10-07-2019, 15:43
Ich schließe mich an und habe null Mitleid....Blödheit wird bestraft.....nach dem Hochmut kommt der Fall, das habe ich vor einigen Wochen Ankündigung.
Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
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10-07-2019, 15:43
Ich schließe mich an und habe null Mitleid....Blödheit wird bestraft.....nach dem Hochmut kommt der Fall, das habe ich vor einigen Wochen Ankündigung.
10-07-2019, 17:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-07-2019, 17:17 von Zahlesel_RUS.)
(10-07-2019, 15:42)fragender schrieb: Rechnerisch bist Du noch "gut davon" gekommen.danke für die Info, mal schauen, wieviele Tagesätze ich bekomme, wenn ich 100 statt 1000EUR bezahle (10-07-2019, 15:43)Bitas schrieb: Ich schließe mich an und habe null Mitleid....Blödheit wird bestraft.....nach dem Hochmut kommt der Fall, das habe ich vor einigen Wochen Ankündigung.Danke, ich habe kein Problem damit. Mein Ziel war die Väter zu informieren. Das werde ich auch in Zukunft machen.
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10-07-2019, 19:04
Wie ich Dir schon in Post #36 geschrieben habe - genau so ist es gekommen.
Was mich persönlich daran ärgert: und wieder mal hat ein Staatsanwalt eine erfolgreiche Verurteilung nach §170 StGB vorzuweisen. Es wäre unserer Sache dienlicher, wenn ALLE diese Verfahren erfolglos verpuffen würden, weil die Angeklagten allesamt frei gesprochen werden müssten. Irgendeinen erwischen sie immer, und das versaut dann die Statistik.
Bibel, Jesus Sirach 8.1
10-07-2019, 19:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-07-2019, 19:44 von Zahlesel_RUS.)
Hast du deine beide Prozesse hier beschrieben? Hohe der Schulden, mit Anwalt oder ohne, und das Ergebnis der Verhandlung? ich denke nein. also dein Wissen ist für Forummitglieder nutzlos.
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10-07-2019, 20:45
Du hast doch gefühlte 1000 gutgemeinte Ratschläge, von sehr erfahrenen Membern bekommen....aber manchen kann man einfach nicht Helfen.
Wenn du mit deinem Wissenstand anderen Russen hilfst und die dann Einsitzen, dann wirds richtig Lustig für dich.
10-07-2019, 21:06
Ich finde das auch bischen renitent.
10-07-2019, 22:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-07-2019, 22:15 von Zahlesel_RUS.)
(10-07-2019, 20:45)Bitas schrieb: Du hast doch gefühlte 1000 gutgemeinte RatschlägeIch habe nichts passendes für mich gefunden bis auf 2 Punkte aus dem Dinoakrtikel.(den Ersten habe ich mehrfach im Saal erwähnt) Anwalt? Danke, noch 800eur Abzocke mit dem gleichen Ergebnis, wenn nicht schlechter. Der Richter wollte mich bestrafen das hat er auch getan, gab es Situationen mit 35000 EUR Schulden wo 0 cent bezahlt wurde mit einem besserem End Ergebnis als bei mir? Ich glaube es nicht!
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11-07-2019, 07:58
Na dann hste doch alles Richtig gemacht.......
11-07-2019, 08:08
(10-07-2019, 22:13)Zahlesel_RUS schrieb:(10-07-2019, 20:45)Bitas schrieb: Du hast doch gefühlte 1000 gutgemeinte RatschlägeIch habe nichts passendes für mich gefunden bis auf 2 Punkte aus dem Dinoakrtikel. Beratungsresistent wie es im Buche steht. Aber jeder muss eben im Zweifellsfall selbst auf die Schnauze fallen. Nur "beraten" solltest Du zu aehnlichen Sachen NIEMALS.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
11-07-2019, 08:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-07-2019, 08:50 von Zahlesel_RUS.)
