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Hallo zusammen. Ich habe hier im Forum mehrfach meine verzwickte Umgangssituation dargestellt, nochmals in Kürze grob zusammengefasst : Trennung 2011, Scheidung 2014, ein Kind ( jetzt fast 12 ). Kind wohnt bei Mutter 5 km entfernt. Kind wurde vom KM dahingehend manipuliert, dass es seit 2011 nicht einmal bei mir übernachtet hat oder auch nur einmal in Urlaub gefahren ist.
Das FG Verfahren endete zu meinen Ungunsten, Kindeswille des damals 8-jährigen Kindes war lt. Richterlein erheblich. Nachfolgend OLG Hamm -> Vergleich geschlossen ( um dem Kind Psychologen zu ersparen ) mit geringfügiger Erweiterung der Umgangszeiten. Mein Antrag auf Festlegung einer Ferienregelung und einer Nachholregelung wurde sowohl vom FG als auch vom OLG ignoriert wegen Erheblichkeit des ( manipulierten ) Kindeswillens.
Seitdem musste Mami lt. OLG immer zu mir bringen und ich habe das Kind jeden Abend zu Mami zurückgebracht..
In den letzten 2 Jahren lief der Umgang zeitweise recht ordentlich, zeitweise schlecht. Kind fuhr mit Mami während meiner Umgangszeiten zum Fußball, mal war Opi krank, zu spät gekommen wurde nahezu immer... mal wurde der Umgang nachgeholt, mal nicht. Es existiert ja keine gerichtliche Nachholregelung, mit der ich Exe per Ordnungsgeld zwingen könnte, obwohl der OLG Vergleich nach 89(2) FamFG tituliert ist... Und nochmal vor Gericht gehen, wo ich doch schon beim Willen !? eines 8-jährigen Kindes keine Chance hatte ? Wie sähe das jetzt wohl bei einem fast 12-jährigen Kind aus ?
Da ja auch keine Ferienregelung existiert habe ich mein Kind im Rahmen der 14 tägigen Regelung vor 5 Wochen das letzte mal gesehen, danach ist Mami mit ihrem Geschlechtspartner und meinem Kind erst mal für 3 Wochen per Wohnmobil durch Frankreich gegondelt. Gemeldet hat sich das Kind nicht obwohl ich das Handy bezahle .. Bei meinen Anrufen war das Handy ausgeschaltet.
Ich weiß auch nicht, ob ich weiter versuchen soll das Kind zu kontaktieren. Das Kind greift gern Taschengeld von meiner Mutter z.B. ab , hält zu seinem Großelternteil aber dennoch keinen Kontakt . Ich habe den Eindruck, dass das Kind den gleichen miesen Charakter entwickelt wie die Mutter . Egozentrisch, nur auf den persönlichen Vorteil bedacht. Langsam widert mich das Ganze an und ich habe so langsam auch einfach keine Kraft mehr weiter um Umgang zu kämpfen.
Was würdet Ihr an meiner Stelle tun ? Ich merke einfach nur an mir selbst, wie verzweifelt ich bin ...
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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Hat es noch nie Situationen gegeben in denen dein Sohn lieber bei dir übernachtet hätte? Situationen in denen die Mutter einer Übernachtung pratisch zustimmen muss?
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Gute Frage.
Doch .. Kind hat mir vor ein paar Monaten mitgeteilt, dass es gern bei mir übernachten würde - aber ich würde ja wissen, was dann passiert...
Mami würde dem Kind die Hölle heißmachen ... Schlicht und ergreifend , das Kind hat Angst vor Mami - und wer dieses Weib kennt, weiss auch wieso ...
Aber das ist im Augenblick nicht des Pudels Kern ... Ich habe im Augenblick keinen Kontakt ... persönlich nicht und auch tel. nicht .. und ich bin des Kämpfens müde und weiß auch nicht wie ich mich wieder motivieren soll, weil ich natürlich andererseits natürlich merke, wie sich Mami und Kind in ihrer unsäglichen Symbiose darüber einig sind, mich permanent zu verarschen ...Demgegenüber steht natürlich nach wie vor die Liebe zu meinem Kind ...
