Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 2 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wie die Helferbranche einen Vater entsorgt
Zitat:An wen schicke ich die Fachaufsichtsbeschwerde? Landesministerium für Kinder und Jugend?

JA, aber bei mir hat es nicht gebracht. Aber wenigstens ich habe Schweine arbeiten lassen
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
Zitieren
Heute kam überraschend ein Schreiben vom Gericht.

Die Jugendamt hat in Eigeninititive ein Überprüfungsverfahren nach § 1696 Abs. 2 BGB zur Notwendigkeit einer großen Umgangspflegschaft gestellt. 

"Die Kinderschutzmeldung des Vaters wurde bearbeitet und abgeschlossen. Mutter zeigt Einsicht und es gibt einen Schutzplan." Dass die Dame das Kind geschlagen und getreten hat, ist nicht erwähnt. Die Wortwahl ist wie vor.

Das Kind hat den Vater aber angeblich ebenfalls massiv belastet und beschreibt angeblich eine hochkonflikthafte immer wiederkehrende Situation, wenn es beim Vater ist. Der Vater war nicht bereit darüber mit dem Jugendamt zu sprechen.

Was das genau seien soll, kann ich nicht ansatzweise sagen. Ich habe wirklich keine Idee und wer mitgelesen hat, weiß ganz genau, dass es dem Jugendamt in Absprache mmit dem Umgangspfleger darum ging Wochenendumgänge zu erpressen.

Wir haben also folgende Situation:
- Dienstaufsichtseschwerde gegen die JA Mitarbeiterin abgeschlossen. Fachaufsichtsbeschwerde läuft
- Richterin habe ich ordentlich über den Gerischtspräsidenten die Meinung gesagt
- gegen den Umgangspfleger läuft eine Strafanzeige, wegen Umgangsboykott

Das Kind habe ich seit Dezember nicht gesehen und eigentlich auch kein Bedürfnis mehr mich wieder auf das Thema Kind oder irgendwelche Kompromisse einzulassen. Die Türen stehen für das Kind offen; ich bin aber nur noch selten in Deutschland. Außer den Freibetrag und meine Mietimmobilien, die mich finanzieren, hält mich dort nichts.


Ich würde gerne Eure Einschätzung hören, was da auf mich zukommt?
- Verfahrenskosten?
- Kosten der Umgangspflegschaft? Derzeit wird der vom Staat finanziert.
- Umgangszwang bspw. begleitete Umgänge?


Ich meine irgendwas hat die Band doch mal wieder geplant!
Und ich bin vom Gericht zur Stellungnahme aufgefordert. Einen Anwalt werde ich definitiv nicht mehr bezahlen. Ich habe aber keine Idee, wie ich jetzt reagieren soll.

Danke für Eure Hilfe
Zitieren
In § 1696 BGB geht es um die Aufhebung von Massnahmen, weil eine Kindeswohlgefährdung nicht mehr besteht.
Das bedeutet, dass irgendwann einmal Gebote oder Verbote für einen Elternteil oder die Eltern bezüglich Kind ausgesprochen worden sind. Die sollen jetzt aufgehoben werden. Was genau, kann ich dir nicht sagen, aber wenn du eine Stellungnahme dazu abgeben sollst, müsstest du das selbst wissen.
Zitieren
Danke für die Antwort.
Es geht um die große Umgangspflegschaft, die vor 1,5 Jahren eingesetzt wurde, weil sich die Eltern über den Umgang nicht einigen können.

Ich habe gelesen, dass es in §1696 BGB um die Aufhebung geht. Das ist ja das Merkwürdige. Eine Aufhebung hat aber niemand beantragt! 
Warum stellt das Jugendamt einen Antrag, dass alles beim Alten bleiben soll? - also weiterhin große Umgangspflegschaft. Ich verstehe den Grund nicht.

