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Hallo in die Runde,
nachdem ich nunmehr ein Dutzend Jahre an EX und Kinder Unterhalt zahle rutsche ich ins Krankengeld.
Da ich freiwillig Versicherter bin erhalte ich ja keine 70% vom letzten Netto sondern 70% von der Beitragsbemessungsgrenze. Bedeutet das nach Zahlung von Unterhalt noch 2,17€ bleiben, sollte für die Kontoführungsgebühren reichen...
Mal von der bevorstehenden Erhöhung der Unterhaltssätze abgesehen.
Das ungünstige dabei ist das ich über eine selbst genutzte Immobilie verfüge aus der mir auch fiktive Einkünfte zugerechnet werden, die Einliegerwohnung ist aber unrenoviert beim besten Willen nicht zu vermieten.
Wenn es jetzt zukünftig bei den Zahlungen klemmt, wie lange dauert es bis der Kuckuck
auf der Hütte klebt?
Gibt es noch sinnhafte Sachen wie z.B. eintragen einer Grundschuld um was zu retten?
Mir fällt nichts mehr ein...
VG urmel63
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Irreführender Betreff geändert. Dein Posting ohne die vielen überflüssigen Doppelleerzeilen lesbarer machen kannst du selbst.
Wie schnell eine Zwangsversteigerung stattfindet, hängt auch davon ab, wie energetisch die Gegenseite das betreibt. Jetzt noch die Immobilie retten ist einige Jahre zu spät. Schreib doch mal mehr über deine Situation, http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3719 beachten.
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Sorry die Lehrzeilen kommen von copy und paste,
ich habe regelmäßigen guten Kontakt zu meinen Kindern, bei Ex geht’s immer über den Anwalt (Orientalin).
5 erfolglose Vollstreckungsversuche habe ich hinter mir, Kostenentscheid in Revision beim OLG steht seit 2 Jahren aus.
Von dem Auszug der EX bis zur Rechtskräftigen Scheidung hat es 8 Jahre gedauert, was da alles vor Gericht gelaufen ist kann man sich malen.
VG urmel63
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Bei so langer Dauer sind die Kinder vielleicht bald volljährig, dann enspannt sich dieser Aspekt.
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Nee da entspannt sich nix,
die beiden sind 12, bis zur Volljährigkeit zieht es sich noch, die PuberTiere sind auch nicht einfach am WE.
Bei mir geht es nur finanziell einfach zu Ende, und ich suche Alternativen.
VG urmel63
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Zunächst versuchen, die Unterhaltszahlungen zu kürzen:
1. Antrag auf Anpassung Unterhalt an Leistungsfähigkeit.
A) Krankheit
B) Einliegerwohnung nicht vermietbar.
2. Vollstreckung wirst Du nicht Aufhalten können. Aber erschweren; stelle sicher, dass keine Grundschuld mehr eingetragen ist.
3. Ggf kannst Du noch jemanden ein Mitbenutzungsrecht am Haus einräumen. Dann hast Du die Situation reichlich vermint. Dann ist Haus kaum verwertbar. Vielleicht findet sich ja jemand, der Dir auch so etwas gönnt. Dann weißt Du, dass er seine Ansprüche nur im Konsens geltend macht.
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(Donovan)
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Vielleicht kannst Du gegen einen "kleinen" Einmal-Betrag die Einliegerwohnung z.B. für 10 Jahre vermieten?
Dann hast Du noch kurz mal Liquiditätsspritze und für die nächsten 10 Jahre ist klar, dass nichts mehr rum kommt.
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Du bist frewillig in der KV.
Selbständig oder Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsrenze?
Wenn Du bezügl. des Hauses von einer Zwangsversteigerung sprichst, wird also die Bank im 1. Rang stehen und eine Schuld ist noch offen.
Das Du das Haus nicht mehr halten kannst, ist wohl nicht mehr zu bestreiten.
Steht Deine Ex-Frau dort auch noch mit im Grundbuch oder nur Du alleine?
Zuerst würde die Bank bei ausbleibenden Raten ein Stakkato an Briefen und Mahnungen versenden bis zur schlußendlichen Kündigung des Kreditvertrages.
Danach wird man versuchen freihändig zu verkaufen. Eine Zwangsversteigerung dauert seine Zeit. Unter einem Jahr wird da nichts passieren, nach Einleiten des Verfahrens.
Wegen des Unterhalts wirst Du eine Unterhaltsabänderungsklage führen müssen. Je nach Krankheitsbild und Verlauf sollte da was möglich sein.
Zurück zum Haus:
Ein deutlich ruhigeres Leben für die Zukunft, wirst Du in diesem Falle wohl führen können, wenn Du eine Insolvenz in Betracht ziehst. Machst Du das nicht, werden diese zusätzlichen Einzelvollstreckungsmaßnahmen, zusätzlich zu den Schwierigkeiten mit den Kindern und Deinen finanziellen Engpässen, sowie Deiner Krankheit, Dir höchstwahrscheinlich auch psychsisch das Gnick brechen.