Meine Beratung ist nicht mehr als auf eigenem Leib erlebte zu vermitteln.
So habt ihr hier im Forum eine Geschichte mehr und nicht ein Zweizeiler, wie bei vielen anderen User, aus dem man keine Information aussaugen kann. Wie würdest du oder dein Anwalt begründen, warum du bei 2.500 Netto keinen Cent bezahlt hast? Mit dem Titel über 1300 EUR hätte ich ja 1200 EUR in der Tasche und das ist 120 EUR mehr als Selbstbehalt. 3 Zimmer Wohnung (690EUR) und Betreuung der Kinder 10 Tage in 4 Wochen interessiert NIEMANDEN! Genauso wie Lohnsteuerklasse 3 oder 20St/Woche Beschäftigungsgrad. Wenn OLG nichts ändert, dann bezahle ich wie immer keine Gerichtskosten, da schon in diesem Monat Vermögensauskunft unterschrieben wird. Ich bleibe bei 20Stunden/Woche und zahle 100EUR und wenn Knast, dann habe ich kein Problem Damit. So kann die EX alle drei Kinder ununterbrochen bei sich in meiner Knastzeit erleben da wird sie kotzen und das freut mich ganz herzlich
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11-07-2019, 08:58
Wenn die Sachlage so einfach ist, dann ist es recht unklug, sich selbst anzuzeigen.
Der wichtige Punkt in deiner Situation sind die 20 Stunden pro Woche Arbeit. Das ist einer der seltenen Fälle, in denen sich der geforderte kausale Zusammenhang zwischen einer Verletzung der Erwerbsbemühungen des Angeklagten einer der daraus resultierenden Leistungsunfähigkeit beweisen lässt. Die Miete lässt sich als unvermeidbare tatsächliche Kostenausgabe durchaus berücksichtigen und sogar die Betreuung der Kinder wäre mit ein paar Stunden weniger Arbeit einzupreisen, aber das Ergebnis ergibt halt niemals die Null, die du bezahlt hast. Die Null, wegen der die Ex Sozialleistungen bekommen hat. Du bist mit dieser Null mit dem Kopf durch die Wand, du wolltest alles. Genauergesagt in eine Zelle mit schwerer Tür und Gittern an den Fenstern hinein. Der Ursache nach ist daran nichts zu ändern, da hast du schon recht. Eine andere Strafzumessung wird sich aber nicht mit deinen Wünschen begründen lassen, da muss die Bewertung der Tat dahinterstehen. Am sinnvollsten und zielführendsten wäre wohl gewesen, für die Rückzahlung der Sozialleistungen kleinere Raten zu vereinbaren. Vielleicht ist das in der Revision erreichbar, vielleicht nicht. Eher erreichbar jedenfalls wie eine grundsätzliche Änderung. Vielleicht macht dir das Gefängnis ja nichts aus, aber da steht noch mehr auf der Agenda. Der Bewährungswiderruf wird unangenehm, du bist deinen Job los, Schulden wirst du durch Gefängnis nichts los. Wenn du eine Insolvenz planst, wird kaum was von deinen Schulden hineinfallen. Und auch dann stehen dir Wohlverhaltensjahre bevor. Du wirst die nächsten 20 Jahre beschäftigt sein, Kettenglied um Kettenglied abzuarbeiten, Folgen von Folgen von Folgen von Fehlentscheidungen.
11-07-2019, 09:24
(21-05-2019, 18:03)Zahlesel_RUS schrieb: Hallo zusammen, Villeicht solltest Du in der Berufung auf nicht zurechnungsfähig plädieren...
11-07-2019, 10:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-07-2019, 10:27 von Zahlesel_RUS.)