Das Jugendamt schreibt, dass die Kindeswohlgefährgung weiterhin bestehen würde und daher alles beim alten bleiben soll. Verursacher ist natürlich der Vater, während das Thema "schlagende Mutter" abgeschlossen wurde.
Zitieren
Die wollen vermutlich aus Kostengruenden die Umgangspflegschaft beenden.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
@Kai
Die Aufhebung der Umgangspflegschaft hat aber keiner beantragt!

Meine erste Vermutung war, dass es eine Gefälligkeit für den Verfahrensbeistand ist - wegen meiner Strafanzeige.

Ich erzähle jetzt mal die Zeitabfolge:

1. Nachdem ich der Polizei nämlich Anfang Februar weitere Unterlagen zugeschickt habe, bestätigen die mir am 19.02.2020, dass meine Strafanzeige gegen den Umgangspfleger den Anscheinsverdacht von Umgangsboykott hat und das an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet wird. Ich soll aber vorher ein Formular ausfüllen.

2. Am 23.02. habe ich das ausgefüllte Formular per E-Mail an die Polizei geschickt, was die dann direkt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben

3. Einen Tag später (am 24.02.2020) schickt das Jugendamt am späten Nachmittag per Fax diesen Überprüfungsantrag zu Gericht. Datiert ist das Schreiben auf den 19.02. Warum schickt das Jugendamt am 24.02.2020 ein Fax mit Datum vom 19.02? Die mussten noch nicht einmal eine Frist einhalten! Der Postlauf dauert aber ewig beim Jugendamt. Die wollten halt schnell das Schreiben zu Gericht geben, so nach dem Motto: "Der Umgangspfleger will nur das Kind vor dem bösen Vater schützen und wir unterstützen das." Da die aber im Strafverfahren nichts verloren haben, dann halt auf diesem Weg Aktenstand schaffen.


Sorry, klingt nach Verschwörungstheorie. Ich weiß!
Ich habe aber nur die Daten aufgezählt und leider schon mehrfach erlebt, dass die sich miteinander und mit der Mutter absprechen. Ich bin immer der ahnungslose Depp.

Der Umgangspfleger hat mich bspw. vor 2 Jahren offen mit SO-Entzug erpresst, wenn ich der Ex nicht helfe. Als ich den vor 3 Monaten drauf angesprochen habe, hat der es verneint und mich dabei hämisch angegrinst. Drec kss...au..

Ich durfte mich auch in der Verhandlung zum SO-Entzug 1,5 h von der Ex angrinsen lassen, als die überraschend den SO-Entzug vorgelegt hat. War dann auch nur für mich überraschend. Mit allen anderen war es abgestimmt.

Ist auch nicht das erste mal, dass ein Schreiben den Anschein erweckt zurückdatiert worden zu sein.
Zitieren
(07-03-2020, 00:02)Alles-durch schrieb: Die Aufhebung der Umgangspflegschaft hat aber keiner beantragt!

Du schreibst aber doch, dass das Jugendamt das in Eigeninitiative gemacht hat. "Keiner" ist also das Jugendamt.
Zitieren
Richtig p_

Aber nochmal!
Warum benutzt das Jugendamt den § 1696 BGB, um die Fortführung zu beantragen? Mir erschließt sich der Sinn nicht.

Ich meine, die Fortführung ist doch automatisch. Dafür braucht es keinen Antrag. Der § 1696 BGB Abs. 2 ist nicht dafür gedacht, wird aber als Überschrift ausdrücklich zitiert. Dann auch noch eilig per Fax.

Das Jugendamt wird nur aktiv, wenn die müssen oder der Mutter helfen oder dem Vater schaden können. Solche Anträge werden zudem im Vorfeld mit den übrigen Beteiligten abgestimmt. Da wird gerne mal vorher mit der Richterin telefoniert oder den anderen Helfern, um eine gemeinsame Linie abzustimmen, was ich alles erlebt habe.

Hat irgendjemand eine Idee, was der Grund bzw. das Ziel dieses Antrags auf Fortführung seien könnte?
Zitieren
Vielleicht sind sie mit ihren Textbausteinen durcheinandergekommen. Verlange eine Klärung des Antragsinhalts.
Zitieren
Ich möchte mal ein Update bringen. Mich interessiert Eure Meinung, wie die Sache ausgehen wird. Ich möchte mich mental drauf einstellen.