Also musst Du so viel wie möglich, so schnell wie möglich los werden.
Im Detail kann ich Dir erst mehr sagen, wenn Du genauer wirst. Also nochmals:
- Wem gehört das Haus
- Wie hoch verschuldet
- Andere Schulden?
- Selbständig oder nicht?
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Hi,
die Hütte gehört mir, ich bin niemandem etwas schuldig.
Die Sache mit der Grundschuld wahr mehr gedacht im Zuge der Vollstreckung noch was über zu behalten.
Ich bin Angestellter, aber bei den derzeitigen Beschwerden, sehe ich nicht wie das wieder was werden soll...
VG urmel63
Aha. Die Bude gehört also Dir. Und Du hattest also lediglich Angst, das im Zuge dessen was kommt, jemand ans Haus geht.
Das ist natürlich eine ganz andere Situation.
Nehmen wir einmal an, Du trägst eine verdammt vertrauenswürdige Person in das Grundbuch ein, dann steht diese im 1. REang. Würde also auch erstrangig bedient, wenn es zu einer Versteigerung/Verkauf käme.
Nun ist es aber so, das natürlich diueser erste Rang sehr hoch bedient sein muss. Denn trägst Du 100.000 ein und das Haus ist 250.000 Wert, dann lohnt sich die Versteigerung auch aus dem 2. Rang heraus.
Das wäre - zumindest also theoretisch - derjenige Rang in den sich jemand eintragen ließe, oder mit anderen Worten, immer der nächste Rang der eben frei ist.
Natürlich hängst Du am Fliegenfänger, wenn plötzlich die vertrauensvolle Person im 1. Rang Dich nicht mehr leiden kann ;-)
Nun müsste es aber erst einmal zu folgendem kommen:
1. Jemand hat Dir gegenüber eine rechtmäßige Forderung
2. Dieser Jemand erwirkt einen Titel gegen Dich.
3. Dann tappelt er zum Amtsgericht und erwirkt die Eintragung einer Zwangssyicherungshypothek
4. Dann hast Du nochmal Zeit dagegen vor zu gehen, indem Du glaubhaft machst, diese Schuld dann doch noch innerhalb 6 Monaten zahlen zu können.
5. Danach erwirkt dieser Jemand die Zwangsvollstreckung
6. Das Verfahren läuft. Und läuft. So circa 2 Jahre, dann sind die Termine bei Gericht durch.
Natürlich kann dieser Jemand aus einem Nachrang heraus vollstrecken. Aber trotzdem wird erst der 1. Rang oder eben die, die vor ihm/ihr kommen, bedient.
Außerdem kostet so ein Verfahren natürlich auch Geld.
Zusätzlöich, das Du also jemanden eintragen kannst, kannst Du auch, wie es oben mal kurz erwähnt wurde, einen Nießbrauch eintragen lassen. Das wäre beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht eines Angehörigen. Z.B. eines Elternteiles oder so.
So etwas machtd as Haus nahezu unverkäuflich ;-)
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Wann das so einfach ginge, würden Zwangsversteigerungung keine Massenverfahren sein. Es kann auch teuer werden. Wohnrecht für jemand ist z.B. eine Schenkung, die u.a. nach seiner Lebenserwartung bewertet wird. Kostet kräftig Steuern, wenn über dem Freibetrag liegend.
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Aber die Vereinnahmung von Miete für mehrere Jahre für Einliegerwohnung wäre möglich!
Mieter muss wenig bezahlen, da er selbst renoviert/repariert.
Mieter kann im Grundbuch abgesichert werden!
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(Donovan)
@p: Massenverfahren sind es doch meist nur wegen der Banken. Mit der Schenkungssteuer hast Du Recht. Aber das Gebiet lernen selbst auf den Finanzämtern nur wenige, wenn es um Einheitswertverfahren und solche Berechnungen geht.
Der TO kann sich doch ganz einfach beim Notar über den Gestaltungsspielraum absichern und beraten lassen.
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Wieso verkauft er nicht das Haus wenn es seins ist und zudem noch schuldenfrei. Verkaufserlös natürlich nicht auf der heimischen Sparkasse deponieren. Wenn er in naher Zukunft eh aus gesundheitlichen Gründen weniger arbeiten kann, dann nix wie weg mit der Bude. Geld an einen sicheren Ort bringen und dann natürlich noch Unterhaltsreduzierung beantragen.
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(22-07-2015, 02:14)Pennfred schrieb: Wieso verkauft er nicht das Haus wenn es seins ist und zudem noch schuldenfrei. Verkaufserlös natürlich nicht auf der heimischen Sparkasse deponieren. Wenn er in naher Zukunft eh aus gesundheitlichen Gründen weniger arbeiten kann, dann nix wie weg mit der Bude. Geld an einen sicheren Ort bringen und dann natürlich noch Unterhaltsreduzierung beantragen.