(11-07-2019, 08:58)p__ schrieb: Wenn die Sachlage so einfach ist, dann ist es recht unklug, sich selbst anzuzeigen.Genau. Bin ich auch deiner Meinung und wollte in Raten bezahlen, wenn die Berechnung stimmte. Ich habe JC gestern angeschrieben mit der Bitte neuen Schuldschein zu erstellen, wo die UV Gelder nicht enthalten sind. Wenn die Kleinen in 4 Jahren 12 sind und keine Betreuung brauchen könnte ich vollzeit arbeitetn, aber trotzdem keine 1000 EUR bezahlen. Nur wenn alle 3 Jungs bei mir leben, ich das volle Kindergeld und Unterhalt von der ex hätte. Wenn es so dem Staat nicht passt, dann passe ich. (11-07-2019, 09:24)Arminius schrieb: Villeicht solltest Du in der Berufung auf nicht zurechnungsfähig plädieren...nur im Knast, wenn ich 21 Tage lang das Essen boykottiere. Training habe ich im Mai dieses Jahres erfolgreich abgeschlossen
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11-07-2019, 12:38
Mal schauen ob mein Anwalt, der in meinem Fall laut seiner Sekretärin nicht als Pflichtverteidiger auftreten konnte, darf beim OLG als solcher Auftreten.
Wenn ich einen Anwalt finde, der mich für Staatskosten vertreten will, dann nehme ich ihn zum OLG http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__140.html Zitat:Strafprozeßordnung (StPO) Falls jemand so einen aus Hannover kennt, schreibt mir bitte eine PM oder kann ein Pflichtverteidiger vom Gericht angeordnet werden, falls ich keinen gefunden habe?
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11-07-2019, 12:56
Machst Du jetzt ein auf Comedy ? oder ist das wirklich ernst gemeint ?....
11-07-2019, 13:37
Wie es ist der faq steht, hat man bei diesem Straftatbestand Anspruch auf einen Anwalt. Ob das auch noch geht, wenn man drauf verzichtet und dann in Berufung geht, weiss ich nicht. Wirst du verurteilst, hast du allerdings auch den Anwalt zu bezahlen.
11-07-2019, 13:40
(11-07-2019, 10:14)Zahlesel_RUS schrieb:(11-07-2019, 09:24)Arminius schrieb: Villeicht solltest Du in der Berufung auf nicht zurechnungsfähig plädieren...nur im Knast, wenn ich 21 Tage lang das Essen boykottiere. Wenn du auf Bondage und Zwangsernährung stehst, wirst du deinen Spaß haben dabei
11-07-2019, 14:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-07-2019, 14:28 von Zahlesel_RUS.)
Zwangsernährung, gibt so etwas noch? und im Knast?
(11-07-2019, 13:37)p__ schrieb: Wirst du verurteilst, hast du allerdings auch den Anwalt zu bezahlen.geht in Ordnung. Ich muss nur noch am Montag meinen Chef fragen ob ich meinen Job mit der Verurteilung weiter ausüben darf. Bei der Einstellung musste ich mein Führungszeugnis abgeben. Vielleicht bin ich schon fast arbeitslos und muss mich um Arbeit und monatlichen 1000EUR nicht mehr Gedanken machen (11-07-2019, 12:56)Arminius schrieb: Machst Du jetzt ein auf Comedy ? oder ist das wirklich ernst gemeint ?....ernst, ich praktiziere Heilfasten nur mit Wasser
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11-07-2019, 17:45
(10-07-2019, 19:42)Zahlesel_RUS schrieb: Hast du deine beide Prozesse hier beschrieben? Ich habe beschrieben, wie ich jedes Mal die Gerichtsverhandlung vermieden habe. Hättest Du nachlesen können, wie das geht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1
11-07-2019, 23:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-07-2019, 23:54 von Zahlesel_RUS.)
Ist super, könntest du bitte den Link auf dein Beitrag posten. Der kann jemanden helfen, der in meinem Thread Informationen sucht.