Seit 6 Monaten habe ich meine Tochter nicht gesehen. Telefonate werden von der Mutter geblockt. Ich habe sie dann unter fremder Nummer 2x erreicht. Meine Tochter vermißt mich.

Das Gericht überprüft ja gerade, ob die Umgangspflegschaft weiter erforderlich ist. Die Beteiligten mit Ausnahme der Mutter haben jetzt alle Stellung bezogen.

Ich würde das Kind in einen Loyalitätskonflikt treiben, was aber nicht näher erklärt ist. Ich habe echt keine Ahnung was ich da gemacht haben soll.

Die Mutter blockt mich aber und sagt dem Kind dann, dass der Vater sie nicht wolle. Drüber verliert aber niemand ein Wort. Ebensowenig über die Schläge der Mutter. Die hat zugegeben das Kind seit 2 Jahren zu schlagen. Das wird von den Beteiligten damit abgetan, dass alles geklärt wäre. Ansonsten wird nur auf mir rumgehackt. Völlig abgedreht.

Da wird gelogen, dass sich die Balken biegen. Man hätte mir ständig Umgangsangebote gemacht, aber ich wolle halt nicht und würde am Umgangspfleger vorbei agieren und Gespräche verweigern,........

Das war aber alles genau umgekehrt und ich konnte das auch alles gegenbeweisen. Die Korrespondenz führe ich mit dem Lügenpack seit Jahren nur noch schriftlich. Wirklich unglaublich, was die erzählen.

Meine Tochter soll sich gem. Umgangspfleger mittlerweile beruhigt haben und kann sich in der Schule besser konzentrieren. Dabei zitiert er angeblich eine Stellungnahme der Lehrerin, die er aber nicht vorlegt. Sie würde auch stark die körperliche Nähe zur Lehrerin suchen, wie diese berichtet.

Kein wunder nach dem ganzen Alarm, den Mutter / Umgangspfleger gemacht haben, um Wochenendumgägne durchzusetzen. Die Trauer um den Vater kann ich dann auch verstehen. Die sucht halt Trost bei der Lehrerinn.

Das Gericht soll gem. dem Umgangspfleger den Umgangsausschluss weiter aufrecht erhalten. Wenn es überhaupt nochmal Umgänge geben soll, dann nur am Wochenende. Andere Kinder gehen schließlich auch am Wochenende die Väter besuchen. Meine Wochenendverhinderung sein nur vorgeschoben. Der Richter hat genau an diesen Absatz sein Kreuzchen gemacht.

Persönlich bin ich seit Monaten im Ausland und habe hier einige Projekte aufgenommen. Wenn ich in Deutschland bin, habe ich am Wochenende anderes zu tun, als Freizeitbeschaffer für die Ex zu spielen. Ich akzeptiere also nur Werktagsumgänge und auch nur dann wenn ich in Deutschland bin.

In den letzten Jahren wurden die Umgänge so oft abgesagt und ich musste mir dermaßen auf der Nase rumtanzen lassen, dass ich keine Kompromisse in meinem Leben machen will. Sorgerecht oder Teilhabe an der Erziehung wurde mir ja komplett genommen. Selbst Informationen bekomme ich ja keine. Die unfähige und lustlose Mutter wird überall gedeckt.

Jugendamt, Verfahrensbeiständin, Umgangspfleger usw. halten alle zusammen und wollen die Umgangspflegschaft weiterhin aufrecht erhalten. Nach dem ganzen Unsinn, den die erzählt haben, bin ich die auch alle angegangen.

