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Wie geht es jetzt weiter?
#1
Hallo liebe Leidensgenossen,

Ich habe im Mai 08 ein Schreiben von der Arbeitsagentur bekommen, dass meine Ex Hilfe zum Lebensunterhalt für mein Kind bezieht und wollten dementsprechend Auskünfte von mir (Gehaltsnachweise, Nachweise über Miete etc.) und meiner Ehefrau.

Ich habe allerdings schon alles dem Jugendamt offengelegt (Kopie Mietverträge, Gehaltsnachweise, ärztl. Atteste u.u.u.), das habe ich der AA auch so geschrieben, zumal ich im Dezember 07 deren Auskunftsbogen bereits ausgefüllt, sowie Gehaltsnachweise geschickt hatte. Bei der Spalte zur Auskunft für die Ehefrau habe ich damals nur reingeschrieben "kann für sich selbst sorgen", das geht die gar nichts an, was meine Frau verdient. Auch habe ich der AA geschrieben, dass ich den Bogen schon ausgefüllt habe und sich seitdem nichts an den Zahlungen. sowie Einnahmen geändert hat, außer dass ich jetzt von meiner Ehefrau "getrennt" lebe und sie sich ans Jugendamt wenden sollen, da dort schon alles offen liegt. Wieso soll ich jetzt wieder den Bogen ausfüllen und wieder alles einschicken? Das leuchtet mir irgendwie nicht ein.

Dann habe ich Monate vom Amt nichts mehr gehört, bis letzte Woche ein Brief kam (mit normaler Post, kein gelber Brief), wo mir ein Bußgeld angedroht wird, falls ich der Auskunftspflicht nicht nachkomme. Soll ich jetzt zurückschreiben, dass sie mir noch mal so einen Bogen zukommen lassen (den alten habe ich weggeschmissen) oder reicht es, wenn ich Gehaltsnachweise und ärztl. Atteste über meine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit einreiche (die letzten drei Monate habe ich gerade mal 1.000 Euro brutto verdient)?

Übrigens habe ich vom Jugendamt seit April nichts mehr gehört. Nicht das ich da jetzt traurig darüber bin, meine Frau hat nur Angst, dass der dicke Hammer noch kommt. Oder kann es sein, dass sie (meine Ex) die Beistandschaft wieder gekündigt hat? Mich wundert es nur, da die sonst ziemlich schnell mit Geldforderungen sein. Oder bin ich in deren Augen wirklich ein Mangelfall, weil ich unter dem SB liege? Anrufen möchte ich dort nicht, da ich keine schlafenden Hunde wecken möchte.

Was meint ihr, wie soll ich jetzt weiter mit der AA und JA verfahren? Ich nehme an, dass meine Ex wohl nicht arbeitet und Hartz IV bezieht.
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#2
Du hast Auskunft gegeben und nun wollen sie alles nochmal? Schreib ihnen erst einmal einen Brief, dass du bereits komplett Auskunft gegeben hast und dass sie ihre Saustall aufräumen sollen bzw. es nicht dein Problem ist, wenn sie wichtige Dokumente verschwinden lassen.
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#3
Das hatte ich denen schon im Mai geschrieben. Auskunft hatte ich der AA schon im Dezember 2007 gegeben.

Und wenn die AA will, kann sie sich die Auskünfte noch einmal vom JA holen. Aber egal, genau das werde ich denen jetzt noch einmal schreiben, dieses Mal mit Einschreiben.

Apropo Saustall: jedesmal sind die Briefe diese AA verkehrt herum zusammengeheftet und um die Briefe überhaupt lesen zu können, muss man die Klammer erst einmal entfernen. Huh
Kleine Korrektur:

Ich habe jetzt kurz einmal nachgesehen. Ich habe diesen Auskunftsbogen bereits Anfang 2008 ausgefüllt, sowie sämtliche Gehaltsnachweise von 2007 beigefügt.

Ich sehe nicht ein, warum ich den Bogen noch einmal ausfüllen soll. Von mir aus können die sämtliche Gehaltsnachweise haben, denn mein mtl. Durchschnittsverdienst liegt bei 1.100 brutto.