Gruß
ArJa
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Mit 12 Jahren merkt man beim Kind schon ganz gut, wohin die Reise geht. Bei deinem Kind ist das wohl Überidentifikation mit der Mutter, während es von dir ganz gern kassiert was zu kassieren ist, während ihm Anrufe und normale Höflichkeit zur taschengeldzahlenden Oma bereits zu viel werden. Man kann das einfühlsam mit der Situation des Kindes und dem Verhalten der prägenden Mutter erklären, aber das ändert nichts an den traurigen Tatsachen, die da nun entstanden sind.
Der Gerichtsweg scheint auch ausgeschritten, das Amtsgericht und OLG können sich freudig abklatschen ein eine weitere Kerbe in die Richterbank schnitzen: Yeah, wieder ein Vater erfolgreicht verarscht und draussengehalten. Mit 12 Jahren und einem manipulierten Kind kannst du dir weitere Verfahren sparen, zumal die zuständigen Richter sich nicht geändert haben dürften.
Ich würde dem Kind klarzumachen versuchen, dass deine Türe immer offensteht und ansonsten nichts mehr aktiv unternehmen. Vor allem kein Geld, keine Geschenke, keine Handykarte. Konzentriere dich auf dein eigenes Leben, schwimme neue Ufer an, verlasse torpedierte Wracks.
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Es gibt zwei mögliche Richtungen:
1. wie von @p dargestellt oder
2. Du versuchst einen allerletzten Anlauf; du sprichst mit Kind und sagst ihm, dass Du die Situation leid bist und so nicht mehr weiter kannst. Wenn das Kind es möchte, kannst Du erneuten Antrag stellen. Dann und nur dann.
Schließlich kommt es zur Befragung. Da müsste sich Kind deutlich positionieren oder die Show ist vorbei.
Werde es demnächst wohl ähnlich anstellen bzw. auf die Spitze treiben.
Mann muss erkennen, wenn er seine Ressourcen verbraucht hat.
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03-08-2015, 16:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-08-2015, 16:53 von Theo.)
Hallo ArJa,
ich verstehe nicht ganz, worin die Umgangsverweigerung bestehen soll.
Soweit ich es im Hinterkopf habe, wolltest Du Eure Tochter in den Ferien gar nicht nehmen, weil sie nicht bei Dir übernachten möchte. Wenn das so ist, dann ist der Nicht-Umgang in den Ferien ja von Dir gewollt. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Oder störst Du Dich daran, dass die Tochter Dich aus dem Urlaub nicht angerufen hat? Das würde ich nicht so eng sehen. Wenn sie im Urlaub Spaß hat, dann gerät die Erinnerung an die Eltern schon 'mal ins Hintertreffen. Ich würde das Kind nicht darauf ansprechen, sondern einfach beim nächsten regulären Umgang ihr sagen, wie sehr Du Dich freust, sie endlich wiederzusehen.
Eure Tochter hat durch die angespannte Situation zwischen Deiner Ex und Dir genug auszustehen. Versuche nicht noch mehr Druck aufzubauen. Das Nichtanrufen kann auch ein Versuch ihrerseits sein, eine klare Trennungslinie zwischen Mamazeit und Papazeit zu ziehen, um sich möglichst aus der Schusslinie Eurer Spannungen zu bringen. Dem Kind ist durch die ganzen Gerichtsverfahren und Befragungen sehr viel zugemutet worden. Es wird Zeit, dass Du anfängst, den Druck bezüglich des Umgangs herauszunehmen, denn lange kannst Du mit Zwang bei Eurer Tochter ohnehin nichts mehr erreichen.
Ich würde die Zeit und die Gemeinsamkeiten mit ihr genießen und dafür sorgen, dass die Erinnerungen an Eure gemeinsame Zeit möglichst angenehme sind.
(03-08-2015, 14:44)ArJa schrieb: Gute Frage.
Doch .. Kind hat mir vor ein paar Monaten mitgeteilt, dass es gern bei mir übernachten würde - aber ich würde ja wissen, was dann passiert... ach ArJa ...
Du weißt doch als mittlerweile sehr erfahrener Papa dass es zum Erfolg vorrangig auf "Durchhalten" ankommt.