Ach ja - die Richterin gibt es nicht mehr. Ich habe jetzt einen Richter. Nach meinen ganzen Beschwerden beim Gerichtspräsidenten habe die es wohl für besser empfunden die auszutauschen und einen Mann dort hinzusetzen.
Die wollen sich wohl von dem Vorwurf befreien, dass die Richterinnen nach den persönlichen Lebensvorstellungen beschließen und dabei die Väter verbrennen. Ob der einen Schlussstrich ziehen soll, um den Querulanten los zu werden oder der Mutter / den Beteiligten mal Grenzen setzt, kann ich nicht einschätzen.

Ich habe zu allem wie beschrieben Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass das Umgangsrecht ein Recht des Kindes ist, der Umgangspfleger nicht einfach dauerhaften einen Umgangsausschluss bestimmen darf und hier alles Gegenbewiesen ist bzw. wohl kaum dran festgehalten werden kann. Das Kind wird dadurch entfremdet. Das Gericht muss dem entgegen treten.


Wie geht es Eurer Einschätzung nach weiter?
Was sollte ich jetzt tuen?
Zitieren
wie es weitergeht? heut ist muttertag...

euer kind und du werdet leiden, die mama das kind weiter manipulieren, irgendwann gibt das kind aus selbstschutz auf.
wenn du einen geheimen draht zu eurem kind hast und sie wirklich mit dir reden und umgehen will, dann mach das
über eine 3te person deines vertrauens. nur so kannst du übermamma austrixen....hab ich alles hinter mir mit dem ergebnis,
daß meine 29jährige tochter den kontakt nach kurzem bestehen wieder abgebrochen hat.

bb
netlover
Zitieren
@ AllesDurch

Lies dir deinen eigenen Post #208 noch mal durch.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
(10-05-2020, 19:37)Alles-durch schrieb: Ach ja - die Richterin gibt es nicht mehr. Ich habe jetzt einen Richter. Nach meinen ganzen Beschwerden beim Gerichtspräsidenten habe die es wohl für besser empfunden die auszutauschen und einen Mann dort hinzusetzen.

Ob Mann oder nicht ist egal, aber ein neuer Richter bringt auch neue Chancen. Natürlich kanns auch sein, dass deine Entsorgung getzt noch geschmeidiger abläuft.

Eine Stellungnahme hast du ja bereits abgegeben. Wenn auch die anderen Beteiligten ihre Stellungnahmen los sind, wird es weitergehen indem der Richter spricht. Da ist so gut wie alles möglich und davon hängt auch ab, was deine Handlungsoptionen sind.

Wenn ich frei spekulieren sollte, würde ich darauf tippen, dass der Fall "verdorrt". Der jetzt erreichte Zustand ist ja bereits von allen erwünscht, ausser von dir und noch von deiner Tochter. Also wird man alles ein bisschen lustlos hin- und herschieben, früher oder später wird auch deine Tochter nichts anderes mehr sagen wie das, was sie sagen soll. Er wird gezogen und dann versanden.
Zitieren
Moin zusammen.

Wenn man sich am Beamtenapparat ( Jugendamt und sonstige Behörden ) für das erlittene Ungemach etwas revanchieren möchte, gibt es von mir jetzt den ultimativen Tipp :

Wenn Beamte oder sonstige öffentlich Bedienstete irgendetwas wie die Pest hassen, ist das zusätzliche und vor allem umfangreiche sowie nutzlose Arbeit. ( Ich weiss wovon ich rede;
bin ja schliesslich selber einer ... Big Grin  ).

Schaltet wegen irgendeines jüngeren Bescheides oder eines kritikwürdigen Behördenverhaltens den Petitionsausschuss Eures Landtags oder je nach Zuständigkeit des Bundestags ( oder besser noch bei mehreren Rechtsgebieten ) beide ein ... allein die Klärung die Zuständigkeit beschäftigt diese Stellen erstmal ausreichend durch entsprechende Recherche ( wichtig : sich dabei dumm und ahnungslos stellen ... Angel  )

Profilierungssüchtige Politiker mit vermeintlicher Bürgernähe lassen sich gern in diese Ausschüsse wählen und möchten gern zeigen, wie bedeutend sie sind... ( Der Jahrmarkt der Eitelkeiten halt ..) Wenn sich dann irgendein Politiker melden sollte ( ist bei mir schon mal passiert .. ) habe ich beiläufig erwähnt, dass ich seine Partei immer schon toll fand - dann werden sie nochmal doppelt so flott und bissig ...

