druck geraten und kooperiert nun und stimmt einem Umgangsrecht zu von dem der Vater noch vor einem Monat geträumt hätte.
Das freut mich für Kind und Vater. Btw: Hättest Du eine bessere Möglichkeit als die Inobhutnahme gewußt, um das Kind aus dem Feuer zu nehmen? ja!
Man muss dem Gericht vorwerfen, dass es sich mit dieser Maßnahme selber widersprochen hatte.
Denn zu einem früheren ZtPkt (wenige Wochen) hatte es noch festgestellt, dass begleiteter Umgang objektiv nicht mehr erforderlich sei.
Dann dem Vater auch (!) mit das SR zu entziehen, ist nicht erforderlich.
Den Gerichten und Verfahrensbeteiligten fehlt einfach die Einsicht (oder der Mut?) einem Vater Rechte zu übertragen, wenn Mama spinnt.
Mich ärgert sowas.
Beiträge: 3.536
Themen: 23
Registriert seit: Sep 2010
Und was hätte das in dem Moment an der Zerrissenheit des Kindes geändert?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Hi bio
Mach dir weiter deine Gedanken. Hier hat letztendlich jeder mit seiner Ex ganz persönliche Erfahrungen gemacht. Die Exen sind so verschieden wie die Väter. Ob man hingehen kann und glauben , die Exe erziehen zu können, ob die Machtkonstellation so etwas hergibt, wage ich sehr zu bezweifeln.
Wenn ich es richtig verstanden habe, kam die Zusage wegen den Ferien über die Anwälte. Wer weiss, was da schief gelaufen ist. Vielleicht haben die Anwälte davon gar nicht geredet. Warte in Ruhe den Entscheid des Gerichts ab. Gib dich nicht verletzt, nicht beleidigt, vergiss den ganzen Vorfall. Wenn die Exe manipulierend ist, musst du aufpassen, dass sie dir das Kind wegen solcher dämlicher Vorfälle nicht gänzlich entfremdet. Diese Fälle sind sehr zahlreich, nur redet hier im Forum kaum jemand gerne darüber, aus verständlichen Gründen. Hier reden vor allem die Angeber, die Gott weiss was für Umgangszeiten bei irgendeiner Gerichtsverhandlung gegenüber einer schwach und ungeschickt agierenden Exe herausgeholt haben. .... Gib dich versöhnlich .... das Kind muss älter werden und du musst schauen, dass du es regelmässig siehst, das ist viel wichtiger als jetzt die ein oder andere Woche Ferien. Es ist viel, viel wichtiger!! Bedenke immer, bei Gericht, bei den Behörden, als Mann hast immer ein Spielblatt voll mit 7-ern, und 8-ern, die Exe hat alle Asse und alle Buben.
|