Dieser Link war nicht einfach zu finden https://trennungsfaq.com/finanzprobleme....verletzung "Eine Gruppe von Vätern legt es sogar darauf an, verurteilt zu werden" war ja auch mein Ziel
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12-07-2019, 01:34
Moin.
@Zahlesel_RUS: Was Vater tut, ist immer recht! Ich staune nur, was hier so an Kommentaren zu deinem Weg kommt. Das geht ja quasi bis zum Verratsvorwurf. Lass dich verknacken, wenn Du willst. Für manche Seelen ist das eben der Preis der Freiheit. Dein Leben - deine Regeln! Von mir bekommst Du dafür Respekt und Bewunderung. (11-07-2019, 08:58)p__ schrieb: Das ist einer der seltenen Fälle, in denen sich der geforderte kausale Zusammenhang zwischen einer Verletzung der Erwerbsbemühungen des Angeklagten einer der daraus resultierenden Leistungsunfähigkeit beweisen lässt. Ist das Satire, p?... Es interessiert kein JA in dieser Republik, ob die Kinderbetreuung 60/40 oder 100/0 läuft. Amtschinesisch: Erhöhte Erwerbsobliegenheit! Aus irgendeinem (für mich inzwischen nicht mehr nachvollziehbaren) Grund (Penisträgerschaft wahrscheinlich...) soll ich immer die Brötchen ranschaffen müssen und der faule Breitarsch sich ungeniert als Mutter der Jahrhunderts feiern lassen können sollen, während meine Sorgen um unsere Kinder vom JA-Volk zu meinem dekadenten Privatvergnügen degradiert werden. Und um diesen und ähnlich gelagerte Missstände zu problematisieren ist Zahlesel_RUS Weg mindestens genauso legitim wie jeder andere. Diese Welt gehört den Frauen. Aber uns Jungs wird von Anfang an das Gegenteil erzählt. Okay, vielleicht stehen viele Männer gerade hierzulande auch einfach zu lange auf der Leitung, aber wer soll jetzt dafür noch die Schuld übernehmen?! In meinem Fall ist Schuld genau das, was mich überhaupt erst in die Bredouille gebracht hat. "Ich möchte nie Schuld am Schmerz einer Frau sein! Man(n) fügt Frau keinen Schmerz zu." Was für ein bemerkenswert stumpfsinniger Glaubenssatz! Er hat mich meine Gesundheit und einiges mehr gekostet. "Frauen und Kinder zuerst!" Noch so ein Satz, dessen Sinn gerade bei Gefahr für Leib und Leben mitunter zweifelhaft erscheint... Aber hey! Lasst uns doch einfach unsere Leistungsunfähigkeit beweisen! Und danach gehen wir weiter angeln. Wenigstens sind wir dann in... Freiheit. VM
12-07-2019, 06:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-07-2019, 07:05 von Zahlesel_RUS.)
@Vater Morgana, Danke für deine Unterstützung!