Petitionen bedingen einen unendlichen Rattenschwanz von oben nach unten mit umfangreichstem Berichtswesen für die betroffene Behörde wiederum von unten nach oben..
Besonders effektiv ist das Ganze bei Bundesbehörden mit Ablegern in der Fläche ( BA, DRV usw. ) Da laufen die Wege von ganz oben nach ganz unten, weil ja auch die zwischengeschalteten Landesbehörden ihren Senf dazu geben müssen ..

Im Ergebnis wird vermutlich zwar nicht viel dabei herauskommen, aber in Gedanken freue ich mich immer wieder wenn ich mir die Gesichter der betroffenen Behördenmitarbeiter vorstelle,
wenn die Petition auf den Schreibtisch rieselt. Gibt immer eine Heidenaufregung in der Behörde...

Und selbst wenn die Petition vermutlich abgeschmettert wird: In der Zeit, in der diese Figuren so umfangreich berichtspflichtig waren, konnten sie wenigstens dann kein anderes Ungemach anrichten...


Grüße aus dem Nordwesten

ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
Zitieren
...aber erst nach Akteneinsicht und grundsätzlich die komplette Abfrage der Datenschutzverordnung Big Grin

Habe gerade auch etwas Spass...
Zitieren
Meiner persönlichen Erfahrung nach wird bei der Auskunft nach Datenschutzgrundverordnung einfach nur gelogen, um sich Arbeit vom Hals zu halten. Damit umzugehen haben die schon gelernt. Die beantworten die gestellten Fragen gar nicht erst und behaupten, ihre Behörde hätte hierzu keine Daten. Ich habe sogar den Landesbeauftragten für Datenschutz mit meiner Beschwerde behelligt - leider, ohne den gewünschten Erfolg zu erzielen. Vermutlich, weil wir ein grüne Landesregierung haben. Bürgernähe und Bürgerbeteiligung werden immer wieder behauptet und wie eine Monstranz bei der katholischen Fronleichnamsprozession vor sich hergetragen - in der Praxis aber läuft ein abgekartetes Spiel. Zum Nachteil des Bürgers, versteht sich.

@AllesDurch

wenn die Messe schon gelesen ist, wie du mehrfach immer wieder geschrieben hast, warum machst du dir noch einen Kopf?
Der Umgangsausschluss ist verfügt, das Jugendamt befürwortet diesen. Was um aller Welt willst du da noch gewinnen?

Meiner Auffassung nach wirst du echte Fortschritte nur noch unter Umgehung und Mißachtung dieser Figuren erzielen. Deine Tochter wohnt nur ein paar hundert Meter entfernt, und sie kann und wird zu dir kommen wenn sie dies will. Da die Mutter wohl berufstätig ist, kann sie das Kind nicht 24/7 überwachen. Lass deiner Tochter ein Handy zukommen, diskret und an der Mutter vorbei. Damit sie jederzeit Kontakt zu dir aufnehmen und sich mit dir verabreden kann. Das Handy kostet garantiert weniger als die Gerichtskosten einer einzigen Verhandlung....
Natürlich kann das rechtswidrig sein (ich weiß es ehrlicherweise nicht) - und wenn? Was soll passieren?
Die ganze Mischpoke kann dich eh mal im Mondschein besuchen.

Falls tatsächlich noch mal ein Termin vor Gericht terminiert werden sollte, würde ich da noch nicht mal mehr hingehen. Deutlicher kann man denen seine Verachtung nicht zeigen. Die sollen beschliessen und herumhampeln wie sie wollen, du machst dein Ding in direkter Verbindung zum Kind.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
(11-05-2020, 17:31)Austriake schrieb: Die beantworten die gestellten Fragen gar nicht erst und behaupten, ihre Behörde hätte hierzu keine Daten. 