Mein unbereinigtes Netto liegt da ja nur bei ca. 840,00 Euro, also ich denke nicht, dass bei mir irgendetwas zu holen ist.
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#4
Isch meine, du könntest schreiben:

" Falls Sie gerade kein Ermächtigungsgesetz bei der Hand haben, dann ermächtige ich sie hiermit Einsicht in die bereits dem JA erteilten Auskünfte zu nehmen"

Allerdings wenn ich das dann lese ..... (???):
Zitat: Ich habe allerdings schon alles dem Jugendamt offengelegt (Kopie Mietverträge, Gehaltsnachweise, ärztl. Atteste u.u.u.),

Die Anforderung solcher Sozialdaten dürfte wohl eindeutig in den rechtswidrigen Bereich gehen..... Warum haben sie das gefordert?

Und noch gefragt:
Verhairatet oder NE?
Liegt der Bedarf, der für dein Kind vom AA angegeben ist bei ca. 295 oder deutlich höher/niedriger?
Ist der Betrag höher als dein gezahlter Unterhalt+Kindergeld?
Oder wird derzeit Unterhaltsvorschuss gezahlt?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#5
Also gefordert haben das Jugendamt die ärztl. Atteste nicht, die habe ich selbst mitgeschickt, damit die nicht auf die Idee kommen ich solle einen Nebenjob annehmen, bei meiner ohnehin schon angeschlagenen Gesundheit (darf lt. ärztl. Gutachten nur noch 6-7 Std. täglich arbeiten). Und in der Hinsicht habe ich nichts zu verbergen, da das eine Attest sogar vom Amtsarzt des Arbeitsamtes ist.

Kopien von Mietvertrag, Gehaltsnachweise, Zusatversicherungen, Kredite usw. hat das JA allerdings angefordert. Das einzige was ich nicht mitgeschickt habe, waren die Gehaltsnachweise meiner jetzigen Frau, das geht die nichts an, sie hat damit nichts, absolut gar nichts zu tun. In der Hinsicht habe ich ebenfalls nichts zu verbergen, da wir keinerlei Vermögen etc. besitzen und ich ohnehin nicht viel verdiene.

Verheiratet war ich mit meiner Ex nicht, das Kind ist unehelich. Mittlerweile 11 Jahre alt und es wird vom JA Unterhaltsvorschuss bezahlt. In dem Schreiben von der AA steht nichts von einem Bedarf, lediglich nur, dass Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt wurde, da im Moment kein Unterhalt gezahlt wird. Weitere Kinder habe ich keine.

Schon seltsam. Wir können schauen, wie wir unser Geld verdienen und meine Ex geht zum JA und AA und hält die Hand auf. Und wir Deppen rennen den ganzen Tag in die Arbeit und buckeln uns den Rücken krumm. Womöglich wird ihr die Miete auch noch vom Amt bezahlt, wundern würde es mich nicht. Sad
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#6
(15-10-2008, 07:38)TheFooledOne schrieb: Mittlerweile 11 Jahre alt und es wird vom JA Unterhaltsvorschuss bezahlt.

Dann müßtest Du mal Nachricht erhalten haben, dass der Unterhaltsanspruch des Kindes an die Unterhaltsvorschusskasse übergegangen ist. Davon würde ich eine Kopie an die Arbeitslosenverwaltung schicken.
Aus dem Gesetz:
"(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer
1.das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,...."

Sobald Dein Kind 12 ist, ist die Situation anders. Ich habe den Anspruch der ARGE allerdings auch dann zurückgewiesen und auf Klärung vor dem Amtsrichter nach bürgerlichem Recht bestanden. Die Regelungen nach SGBII / SGB XII einerseits und nach bürgerlichem Recht sind nämlich widersprüchlich.
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#7
Ja, so ein Schreiben habe ich erhalten.

Meint ihr also, dass sie zu Unrecht Leistungen von der AA bezieht? Oder wenden die sich nur an mich, weil meine Ex Hartz IV bezieht?