Was Du gerade erlebst und durchmachst, kennen wir vom Väterwiderstand zu genüge.
Halte Kontakt zu @webmin!
Dort ist es nach wirklich heftigen und z.T. ausgesprochen konfrontativen Auseinandersetzungen nun so weit, dass sich ein "Nicht-nachgeben" ausgezahlt hat.
Dein Kind sucht und geht den Weg des geringsten Widerstandes.
Dafür muss es sich von Dir verstanden fühlen. Es deswegen zu kritisieren würde eurer Beziehung schaden.
Wichtig ist für Dich nur eines: den Kontakt nicht abbrechen zu lassen.
Solange sich ein 12-jähriges Kind nicht gegen seinen Vater entscheidet, solange ist auch nichts verloren.
Ohne noch einmal nachzulesen: wann war der letzte Umgang?
Von wann datiert der letzte Beschluss?
Möglicherweise macht es Sinn, den Umgang neu zu regeln zu beantragen (§ 1696 BGB) und eine Umgangspflegschaft einzurichten.
Das hat bei webmin -dort war (übrigens vollkommen rechtswidrig) begleiteter Umgang angeordnet worden, der sich aber schlussendlich als nützlich erwiesen hatte- gut funktioniert.
Für "Alte Hasen" kann manchmal auch ein Anruf bei Ibykus helfen
Aufgeben gibts nicht.
Bangemachen gilt nicht!
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03-08-2015, 18:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-08-2015, 18:49 von ArJa.)
Hallo. Zunächst einmal vielen Dank für Eure Einschätzungen. Ich konnte beim TO natürlich nicht alle Dinge aufzählen, die sich in dieser verkorksten Situation über die Jahre ergeben haben.
Zunächst einmal datiert der OLG Beschluß aus Mitte 2012. In den letzten 3 Jahren ist das kein Thema mehr und ich thematisiere das Problemfeld Übernachtung vielleicht 1-2 mal p.a., einfach um wissen zu wollen ob sich die ablehnende Haltung geändert hat. Natürlich weiss es dass ich mir Übernachtungen ( viel mehr aber noch gemeinsame Urlaube ) wünsche, aber @ theo - ich baue da schon lange keinen Druck mehr auf weil es keinen Sinn macht und weil das Kind viel zu viel Angst vor Mami hat ( die mal nebenbei so erklärt, das Kind würde sie noch ins Grab bringen, Mami hätte sich nie vorstellen können, mal so ein ungezogenes Kind zu haben usw. usw. - Da sollte man sich mal die Frage hinsichtlich des Kindeswohls mal von der anderen Seite her stellen ).
Dennoch : Ich bin mir sehr sicher, dass das Kind bei einem neuen Termin sich immer weiter für Mami entscheiden würde ... Ein Hund beißt auch nicht die Hand, die ihn füttert und gleichzeitig schlägt ... Also @ Ibykus , das macht keinen Sinn ... Gesehen haben wir das letzte Mal ganz kurz vor 5 Wochen, es hält unsere Verabredungen nicht ein und und und...
Andererseits bestehen z.B. für ein Gymnasialkind der 7. Klasse durchaus auch schulische Verpflichtungen die für ein Kind bindend sind und da könnt ihr gern anderer Meinung sein - wenn ich von Omi reichlich Kohle kassiere, dann habe ich mich auch mal ab und zu auch ohne Aufforderung bei der alten Dame zu melden .
Richtig ist @theo dass ich es in den Ferien nicht zu mir geholt habe, weil ich weder dem Kind noch mir ( ich muß mich von meinem Job auch mal erholen ) zumuten wollte , jeden Morgen um halb 6 aufzustehen. Die liebe Mami geht nämlich um halb sieben zur Arbeit und dann wird um 5.30 militärisch geweckt. Mami hat mir ja auch erklärt, unter diesen Voraussetzungen bekäme ich das Kind nur alle 2 Wochen im Rahmen der mormalen Umgangsregelung und nicht z.B. jedes WE in den Ferien- weil ja wie mehrfach erwähnt keine Ferienregelung / Nachholregelung dank der Unfähigkeit der Gerichte existiert.