Wieso machst Du dann keine Akteneinsicht ? Du kannst ggf. vor Ort in die Akten einsehen...Dann hast Du die Informationen. Die werden ja wohl kaum behaupten können das das Wohl des Landes beeinträchtigt wird !

Kann mir aber schon vorstellen das alles in die Wege geleitet wird sowas zu vermeiden....
Zitieren
austriake...warte nur...bei seinem glück bekommt er eine grüne männerhassende richterin das nächste mal, die männer
nur vom bilderbuch her kennt, und wenn das arme mädchen glücklich vom vater kommt und die exmama das kind vor
gericht schleppt...dann verurteilt frau richterin das kind zum ewigen kontaktabbruch zum erzeuger...und räumt der aus-
trägerin noch das recht auf körperliche misshandlung ein, wenn das kindchen unerlaubt zum vater geht....weit sind wir
hier davon in diesem unsrem land nicht mehr....
Zitieren
Ich danke alle für die Beiträge.

Ich halte Euch auf dem laufenden. Ich glaube, dass bei mir so alles zum Ausbruch kommt, was bei der Mami-Sekte mitschwingt.

- Der hat Zeit, entlastet die Mutter aber nicht.
- Der hat Geld, zahlt aber nur den Mindestunterhalt an die Mutter
- Das ist "nicht die Mama", aber das Kind liebt den mehr

Man/n kann der Mutter doch nicht das Kind weg nehmen, bloss weil sie arbeiten muss. Zumal der Vater doch Zeit und Geld hat sie zu unterstützen.

Tja, ich bin aber kein zahlender Freizeitbeschaffer.

Zumal genau dieser Arbeits-Argumentation als Selbstverständnis dafür heran gezogen wird, dass die Kinder bei den Müttern bleiben müssen. Umgekehrt wird das dann als super ungerecht empfunden.......und es kommt wieder zum Vorschein, dass das Kind zur Mutter gehört, was aber im korrekten Deutschland keiner zugeben will und daher anders verpackt werden muss.
Zitieren
Du verschwendest Unmengen an Zeit, Geld und Nerven an dieses Gesocks. Warum? Brauchst du das? Gibt ja Leute, die brauchen ihren tagtäglichen Kleinkrieg als Motivation, morgens überhaupt aufzustehen. Weil sie wohl keinen anderen Sinn im Leben finden.

Es gibt in deinem Leben zwei Menschen, die dir wichtig sein sollten: deine Tochter und du selbst. Alle anderen solltest du einfach ignorieren.

Und wenn du es zur Motivation brauchst: stell dir vor, wie Jugendamt, Exe, Umgangspfleger und Juristenpack abkotzen, wenn du ein gutes Verhältnis zu deiner Tochter pflegst, an denen vorbei, und ansonsten dein Leben lebst. Ohne dich von denen herumkommandieren und schikanieren (der Österreicher sagt "sekkieren") zu lassen. Die wedeln mit ihren Paragraphen, Akten, Dokumenten und Titeln - und du telefonierst mit deiner Tochter, wann immer du willst und wann immer das Kind will. Oder sie kommt nach der Schule auf einen Sprung bei dir vorbei - wann immer du zu Hause bist, und wann immer das Kind es so will. Das ist die eleganteste Art, denen ihre Bedeutungslosigkeit vorzuführen
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
Hallo Forum

es gibt neues und ich habe auch eine neue Frage, bei der ich Euch um Hilfe bitte

Es offenbart sich mehr und mehr worum es geht.

Während einem Vater das Kind weg genommen wird, wenn er es nicht auf die Reihe bekommt, muss einer Mutter unter die Arme gegriffen werden, wenn sie es nicht hin bekommt.

Hierfür wird einerseits versucht den Vater einzuspannen, ohne dass offiziell rauskommt, dass die Mami überfordert ist. Der Helferbranche gelingt es kaum noch dieses dreckige Spiel unter den Teppich zu kehren. Es bewiesen und liegt bei Gericht!