Soll ich dann das Schreiben vom JA als Kopie in meinem nächsten Brief beilegen, mit einer Art Vollmacht, dass sie gerne die Unterlagen beim JA anfordern können?

Mei ist das alles verwirrend? Ist das eigentlich normal, dass sich das JA so lange nicht mehr gemeldet hat (Immerhin schon fast 6 Monate)?[/align]
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#8
Auskünfte immer nur minimal, teilweise und in Textform geben. Beispielsweise Atteste oder Mietvertrag, so etwas nie mitschicken. Wenn sie beginnen, etwas von "Nebenjob" zu faseln antwortest du, den kannst du aus gesundheitlichen Gründen nicht annehmen. Wenn sie das nicht akzeptiert, kannst du immer noch Atteste nachlegen. Niemals etwas freiwillig preisgeben, weil man "nichts zu verbergen" hat. Ein uralter Trugschluss. Aus diesen freiwillig gegebenen Informationen werden dir immer Nachteile entstehen. Der alte Trick mit dem Mietvertrag zum Beispiel: Ist die Miete besonders günstig, werden sie versuchen dir damit den Selbstbehalt zu reduzieren. Steht noch eine zweite Person drin, haben sie den Beweis für eine neue Beziehung und werden dir aufgrund der "Haushaltsersparnis" ebenfalls den Selbstbehalt reduzieren. Ausserdem haben sie jetzt Namen und Anschrift des Vermieters und werden dir die Kaution wegpfänden, wenn du ausziehst.

Sinn und Zweck ist es auch, den ganzen Vorgang des Auskunftserhebung für die Behörde zu verlangsamen, zu verkomplizieren, ihn mühevoll zu machen. Keine Angst vor Gerichtsklagen, mit dieser Angst spielen alle Behörden um den Pflichtigen klein zu kriegen.
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#9
Kaution pfänden wird schwierig werden, da wir keine zahlen mussten. Dafür haben wir in Eigenleistung das obere Stockwerk renoviert.

Da wird das JA mal gewaltig Pecht haben, wenn sie das pfänden wollen. Ausziehen wollen wir sowieso die nächsten Jahrzehnte nicht.

Also weiß ich jetzt für die Zunkunft, dass ich nur noch so viel wie nötig preisgebe. Und der AA werde ich jetzt eine Vollmacht schreiben, dass sie sich die Auskünfte bitteschön beim JA einholen soll. Naja, wenigstens wissen die das Einkommen meiner Frau nicht.
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#10
Tja, nachdem ich nun so getönt hatte, dass so lange nichts mehr vom JA kam, war nun doch am Wochenende doch ein Brief in der Post.

Sie wollen von Mai bis jetzt sämtliche Gehaltsnachweise. Keine Rede von Unterhaltszahlungen etc. Kann es wirklich sein, dass sie mich als Mangelfall anerkannt haben?

Ich habe mal gehört, dass die alle 6 Monate die Auskünfte überprüfen und bei mir ist es jetzt ein halbes Jahr her. Soll ich die Gehaltsnachweise schicken? Ich denke mal ja, oder?

Grüßle TheFooledOne
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#11
Wiede dich nicht in falscher Sicherheit. Erst Auskunftseinholung, dann Forderungen. Das geht stufenweise. Auskünfte müssen alle zwei Jahre gegeben werden, ausser die Gegenseite weist nach dass sich gravierendes in den Verhältnissen geändert hat.

Ich habe immer reichlich Auskunft gegeben. -Zig Seiten, dass die Ordner überquellen. Alles möglichen Schwachsinn. Absichtlich durcheinander und ungeordnet. Zum Beispiel Zwei Euro Zinserträge der letzten fünf Jahre, jeden Abschluss auf einem extra Blatt, manche schwer lesbar. Formulare habe ich nie ausgefüllt. Stattdessen dazu einen langen Brief ohne Absätze, blau auf rosa Papier, in dem nach endlosem Gelaber erst im letzten Drittel wichtige Dinge versteckt waren. Prompt kam eine erneute Anfrage nach fehlenden Daten. Ich habe entrüstet mit einer Fachaufsichtsbeschwerde geantwortet und mich beschwert, dass ich nachweislich komplett Auskunft gegeben hätte (habe meine Briefe immer vorher fotografiert), ob meine Daten in offenen Mülleimern landen wenn sie angefordert, aber nicht einmal gelesen werden und ob das der übliche Stil dieser Behörde sei. Und wieder haben sie sich entschuldigt...