Ich denke, @p`s Einschätzung trifft den Kern der Sache . Natürlich gebe ich mein Kind nicht einfach so auf ... aber ich kann mich auch nicht mehr von dem Symbiosegespann zum Affen machen lassen. Ich habe überlegt, jetzt stufenweise zu reagieren. Beim nächsten Kontakt werde ich sagen, dass weil es sich nicht gemeldet hat, das Geburtstagsgeschenk deutlich kleiner ausfallen wird und sich die Anschaffung der so heißbegehrten Geige um weitere 3 Monate verzögern wird. Sollte es sich das weiter leisten keinen Kontakt zu halten, wird die Handykarte gekündigt, dann wird es mit Mami darüber verhandeln müssen. Nur allein an unser gemeinsames Liebesverständnis zu appellieren bringt nichts, dafür ist das Kind von seiner Mutter bereits materiell viel zu sehr verseucht ...
Dank Euch.
Gruß
ArJa
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(03-08-2015, 18:30)ArJa schrieb: Sollte es sich das weiter leisten keinen Kontakt zu halten, wird die Handykarte gekündigt, dann wird es mit Mami darüber verhandeln müssen. Nur allein an unser gemeinsames Liebesverständnis zu appellieren bringt nichts, dafür ist das Kind von seiner Mutter bereits materiell viel zu sehr verseucht ... das wird sicher das Gegenteil bewirken dessen, was Du erreichen willst.
Es wäre sicher vernünftiger, wenn sich eine Umgangspflegschaft mit Kind und Mutter streitet.
Wenn Dein Kind Angst vor seiner Mutter hat, kannst du es dafür nicht bestrafen (jedenfalls nicht solange es noch so jung ist).
Indem du es sanktionierst, machst du es ihm leicht und lieferst ihm den Grund, sich von Dir zurück zu ziehen.
Erhalte Dir stattdessen sein Vertrauen.
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(03-08-2015, 21:14)Ibykus schrieb: Es wäre sicher vernünftiger, wenn sich eine Umgangspflegschaft mit Kind und Mutter streitet.
Zunächst einmal wäre das Entziehen der Handykarte nicht der nächste, sondern erst der übernächste Schritt. Alles im Leben kostet was, das hat das Kind bereits früh von seiner Mama gelernt .. Umgangspflegschaft ? Wer soll das sein ? Wer setzt die ein ? Die Vollpfosten vom Familiengericht Herford etwa ? Nein danke. Ist dafür die Zustimmung der KM erforderlich .. ? Dann kann man es eh vergessen ... KM hat ja nicht einmal meinem dreimaligen Angebot auf Mediation zugestimmt ... Wie ich die Richterleine in HF kenne, wird RA Söpper beauftragt ( Schau mal in Deine Blacklist ..) Dann kann ich mich gleich von meinem Kind verabschieden...
Gruß
ArJa
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(03-08-2015, 18:30)ArJa schrieb: Beim nächsten Kontakt werde ich sagen, dass weil es sich nicht gemeldet hat, das Geburtstagsgeschenk deutlich kleiner ausfallen wird und sich die Anschaffung der so heißbegehrten Geige um weitere 3 Monate verzögern wird. Sollte es sich das weiter leisten keinen Kontakt zu halten, wird die Handykarte gekündigt, dann wird es mit Mami darüber verhandeln müssen. Nur allein an unser gemeinsames Liebesverständnis zu appellieren bringt nichts, dafür ist das Kind von seiner Mutter bereits materiell viel zu sehr verseucht ...
Tu das nicht. Du setzt jemand unter Druck, der bereits unter Druck der Mutter steht. Damit schaffst du für das Kind den geistigen Ausweg, sich nun "gerechtfertigt" von dir zu distanzieren.
Ich würde lieber die schwachsinnige Abholerei im Morgengrauen beenden. Ich weiss nicht, wie weit das Kind weg wohnt, aber mit 12 kann es vielleicht schon allein kommen. Und wenn nicht, dann nicht. Mach dich nicht zum Hampelmann, der sich frühmorgens aus dem Bett jagen lässt, weil die Ex Übernachtungen verweigert. Irgendwann musst du den Faden durchschneiden, an dem sie dich steuert.