Aktuell sind wir in einem Verfahren Sorgerechtsverfahren. 
Offiziell geht es darum, ob die Umgngspflegschaft verlängert werden soll. Alle befürworten dies, weil der Vater angeblich vor dem Kind schlecht über die Mutter redet. Was damit genau gemeint ist, hat keiner erklärt, obwohl ich immer wieder nachfrage. Ich soll das Kind aber angeblich in einen Loyalitätskonflikt treiben, weshalb der Umgang seit Monaten aufgehoben ist. Die Exe hat jetzt geschrieben, dass die Kleine bei mir sagen müsse, dass die Exe scheisse ist, was ich nicht mache und das Kind auch nicht ernst nehmen würde, wenn ich das einfach so sage. Das war es dann auch schon, was mir inhaltlich zum Loyalitätskonflikt bekannt ist.

Die Mutter sagt demgegenüber, dass der Vater sie nicht wolle und boykottiert gleichzeitig seit Jahren den Umgang. Worüber dann auch niemand ein Wort verliert.

Das Kind orientiert sich zu mir - zumindest im letzten Telefonat. Ich habe aber seit Wochen keinen Kontakt mehr.

Ich habe den ganzen Dreck, mit dem ich von der Helferbranche beschmissen wurde per Dokumentenbeweis zu 100% widerlegt. Ich habe nicht ohne Grund die gesamte Korrespondenz vor einigen Jahren auf die rein schriftliche Umgestellt.

Ebenso ist die Erpressernummer um Wochenendumgänge und Ferien, um die Mutter zu unterstützen nur allzu offensichtlich.

Mutter und Kind sind in psychologischer Behandlung, die Mutter schlägt das Kind, musste eine Gewaltberatung als Jugendamtsauflage machen und die Helferbranche hat mir immer wieder geschrieben, dass die Mami Unterstützung benötigt.

Jetzt hat die Exe geschrieben, dass sie nur ein einzges Mal das Kind im Affekt geschlagen hat und die Psychoberatung wegen dem Schulbeginn war. Stimmt natürlich alles nicht. Psychoberatung des Kindes war weit davor und beim Jugendamt hat die zugegeben das Kind über 2 Jahre wiederholt geschlagen zu haben.

Das Jugendamt schweigt, was mich zur nächsten Dienstaufsichtsbeschwerde genötigt hat. Schließlich müssen die dem Gericht im Rahmen des Verfahrens berichten. Zwischenzeitlich sind Bürgermeister, Stadtrat für Jugendamt, Regierungspräsidium, Gerichtspräsident, usw. involviert.

Es gibt auch einen neuen Richter. Ich vermute wegen dem Alarm, den ich mache und den ganzen ieologischen Propaganda, die ich nachgewiesen habe.


Vermutlich werden die Beteiligten die Verfehlungen der Mutter totschweigen und den Vater eine Beratung aufbürden, wenn er nochmal das Kind sehe will. Persönlich habe ich immer weniger Lust mich mit Kindererziehung zu beschäftigen, will meine Tochter aber auch nicht hängen lassen.


Meine Überlegung ist jetzt ergänzend zu beantragen, dass der Mutter das Sorgerecht entzogen wird. Begründung wären die Schläge, die psychologische Behandlung von beiden, die Überforderung und die Sprüche, dass der Vater das Kind nicht wolle. Wohin das Sorgerecht soll, würde ich offen lassen — ggf. zum Jugendamt.

Die Intention des Antrages, ist es die Beteiligten zu nötigen sich mit den Dingen auseinanderzusetzen. Notfalls auf OLG-Ebene.

Was haltet Ihr davon?
Zitieren
Ich habe das Gefühl das Du Dich selbst belügst.....
Immer wieder, seit Monaten, schreibst Du das Du keinen Bock hast auf den ganzen Mist, im letzten Post auch wieder, aber Du kannst es nicht lassen weiter zu machen. Du schreibst sogar immer wieder das Du auf Dein Kind verzichten kannst/könntest, Dir Deine Tochter nicht so wichtig ist....so verstehe ich zumindest einige Beiträge von Dir.