Die zuständige Sachbearbeiterin muss es irgendwann furchtbar genervt haben. Leider kommen keine Anfragen mehr. Sie ignorieren mich seit zwei Jahren völlig. Dabei hätte ich noch so viele schöne Ideen, die ich gerne ausprobieren würde.
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#12
Wie jetzt? Ich habe immer gedacht, nur die Ex kann alle 2 Jahre Auskünfte fordern, das Jugendamt dafür alle 6 Monate.

Was meinst du, soll ich diesen Brief ignorieren? Der kam übrigens mit normaler Post. Vor allem warum wollen die das wissen. Ich verdiene immer das Gleiche und mein Gehalt hat sich nicht geändert.

Wie wäre es, wenn ich im Brief einfach reinschreibe was ich in den Monaten alles verdient habe?
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#13
§ 1605 Abs. 2 BGB: "Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat."

Das gilt fürs Jugendamt, die Ex, den Exenanwalt, den Papst etc. gleichermassen.
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#14
Danke P.

Dann können die mich jetzt mal am A... Ich ignoriere das Schreiben jetzt einfach mal.

Übrigens deine Taktik find ich genial. Das werde ich in Zukunft auch anwenden.

Grüßle
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#15
Vorsicht.
Das mit der Auskunft ist zwar völlig richtig, wird aber vom Jugendamt gerne ausgehebelt mit der Vermutung (!!!) man könne ja ausnahmsweise mal Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder sonst irgendwas bekommen haben - und wenn man bitteschön nicht umgehend Auskunft erteile, dann würde man eben einfach vollstrecken.
Zuvor versuchte man noch hinter dem Rücken des Arbeitnehmers Auskünfte vom Arbeitgeber zu erhalten. Alle Arbeitsdaten sind ja via BFA, LVA & Co leicht zu beziehen...
So bei mir geschehen damals. Die Jugendämter gehen mit solch einer Arroganz und Ignoranz vor, dass es einem Magengeschwüre erzeugen könnte.
Taktik von P klappt ganz gut, zusätzlich brauchts aber einen sicheren Stand beim Arbeitgeber, den man zuvor dann aufklären sollte, dass er NICHT Auskunft zu geben braucht, auch wenn da irgendwelchen dubiosen §§ des SGB zitiert werden. Die bei mir genannten SGB-§§ bezogen sich auf den Fall, dass die Kids gar keinen Unterhalt bekommen hätten. Vollkommener Unsinn nwurde da geschrieben.
Aber woher soll das bitte eine Lohnbuchhaltung regelmäßig wissen???
Also nochmal: Vorsicht.
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#16
am Besten ist wirklich, man geht keiner abhängigen Beschäftigung nach ...
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#17
(20-10-2008, 18:52)Ralf G. schrieb: am Besten ist wirklich, man geht keiner abhängigen Beschäftigung nach ...

Antwort von Radio Eriwan: Im Prinzip schon. Es kommt darauf an, was man macht und was man will. Meine Selbständigkeit brachte mir vor der Scheidung sehr gutes Geld ein. Daraus resultierte eine sauteure Scheidung und exorbitante Forderungen zum Unterhalt. Die letzten 3 Jahre wurden zu Berechnung herangezogen *WÜRG* Damals hab ich 16 Stunden am Tag gearbeitet um nicht 8 Stunden für jemand anders arbeiten zu müssen. Zeit zum Ausgeben hatte nur meine Frau mit ihrem 3-"F"-Hobby: Pferde, Freundin, Friseur, etc...
Heute sind die 16 Stunden die Ausnahme - und ich hab nicht das Selbständigen-Problem, nämlich selbst und ständig zu arbeiten. Mein Leben ist viel ruhiger seitdem.