Karten werden nicht gekündigt, sondern man lässt sie auslaufen. Teure Geschenke sind grundsätzlich falsch, das ist wie eine Sucht, jedesmal erwartet man mehr, anderfalls folgt Enttäuschung. Hör damit auf. Lieber jetzt eine mittlere Enttäuschung wie später eine Riesenenttäuschung und Pleite von dir.
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03-08-2015, 22:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-08-2015, 22:24 von ArJa.)
Da habe ich mich wohl nicht präzise genug ausgedrückt ....
Ich habe ja gerade vorm OLG erreicht , dass Mami wegen der manipulierten Nichtübernachtungsumgänge das Kind immer zu mir bringen muss ( und ich das Kind zurück ...).
Ich habe ja bereits alle Ferienumgänge genau wegen der schwachsinnigen Fahrerei frühmorgens abgelehnt, deshalb habe ich ja mangels Gerichtsbeschluss auch in den Ferien nur 14 tägigen Wochenendkontakt, weil Mami mehr nicht zuläßt. Das ist wie gesagt nicht der Punkt ..
Kernpunkt ist, dass das Kind seit 5 Wochen jeden Kontaktversuch von mir negiert. Zweitens ist es glaube ich nicht zuviel verlangt, wenn man kurz eine SMS schreibt oder vielleicht mal eine Minute auf Papi`s Kosten telefoniert. Mit den Freunden ist das Kind ja auch stundenlang auf Whatsapp online.
Und das soll ich einfach so akzeptieren ? Sorry, da komm ich nicht mehr mit ... Und auf das Herforder FG werde ich keinerlei Hoffnung setzen....
Teure Geschenke mache ich nicht . Seit ca. einem Jahr kommt alles ( Geburtstag / Weihnachten / Zeugnisgeld) in die Geigenspardose , 300 € fehlen noch und die wird es eben zum 12. Geburtstag nicht geben ....
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Dann musst du nicht mehr viel machen. Wenn es Kontakt fest ablehnt, haben sich weitere Aktionen erledigt.
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(03-08-2015, 18:30)ArJa schrieb: Beim nächsten Kontakt werde ich sagen, dass weil es sich nicht gemeldet hat, das Geburtstagsgeschenk deutlich kleiner ausfallen wird und sich die Anschaffung der so heißbegehrten Geige um weitere 3 Monate verzögern wird. Sollte es sich das weiter leisten keinen Kontakt zu halten, wird die Handykarte gekündigt, dann wird es mit Mami darüber verhandeln müssen.
Ich finde es erstaunlich, dass Du nach all den Geschehnissen immer noch nicht verstanden hast, dass sich Liebe und Zuneigung nicht durch die Zuckerbrot-und-Peitsche-Methode erzwingen lassen.
Als Euer Kind sich vor Gericht gegen die Übernachtungen bei Dir ausgesprochen hat, reagiertest Du so:
(03-08-2015, 18:30)ArJa schrieb: Spaßbad, Kino, Essen gehen und Spielearena sind nur noch Belohnungen für entsprechendes Verhalten, ansonsten wird nur noch das Normalprogramm laufen ( lesen, Garten, mal radfahren, TV, das wars )....
Als das Kind nicht zu Deinem fünfzigsten Geburtstag kommen wollte, war es ähnlich:
(03-08-2015, 18:30)ArJa schrieb: Da es ja angeblich der freie Wille des Kindes ist, beabsichtige ich eben nicht, das übliche Bespaßungsprogramm am kommenden Umgangswochenende durchzuziehen
Und als es Deine Geheimnisse der Mutter verriet, kamen wiederum ähnliche Rachegedanken auf:
(03-08-2015, 18:30)ArJa schrieb: Ich bin traurig und enttäuscht von meiner Tochter, ich hätte nicht gedacht, dass sie mir so in den Rücken fällt. Die Konsequenzen werden jetzt sein, dass ihr grosses Weihnachtsgeschenk jetzt sehr viel kleiner ausfallen wird.