Weil ihm seine Situation noch nicht so ganz klar ist. Ich habe auch noch jahrelang darum gekämpft, das Haus wenigstens für die Kinder retten zu können.
Wer unterhaltspflichtig ist, der wird getreu dem Prinzip der Unterhaltsmaximierung in seiner wirtschaftlichen Existenz zerstört. Schrittweise, langsam aber todsicher.
Wir mit unserem Erfahrungshorizont, den wir Urmel63 nun mal voraus haben, wir wissen dass die Pleite unausweichlich ist und der Widerstand dagegen nur Zeit-, Energie- und Ressourcenverschwendung. Weg mit dem ganzne Plunder, und sich einrichten als Empfänger von Transferleistungen. Und sich auf das eigentliche Leben konzentrieren.
Vor allem lernt man als Vater dann ganz schnell WAS die Kinder eigentlich an einem schätzen - oder geschätzt haben...
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(21-07-2015, 18:53)Nappo schrieb: 5. Danach erwirkt dieser Jemand die Zwangsvollstreckung
Hier kommt der Haken für den Gläubiger: Er muss viel Kosten und Gebühren verauslagen. Z. B. das Wertgutachten für die Immobilie.
Das macht er
- wenn die Schuld wirklich hoch ist
- wenn der Schuldner ihn so geärgert hat, dass es ihm das Geld wert ist.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
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Und kommt ziemlich häufig vor. Jahrelang um die 50000 Immobilien pro Jahr. Rechnerisch kommt damit auf vier neue Trennungskinder eine neue zwangsversteigerte Immobilie. Jüngst sind die Zahlen etwas gesunken, parallel zum Absinken des Zinsniveaus.
Bei diesem Volumen scheinen Tricks nicht gerade auf der Strasse zu liegen.
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Hi,
erst Mal Danke für die vielen Antworten, musste das jetzt erst Mal setzen lassen.
Nur um das nochmal klarzustellen, es geht mir nicht darum verbrannte Erde zu produzieren. Sondern darum möglichst Ressourcen schonend zu retten was zu retten ist.
Seit über 10 Jahren drück ich nun 2 Kilo jeden Monat ab. Ab Dez. ist Schluss mit Unterhalt für die EX (OLG Urteil).
Nur im Krankengeld werde ich auf längere Sicht die 590,- pro Kind nicht stemmen können, Abänderungsklage geht ja auch erst nach 6 Monaten Einkommensverschlechterung. Ma ganz ab von wie lange die dann brauchen...
Das ganze hatte ich schon einmal vor 7 Jahren nach einer schweren OP, da hat es über 2 Jahre gedauert finanziell wieder in die Waage zu kommen.
Aber das soziale Umfeld erlahmt, soviel pumpen wie damals werde ich mir heute nicht mehr können. Nach den Pfändungsversuchen vor 2 Jahren hab ich ein P-Konto, von der Seite ist auch nichts zu holen.
@Austriake
das ist es wohl, meine Kinder sind im Schnitt alle 1 ½ Jahre umgezogen, 3 Kindergärten und die 5. Schule nun. Hier ist wenigstens ein fester Bezugspunk und sie wissen was wo im Garten verbuddelt ist.
Ich werde es wohl erst einmal aus sitzen, so einfach kann ich mich von der Hütte nicht trennen.
VG urmel63
Boar. Das gibts echt. 2 K im Monat. Schon mal krank gewesen wegen Streß. Naja, die Kinder siehst Du ja scheinbar. Teuer erkauft der eigentlich selbstverständliche Umgang.
Glaub mal ruhig das, was Austriake geschrieben hat. Am Ende hast Du Null komma Nix und Deine Ex ein dickes Sparbuch.
Leider kann ich nichts mehr dazu beitragen, außer: Nachdem was ich heute weiß (und andere hier können da durchaus noch einiges mehr drauf setzen!) würde ich nun die Bude tatsächlich verkaufen.
Kauf Dir eine Finka auf Mallorca und denk mal quer. Du willst keine verbrannte Erde hinterlassen. Das ehrt Dich. Aber das übernehmen dann andere für Dich. Ich meins echt nicht böse! Nicht falsch verstehen.
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25-07-2015, 01:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-07-2015, 01:58 von Pennfred.)
Also, Urmel63, Du hast schon 250.000EUR für die Exe gelassen und bist immer noch fröhlich dabei mehr zahlen zu wollen. Uffwachen!!!
Mein Tip war es die Bude zu verkaufen und mit der Kohle ein erträgliches Leben zu gestalten, aber lass mal sacken.
Naja, jeder wie er meint. Ich bin mir da selbst der Nächste und folge DINO.
Gleich geht's nach Waikiki mit meinem Kumpel und die Exe macht mit Hart IV rum. Zwei Helicopterflüge und so'n Riesenschiff gemietet, Mann gönnt sich ja sonst nichts. Nur so geht's.
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