Tja, so eine Münze hat eben nicht nur 2 Seiten - nein, sie hat DREI.

Wink
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#18
sehr gutes Geld heißt auch viele Steuern zahlen, und um das zu verhindern, habe ich doch als SSt ganz andere Möglichkeiten ... jedenfalls andere, als ein in gleicher Größenordnung verdienender Angestellter
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#19
Bagatellbeträge interessieren keinen. Ist nur gut, um Nebel und Aufwand zu produzieren.
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#20
Jepp, die Masche von P ist wirklich gut.

Von mir aus können die ruhig beim Arbeitgeber die Auskünfte einholen. Ich bekomme weder Urlaubs noch Weihnachtsgeld, habe sowieso einen befristeten Arbeitsvertrag von 6 Monaten und verdiene im Schnitt ohnehin nur 1.200,00 brutto.

So spar ich mir wenigstens das Kopieren der Lohnbescheinigungen. Wink

Sparguthaben habe ich/wir sowieso nicht. Wir sparen das zu Hause an. Ist zwar ohne Zinsen, aber die nehmen das ja sowieso wieder weg. Mein Konto ist permanent im Minus, kann man also auch nichts pfänden. Außerdem haben wir nahezu unser ganzes Geld in Antiquitäten umgesetzt, die im Zweifelsfall von der verst. Oma meiner Frau sind. Natürlich ist sie schon vor unserer Ehe gestorben.

Das Auto läuft auf meine Frau und sie zahlt den Kredit ab. Ihr seht, ich hab gar nichts. Nichts zu holen bei mir, ich arme Socke Big Grin Und ich lebe gut damit.

Da meine Frau in der Ehe der Hauptverdiener ist, macht es gar nichts, dass ich so wenig verdiene und im Falle einer Scheidung müsste sie mir Unterhalt zahlen Smile
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#21
na dann pass nur mal gut auf, dass sie nicht schneller als Du denkst Unterhalt zahlen muss. Dein Selbstbehalt könnte bis zu einer stattlichen 0 (Null) schrumpfen, wenn Deine Kids zu Mangelfällen würden... GUGGMAHIER
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#22
Naja, soooo viel verdient meine Frau jetzt auch wieder nicht. Zwar mehr als ich aber alles in allem doch nur xxxx netto. Davon gehen bei ihr aber noch die gem. Kredite ab, sowie Rentenversicherung, Fahrtkosten etc. Ihr bereinigtes Netto läge somit auch unter xxxx Euro, wenn man es genau nimmt.

Ich denke nicht, dass die mir meinen Selbstbehalt gravierend runtersetzen. (...)

Meine Frau würde die Krise kriegen, wenn sie (wenn auch indirekt) ein Kind untersützen müsste (ich übrigens auch).

Grüßle

Vorsichtiger sagt nur: Vorsicht bei Angabe von Infos, anhand derer z.b. Deine Ex oder das JA Dich identifizieren könnte. Löschen ist nicht bös gemeint gewesen...Wink
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#23
Hallo,

wenn ich die hiesigen Beiträge lese, fallen mir gleich meine Fehler ein, die ich bei der immer wieder kehrenden Berechnung meines zu zahlenden Kindesunterhalts gemacht habe.

Ich hatte dem Jugendamt alles schön ordentlich aufgelistet.
Fragebogen ausgefüllt.
Alle Einkommensbelege hinzu gefügt.
Möglichst schnell mich um eine Antwort an das Jugendamt bemüht.

In Zukunft werde ich dies nicht mehr so umsetzen.
Ich werde auch keine Formulare mehr ausfüllen.
Belege in schlechten Kopien übersenden.
Die Frist bist zum letzten Tag ausreizen.

Gruß
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#24
(13-04-2009, 11:59)Einer von Millionen schrieb: mir fehlt dazu nur noch irgendein fiktiver § :-)
Nimm Parragraf achthundertzwölfundneunzig Smile
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#25
(13-04-2009, 11:59)Einer von Millionen schrieb: ich verlange Nachweise über die Verwendung des bereits geleisteten Unterhaltes.

Keine Chance.
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