Auch wenn Du es wieder nicht gern wahrnehmen wirst, aber auf diese Weise wirst Du Eure Tochter langfristig verlieren.
Lieber ArJa,
Du bist enttäuscht und ärgerst Dich. Das ist verständlich und nachvollziehbar.
Aber wenn Du Dein Kind nicht verlieren willst, dann ist es besser, wenn Du von erzieherischen Maßnahmen absiehst.
Sie zu erziehen solltest Du überhaupt der KM überlassen.
Bei Dir findet nur Holiday statt und es gibt nur Zuckerbrot!
Kinder sind wie kleine Hunde.
Du kannst Dir die Kehle aus dem Hals schreien und wütend darüber sein, dass sie nicht zu Dir kommen, wenn Du sie rufst.
Aber WENN sie dann kommen, muss man sie loben.
Auch Dein Kind muss seinen Aufenthalt bei Dir als angenehm empfinden.
Keine Vorwürfe, keine Auseinandersetzungen!
Die soll es bei seiner Mutter erleben.
Solange die Mutter es erzieht, wird's auch Konflikte zw ihr und Deinem Kind geben.
Erzieht sie Euer Kind nicht um Konflikte zu vermeiden, dann gibts spätestens in der Pubertät- Streit. Gut so!
Eigentlich brauchst Du nur abzuwarten und Deinem Kind zu zeigen, dass Du es immer unterstützen wirst; insbesondere gegen seine "böse" Mutter.
Was sie verbietet, musst Du erlauben - was sie verweigert, musst Du gewähren!
Und was das Familiengericht angeht, solltest Du Dich von väterlichen Benachteiligungen nicht zu sehr beeindrucken lassen.
Ich habe den Streit mit dieser Institution (auch mit deren Helfern) immer gesucht, ja geradezu provoziert und mir weiß Gott dadurch dort keine Freunde gemacht.
Aber man hat schnell gelernt, mich ernst zu nehmen ...
Und vergiß nicht: sie machen Fehler und machen sich so angreifbar!
Deswegen wird man Dich nicht bevorzugen, aber man wird sich auf Dauer nicht trauen, Dir Standardumgang vorzuenthalten, wenn sie permanent Deine Zähne sehen.
Zur Umgangspflegschaft: § 1684 III 3 BGB !
Das Gericht ist dazu zwingend verpflichtet, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Auf die "kann-Bestimmung" sollte man sich nicht verweisen lassen.
Wenn Umgang in der vom Gericht beschlossenen Form nicht komplikationsfrei abläuft, dann würde ich unbedingt eine solche Pflegschaft beantragen.
"Das Kind will aber nicht", ist in diesem Alter kein Argument, was dagegen sprechen könnte. Es ist dann die Aufgabe der Umg.-Pflgschaft, die Ursachen für diese Weigerung zu ergründen.
Nochmal mein Rat: Tausch Dich mit @webmin aus, bei dem sich "Durchhalten" ausgezahlt hat und der über Jahre hinweg immer wieder Nackenschläge hinnehmen musste, die Stück für Stück immer erst vom OLG korrigiert wurden.
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(04-08-2015, 06:16)Ibykus schrieb: "Das Kind will aber nicht", ist in diesem Alter kein Argument, was dagegen sprechen könnte. Es ist dann die Aufgabe der Umg.-Pflgschaft, die Ursachen für diese Weigerung zu ergründen.
Ein "ich will nicht" des Kindes wird nicht dazu führen, dass der Umgang ausgeschlossen wird, das Umgangsrecht ignoriert. Es gibt eine Umgangsregelung, so lächerlich sie ist, ohne Übernachtung. Das Gericht wird sich nur davor drücken, angesichts des Kindesalters weitergehende Massnahmen zu ergreifen. Vielleicht entscheiden sie sich auch, das einfach auszusitzen. Lassen ihn ablaufen, zum OLG gehen, bis das durch ist und ein Umgangspfleger mal den Ordner aufschlägt ist das Kind 14.
Das Kind ist sowieso auf der Schwelle zu der Zeit, wo die Freunde wichtiger sind und solche immer schon lockeren Beziehungen wie zum Trennungsvater noch lockerer werden, auch bei Kindern wo das Verhältnis bisher gut war.