Geht es Dir nun ums Kind oder hast Du Probleme damit das die Helferindustrie Dich verhungern läßt?
Austriake hat es im vorletztem Post doch trefflich beschrieben!
Zitieren
(23-05-2020, 09:35)Alles-durch schrieb: Vermutlich werden die Beteiligten die Verfehlungen der Mutter totschweigen und den Vater eine Beratung aufbürden, wenn er nochmal das Kind sehe will. Persönlich habe ich immer weniger Lust mich mit Kindererziehung zu beschäftigen, will meine Tochter aber auch nicht hängen lassen.

Erziehung ist das Gegenteil von Hängen lassen. Damit widersprechen sich die Ziele.

Zitat:Die Intention des Antrages, ist es die Beteiligten zu nötigen sich mit den Dingen auseinanderzusetzen. Notfalls auf OLG-Ebene.

Wie sich die Justiz damit auseinandersetzt hast du schon gesehen. Weitere Anträge werden daran nichts ändern. Der Fall wird herumgeschoben werden oder er erkaltet von selbst, aber wenn du Geld übrig hast kannst du ja weiter in Juristen investieren und dir damit Hoffnung kaufen dass sich mal jemand "mit den Dingen auseinandersetzt".

Falls es je Weichen gab, die einen anderen Verlauf gebracht hätten, dann ist der Zug schon lange da durchgerauscht.
Zitieren
@__p
Du vergißt, dass hier ordentlich Alarm am Start ist und hier viele Leute involviert sind, die o hoch stehen, dass die damit nichts zu tuen haben wollen.


@__Bitas
Leider vergessen Mamis und Helferbranche, dass die sich nicht nur die Rechte am Kind sichern, sondern sich zeitgleich die Pflichten gegenüber dem Kind aufbürden.

Ich habe mich damit abgefunden, dass die Rechte weg sind, weil ich die Pflichten nicht mehr haben will. Aber mal ganz ehrlich, soll ich die tatsächlich jetzt vom Hacken lassen, wo ich die so schön auf dem Silbertablett vor mir liegen habe, um denen den ganzen ideologischen Wahn und Inkompetenz vorzuhalten?

Klar wird da nicht viel bei raus kommen. Aber ebenso wie die mich versucht haben fertig zu machen, gebe ich denen das mit Genüßlichkeit alles zurück. Zwischenzeitlich schreibe ich selbst. Die Kosten sind also überschaubar.

Das Mindeste was ich meiner Tochter dann auch geben möcht, ist mich dafür einzusetzen, dass ihr das Versprochene auch geliefert wird.

Ansonsten habe ich hier im Forum gelernt, dass die Thematik niemals aufhören wird. Es ist völlig egal, wie viel oder wie wenig man/n macht. Ganz im Gegenteil - wer nicht zurück schlägt, weckt Begehrlichkeiten.


Ergebnis:
Ich wäre dankbar für Unterstützung, um das möglichst schmerzhaft für die Gegenseite / Helferbranche aufzuziehen. Daher die Frage nach dem Antrag zum Sorgerechtsentzug. 

Sollte ich abwarten oder es sofort rein reichen, wo sowieso verhandelt wird?
Macht es überhaupt Sinn?
Wie sollte ich das aufziehen?
Zitieren
Wenn Du Zeit und Geld im Überfluß übrig hast, dann mach halt.

Weder Jugendamt noch Umgangspfleger noch irgendwelche Juristen werden davon nervös, geschweige denn in ihrer Beamtenlethargie gestört. Der Einzige, der hier das Ganze noch ernst nimmt, bist Du.

Ich hätte still und heimlich hintenrum den Kontakt zur Tochter gesichert. Das wird auch irgendwann wichtiger sein (dem Kind zumindest) als irgendwelche gewonnenen oder verlorenen Prozesse.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste