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Auskunftsklage, Anwaltszwang?
#1
Hallo,
im Netz finde ich nur Informationen über die Stufenklage, daher wollte ich mal fragen, ob jemand weiß wo ich herausfinde, ob man für eine reine Auskunftsklage nach §1605 BGB einen RA braucht.
Hintergrund ist, dass ich die Bescheide für Schüler-Bafög und Stipendium meines Sohnes einsehen möchte und mir dies von der KM verweigert wird. Meinen Unterhalt, den ich an die Beistandschaft bezahle, wird das (vermutlich) nicht ändern, da ich ohnehin Mangelfall bin und das was ich bezahlen kann, eben auf die anderen Kinder verteilt würde, wenn der Große nicht bedürftig wäre.

Mein Motiv dabei, ist weniger dass ich Unterhaltszahlungen verringern möchte, als dass ich der Mutter ein Zeichen setzen möchte, dass sie sich nicht einfach über ihre Auskunftspflicht hinwegsetzen kann.

Alternativ würde ich die Unterhaltsvorschusskasse informieren. Die Auskunftsklage hätte vermutlich den Charme, dass die KM nicht gleich den ganzen UHV zurück bezahlen muss den sie möglicherweise unrechtmäßig erhalten hat.

Grüße marcus
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#2
Über §1605 BGB zu gehen: Anwaltspflicht. Vorher hast du aber den Vertreter des Kindes nach der gewünschten Auskunft zu fragen. Das ist der Jugendamts-Beistand. Das geht ohne Anwalt.
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