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Im Großen und Ganzen kann ich mich nur dem anschließen, was hier schon steht: Zieh´das durch, was Du tun würdest, wenn das Verhalten Deines Kindes Dich nicht verletzen würde... Du bist mit Deiner Ex nicht fertig geworden - was verlangst Du von Deinem Kind? Es muß dort überleben und selbst Mutter´s Blick, wenn es gut mit Vater auskommt, kann irgendwann kaum noch erträglich sein...
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass bei einem 12jährigen Kind, das genug zu kämpfen hat, der weitere Aufbau von Druck sinnvoll ist.
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@wp...
Das Kind muss dort bei der KM nicht ums überleben kämpfen. Dem Kind geht es dort ziemlich gut. Ginge es ihm nicht gut. Es würde sich bestimmt beim Papa melden. Und wenn es nur wegen Taschengelderhöhung wäre.
Der Umgangskrieg begann vor Jahren zu toben. Da war das Kind noch klein. Jetzt ist es ein schon großes Kind. Da passen damals und heute einfach mal nicht mehr zusammen.
Er zieht eine neue Umgangsregelung durch, oder er lässt es bleiben. Diese Möglichkeiten stehen zur Auswahl.
@Ibykus...
Seit wann hast Du denn wieder freie Telefonierkapazitäten?
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@Dzombo
Doch, doch... das Kind muß darum kämpfen, es selbst sein zu dürfen. Das geht bei einer solchen Mutter nur in Grenzen und schließt nahezu aus, das Feld auf Dritte auszuweiten...
Zwangsläufig wird es das Durchsetzen einer Umgangsregelung gegen seinen Willen als gegen seine Person gerichtete Agressivität verstehen.
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@wp...
Du bildest einen Halbkreis, lässt alle Beteiligten sich darum versammeln, ihr diskutiert und beleuchtet die Umgangsmöglichkeiten. Dann kommt ihr zu einem für alle annehmbaren Ergebnis. Aber wenn es dann losgehen soll, hat dein Kind keinen Bock. Und weil es keinen Bock hat, verabredet ihr Beteiligten euch für in 4 Wochen zur nächsten Halbkreissitzung bezüglich vielleicht dieses Mal ein bisschen Umgang.
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Ich sehe hier gar keine andere Möglichkeit, als dass der TO den Umgang anbietet - ob und in wieweit das 12jährige Kind das annimmt, hat er nur insoweit in der Hand, als er eine Atmosphäre ohne Gängelung und Sanktionen vermitteln kann. Rechtlich hat ja bereits das BVerfG entschieden, dass es zu unterbleiben hat, ein Kind dadurch zu beschädigen,dass sein entgegenstehender Wille mit Gewalt überwunden wird...
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Sehr schreckliche Sache.
einfach ruhig verhalten. Sei nett zu deinem Kind und lasse Dir nichts anmerken. Verkleinere keine Geschenke oder Sperre was. Was erreichst Du damit außer Deinen eigenen Zorn? Damit bestrafst Du indirekt das Kind. Und Dein Kind kann nichts dafür. Schenke Ihr vielleicht was, was Sie jeden Tag braucht. Dann bist Du gedanklich immer bei Ihr, aus Ihrer Sicht.
Dein Kind ist Dir nicht in den Rücken gefallen. Das Kind hält sich dort und bettelt nach Liebe, wo es wohnt. Ist leider so. Kinder lassen sich durch schlechten Charakter der Mutter sehr für beeinflussen, auch wenn das Kind Dich liebt. Jedes Kind liebt IMMER den Vater und die Mutter. Nur was soll Dein Kind machen? Es ist 12 Jahre alt und keine 18
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05-08-2015, 05:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-08-2015, 05:30 von Dzombo.)
Ein 12jähriges Kind kann durchaus für sich selbst sprechen. Und das Handy fehlerfrei bedienen kann es auch, Ebenso ein - und ausschalten nach Bedarf.
Wenn es aber darum geht, seinem Vater ehrlich ins Gesicht zu sagen, dass es halt aus den und den Gründen heute mal keine Lust auf Umgang hat. Das kann es angeblich nicht. Wobei ich davon ausgehe, dass Väter pubertierender Kinder damit klarkommen, wenn die Kinder sagen, heute mal nicht Papa.
