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Strafanzeige gegen das Jugendamt
#1
Ich habe jetzt schon mehrfach Auskunft gegeben über mein Einkommen bei der Unterhaltsvorschusskasse.
Bin selbstständig und Mangelfall. Daher Einkommenssteuerbescheid für 2010, 11 und 12 abgegeben.

Die UHV Kasse schreibt ich hätte keine Unterlagen abgegeben und bin denn fiktiv festgesetzt worden.
Ich halte das für Betrug, wenn einfach geschrieben wird, ich hätte keine Unterlagen abgegeben.

Hat schon mal jemand Strafanzeige gegen das Jugendamt wegen Betruges gestellt?

Hat das Aussicht auf Erfolg?
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#2
Hast Du Nachweise darueber dass Du die Auskuenfte erbracht hast? Einschreiben, Faxbericht?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
Hab keine Nachweise, ausser das in einem Schreiben des Jugendamtes bezug genommen wurde, darauf das ich eingereicht habe.
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#4
Beweisproblem. Das Jugendamt darf aber keinen Unterhalt festsetzen, sie dürfen nur fordern.
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#5
Der TO meint sicher Forderung statt Festsetzung.

Strafanzeige gegen ein Amt? Das geht nicht. Dienstaufsichtsbeschwerde wäre denkbar.

Und ich könnte mir auch vorstellen, dass die UHV Einreichung von Unterlagen verneint, weil er diese nicht vollständig eingereicht hat. Er ist ja selbstständig. Da wollen die von der Kasse bestimmt mehr sehen als bei einem Unselbstständigen. Bin mir da aber nicht sicher.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#6
(24-08-2015, 10:47)p__ schrieb: Beweisproblem. Das Jugendamt darf aber keinen Unterhalt festsetzen, sie dürfen nur fordern.

Wenn (und nur dann) das JA in einem Schreiben Bezug darauf nimmt das du (alle) Unterlagen eingereicht hast, schreibst du eine:

- Dienstaufsichtsbeschwerde

- Beschwerde beim Landesdatenschutz

Ich vermute das der TO nicht alle geforderten Unterlagen zum Stichtag eingereicht hat?

Ist mir auch passiert das das JA seinerzeit in der heissen Phase in Abrede gestellt hat Unterlagen bekommen zu haben, ich habe denen das Gegenteil bewiesen und ein Faß aufgemacht.

Unterlagen immer vorab per Fax, Mail und (einmalig) mit Beistand persönlich abgeben, das muss man dann auch nur einmal machen, danach erreicht das JA/JC alles auch "nur" per Mail, Fax. Wink

Wichtig: Die persönlich eingereichten Unterlagen am Empfang quittieren lassen im Beisein des Beistands (Zeugen).
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#7
Depressiv.

Welcher Straftatbestand sollte denn hier vollständig erfüllt sein, um mit einer Strafanzeige Erfolg zu haben?

Wenn das Amt Deiner Auffassung nach fehlerhaft handelte, Dir einen fehlerhaften Bescheid zustellt, nicht zur Korrektur bereit ist, dann kannst Du widersprechen, ggf. mit Fristsetzung Klärung vor dem Verwaltungsgericht androhen.

Wichtige Unterlagen, Auskünfte dem Amt STETS als 'Fax vorab' übermitteln.
Dann hast Du als strengen Beweis ein Faxprotokoll in der Hand, das Amt Deinen Schriftsatz mit Faxeinduck auf jeder Seite.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#8
Kannst Du alles vergessen da kein Nachweis. Ausserdem liegt auch keinerlei Straftat vor. Schicke sie nochmals mit nettem Anschreiben PER FAX (und mit Sendenachweis) hin. Da lohnt es sich nicht ein Fass aufzumachen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#9
Reiche alles nochmal ein. Da du ja bereits vollständig Auskunft gegeben hast, lege eine Rechnung für den zweiten -unnötigen- Auskunftsvorgang bei, Zeitaufwand, Kopierkosten. Die wird natürlich nicht bezahlt. Anschliessend beantragst du einen Mahnbescheid gegen das Jugendamt: https://www.online-mahnantrag.de
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