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		OG Köln  Rechnung  1222 Verfahren im allgemeinen Wert 4.920  ihr Anteil 100/100   Betrag 584€
Muss innerhalb 4 Wochen zahlen, kann gegen die Kostenrechnung Erinnerung einlegen, muss aber bezahlen und es wird mir erstattet wenn was falsch wäre.  Kann aber auch eine Ratenzahlung oder Stundung beantragen.
Anwalt hat sich leider immer noch nicht gemeldet.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Vermutlich steht da
 KV 1222 und O
LG Köln?
Der Gebührentatbestand Nr. 1222 ist die Gebühr für die Beendigung eines gesamten Verfahrens durch bestimmte Arten, die Details sind hier aufgelistet: 
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibda...G.1222.htm
Das ist die Rechnung für ein Verfahren, das nun beendet ist.
	
 
 
	
	
	
		
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		Na super, da kriegt man Rechnungen und hat nicht mal Anhaltspunkte.
Da muss ich nun mal schauen, wie ich als Nullverdiener die Zahlung umgehen kann.
Wohne ja auch im Ausland.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (04-03-2020, 12:21)Oli schrieb:  OG Köln  Rechnung  1222 Verfahren im allgemeinen Wert 4.920  ihr Anteil 100/100  Betrag 584€
Muss innerhalb 4 Wochen zahlen, kann gegen die Kostenrechnung Erinnerung einlegen, muss aber bezahlen und es wird mir erstattet wenn was falsch wäre.  Kann aber auch eine Ratenzahlung oder Stundung beantragen.
Anwalt hat sich leider immer noch nicht gemeldet.
Du kannst auch eine s.g. Niederschlagung beantragen. Google dich da mal durch. Kann funktionieren, wenn absehbar das Geld nicht eintreibbar ist.
	
 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (06-03-2020, 02:03)IPAD3000 schrieb:  Du kannst auch eine s.g. Niederschlagung beantragen. Google dich da mal durch. Kann funktionieren, wenn absehbar das Geld nicht eintreibbar ist.
Sehr schwierig. Da muß man schon jahrzehntelang dauerarbeitslos sein und einen großen Schuldenberg angehäuft haben. Mit kaputter Erwerbsbiografie und immensen Schulden wird man das schon eher los. Vermögenslosigkeit alleine ist kein Grund für eine Niederschlagung (Zitat: OLG Köln).
	
 
	
	
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
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		Hmm meine Anwältin äußert sich momentan nicht dazu, wie sieht es denn mit dem Selbstbehalt aus, darf der denn deswegen unterschritten werden?
Da wo ich wohne und Arbeite liegt der bei 1440€ und laut unseren Gesetzen darf dieser nicht unterschritten werden Unterhaltszahlungen noch abzuziehen.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Da ist wohl der Pfändungsfreibetrag wichtig.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Dachte ich mir doch, da werde ich wohl mal schreiben und somit versuchen endlich eine Grenzüberschreitende Angelegenheit daraus zu machen.
Mal sehen was dann unser Land zu dem ganzen Vorfall zu sagen hat, wenn es dann Wind davon bekommt.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Dein Land sagt gar nichts. Schulden sind sofort ohne weitere Hndernisse EU-weit vollstreckbar. Es gilt aber das Vollstreckungsrecht deines Wohnorts. Du kannst also nicht den deutschen Pfändungsfreibetrag in Anspruch nehmen, wenn du wegen deutscher Schulden gepfändet wirst. Es gilt der Pfändungsfreibetrag und das Pfändungsrecht an deinem Wohnort. Das kann ganz praktisch sein, Westeuropa ist gewöhnlich etwas schuldnerfreundlicher wie Deutschland. In manchen Ländern kann zum Beispiel eine selbstbewohnte Immobilie nicht gepfändet werden. In Deutschland geht alles, ausser einer Kuh oder zwei Ziegen... siehe § 811 ZPO.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Ja, das habe ich schon durch, mein Haus ist auch meine Arbeit, soweit 50/50 Arbeit und Privat, auch nicht pfändbar solange ich an der Bank weiter bezahle.  Ist halt anders als in Deutschland, An die Firma können die auch nicht ran,  hat mit meinem Privaten nichts zu tun,  Lohn ist nur, was ich mir auszahle, 500€ / Monat um was Spaß zu haben, alles andere ist Firma und wird davon bezahlt,  Hier kann man sogar über die Firma Steuernachzahlungen machen und versteuern, dies vor Nettolohn und Auszahlung.  Mehlzeitschecks usw. gehen auch darüber und geben noch finanzielle Vorteile.  
Also werde ich morgen mal schreiben, das ich nur 500€ zum leben habe und laut unserem Land mir bis 1440 Mucken nichts zu holen gibt. 
Hat bis Dato ja auch gut geklappt.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		https://e-justice.europa.eu/content_proc...o?member=1
Lustig wird es immer, wenn sich sämtliche Besitztümer sich im Eigentum von Verwandten=Dritten befinden aber der Schuldner offenbar wie Gott in Frankreich lebt.
	
 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Was in gewissen Ländern vorteilhaft ist, dass wenn man dort eine Firma hat, deren Besitz nicht durch private Schulden angegriffen werden kann.
So kann man alles mögliche Kaufen und keiner kann es einen nehmen, sowie 500€ Lohnauszahlen für Lebensmittel usw.  
Fahrzeug, Haus, Möbel TV usw. sind nicht Teil des Besitzers.  Alles gesetzlich.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (07-03-2020, 22:52)Oli schrieb:  Was in gewissen Ländern vorteilhaft ist, dass wenn man dort eine Firma hat, deren Besitz nicht durch private Schulden angegriffen werden kann.
So kann man alles mögliche Kaufen und keiner kann es einen nehmen, sowie 500€ Lohnauszahlen für Lebensmittel usw.  
Fahrzeug, Haus, Möbel TV usw. sind nicht Teil des Besitzers.  Alles gesetzlich.
Hast du ne Liste parat, in welchen Ländern dies so funktioniert? Sind da auch EU-Länder bei?
	
 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Keine Liste, aber da wo ich wohne im deutschsprachigem Raum geht das mit guter Beratung wie ich feststelle.