Ich habe zweite Nacht durchgeschlafen und mir sind weitere Gründe, warum ich nicht gezahlt habe, eingefallen. Sonst habe ich noch weitere Gründe den Freispruch zu bekommen 1. Es sieht so aus, dass ich dank der Verurteilung meine Arbeitsstelle verliere (Arbeit mit sensiblen Daten) 2. Der Betrag 35.000 Stimmt gar nicht (soll ca. 28k sein laut dem Titel ohne wenn und aver, die ich unten ab Punkt 3 Aufliste) - Wechselmodel seit dem 16.10.2019 also kein Unterhalt für 3 Jungs - Die adoptierte Stieftochter macht seit einem Jahr FSJ=hat genug einkommen oder soll mich selber wegen dem Unterhalt anschreiben, da volljährig 3. Der Betrag der an Jobcenter gehen soll darf keinen Unterhaltsvorschuss beinhalten 4. Da die Kinder(3 Jungs) seit dem 31.03.2017 10 Tage in 4 Wochen also über 30% von mir betreut wurden, soll es genau vom JC so verrechnet werden wie jetzt mit 50% 5. JA durfte keinen UV zahlen, da ich die Kinder emhr als 30%(36% in meinem Fall) betreut habe und war nach 3 Monate nach der Trennung bereit 50% zu übernehmen. Genauso habe ich dem JA geschrieben und dies wird auch geklärt, aber die Penner melden sich natürlich nicht und haben die Rechnung an die Kommune abgegeben https://trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=11294 6. Ich bin der Meinung, dass JA UV für meinen Sohn(damals 12) gezahlt wurde obwohl die Mutter keine 600 EUR Einkommen hatte. Die richtige Auflistung von Beträgen habe ich ja nie gesehen. In der Rechnung standen alle drei Kinder und der Dauer 7.Gar keinen Cent bezahlt stimmt nicht wirklich, da ich die ersten drei Monate die Miete und sämtliche Rechnungen bezahlt habe. Die wurde natürlich nicht als Unterhalt angerechnet, a ber der JC verlangt für diese Monate weniger Ich denke nicht, dass meine Chancen so schlecht aussehen. Das einzige Problem ist die Motivation des Anwaltes für 800EUR so viel Arbeit zu machen. Die machen lieber gar nichts und kassieren diesen Betrag
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12-07-2019, 09:09
Du hast es doch darauf ziemlich stur angelegt, verurteilt zu werden?
Jetzt trag doch einfach die Konsequenzen und richte Dich entsprechend ein.
12-07-2019, 09:17
(12-07-2019, 01:34)Vater Morgana schrieb: Es interessiert kein JA in dieser Republik, ob die Kinderbetreuung 60/40 oder 100/0 läuft. Das hat nichts mit der zitierten Zeile zu tun. Es ging um den Nachweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen einer Verletzung der Erwerbsbemühungen des Angeklagten und der daraus resultierenden Leistungsunfähigkeit. Wer als Unterhaltspflichtiger auf 50% innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses geht, hat dem Staatsanwalt frei Haus den Nachweis geliefert und damit einen von mehreren Bausteinen zu einer Verurteilung. Zitat:mir sind weitere Gründe, warum ich nicht gezahlt habe, eingefallen. Sonst habe ich noch weitere Gründe den Freispruch zu bekommen Die weiteren Gründe wären in der Verhandlung vorzubringen gewesen! Ohne den dir zustehenden Anwalt reingegangen, die Hinweise hier ignoriert... Dir ist klar, dass die Verhandlung bereits gelaufen ist? Jetzt kommt keine Neuverhandlung, also eine zweite Runde im selben Spiel, sondern die Beschwerdeinstanz ist zunächst mal dazu da, Fehler der ernsten Instanz zu korrigieren. Nicht deine Fehler, sondern die des Gerichts. Ich kritisiere dich ja nicht. Ich benenne aber von Anfang an deine Denkfehler und Strategiefehler. Das wurde am Anfang nur überdeckt, weil du ein Riesenglück mit der Ex hattest. Und nochmal, wie schon so oft: Was du mit der Selbstanzeige ins Rollen gebracht hast, hat längere und stärkere Auswirkungen wie du geglaubst hast. Wenn du das zu spät ernst nimmst, sind die Folgen halt noch unagenehmer.
12-07-2019, 09:49
(12-07-2019, 06:53)Zahlesel_RUS schrieb: Ich habe zweite Nacht durchgeschlafen und mir sind weitere Gründe, warum ich nicht gezahlt habe, eingefallen. Du scheinst nicht verstanden zu haben wie das Rechtssystem funktioniert! Das haettest Du bei dem Verfahren vorbringen muessen! Das Ding ist durch, das kannst Du nicht nochmals aufrollen weil Du etwas vergessen hast. Du hast ganz grossen Bockmist gebaut mit Deiner Selbstanzeige. Erkenne es und lerne draus. Viel mehr ist da nicht drin.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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