Das Kind ist in keinem Loyalitätskonflikt. Es wiegt schon sehr genau ab, wo was geht Jedenfalls scheint es sich gedanklich immer mal gerne bei seinem Zahlvater aufzuhalten. Oder wer bedient den Handyvertrag?
ArJa wird doch nur deshalb so hin und her geschubst, weil er zulässt, hin und her geschubst zu werden.
Wer seine Geschichte gelesen hat, kann sehr wohl und sehr gut nachvollziehen, warum er vormals abgelehnt hatte, Umgang mit seinem Kind in den Ferien abzuhalten. Früh hin und das Kind holen. Abends wieder hin und das Kind wegbringen. Früh kann das Kind nicht ausschlafen, weil es vom gruseligen Vater geholt wird, Und am Nachmittag zur besten Spielzeit muss es mittendrin aufhören, weil der nervende Vater es ja wieder zur kindsgeliebten Mutter bringen muss. Laut Gerichtsbeschluss selbstverständlich.
Ich finde es deshalb voll bescheuert, hier immer die Worte zu benutzen?
Du darfst dein Kind nicht bestrafen.
Sanktionen bringen doch nicht.
Lasse Dir nichts anmerken und immer schön lächeln.
Halte durch. Das Kind wird älter. Es kommt dann von alleine zu Dir.
Trennungsvätern ein schlechtes Gewissen einreden, weil man sich bereits selbst als Experte sieht, halte ich mit für das Grundübel unseres nicht in die Puschen kommen bezüglich dem Widerstand von uns Vätern gegen unsere Abschiebung aus dem Leben unserer Kinder.
@wp...
Der TO hatte bereits alles angeboten. Da nützt es ihm nichts, nochmal was anzubieten. Um darauf zu hoffen, dass dadurch sein Kind endlich freiwillig zu ihm kommt.
Er braucht eine Antwort dahingehend, ob er weitermachen oder hinschmeißen soll. Es nützt ihm nämlich nichts, wenn er sich zwar wieder was erkämpft hat, mit seinen Nerven jedoch völlig runter ist.
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@Dzombo
Was immer auch Du vom Kind erwarten magst - es ist für die Beurteilung der Handlungsmöglichkeiten des TO irrelevant. Er sollte halt nicht auf Wirkungen hoffen, die so nicht eintreten werden.
Und klar, er muß auf sich selber aufpassen... die Entscheidung dafür kann ihm auch niemand abnehmen.
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Traurig das zu lesen. ArJa, versuche bitte zuerst den Kopf frei zu bekommen bevor Du eine Entscheidung triffst. Das ist in meinen Augen das wichtigste und auch das schwierigste.
Bei mir ging nicht direkt um Umgang. Aber ich merkte, dass ich daran zu zerbrechen Vor ein paar Jahren hatte ich einen ähnlichen Punkt erreicht. Ich merkte, dass ich Gefahr laufe den Halt zu verlieren. Und habe mich dann zu meinem schwersten Entschluss in meinem Leben durchgerungen. Ich habe mich dazu entschieden den Umgang meinem Kind zu überlassen. Ich habe dann der KM und meinem Kind mitgeteilt, dass ich es für alt genug halte selber zu entscheiden wann und wie oft es zu mir kommt. Und das für ihn jederzeit bei mir die Tür offen ist. Kontakt habe ich dann per WhatsApp, SMS, Karten und Brief (per Einschreiben) gehalten.
Rückmeldung - NaDa, die ersten Monate sogar keinen Kontakt mehr. Das war für mich zwar die Hölle, aber es hat sehr viel Beruhigung in mein Leben gebracht und ich konnte mich wieder aufbauen um dann da zu sein, wenn es notwendig ist.
Und nach knapp 6 Monaten ging es langsam los. Er hat den Kontakt gesucht Jetzt ist er zu mir gezogen
Ob das für Dich der richtige Weg ist, kann ich nicht sagen. Aber zwingen wirst Du dein Kind nicht können.
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