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Soweit ich weiss, musst Du nicht panisch wegrennen wenn das Kind ploetzlich und unerwartet auf Dich zukommt (z. B. weil du gerade um die Ecke gehst). Du darfst Dich nur nicht selbststaendig naehern und musst ausweichen wenn moeglich.
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1. Das ist pervers, aber rechtlich Standard. Tatsächlich ist es eine aktive, von dir selbst zu vollführende Vertreibung, für deren Durchführung du selber beweispflichtig bist. Suchst du nach dem Thema, findest du aber immer nur das rotzfreche Gelüge vom Annäherungsverbot, eine Million Gewaltschutzerklärer wollen immer nur Betretungs und Kontaktverbote kennen. Das Szenario, dass ein Kind auf dich zuläuft existiert bei denen nicht, nirgends, niemals.
2. Keine Ahnung. Das ist ein äusserst komplexes Thema, wenn man nicht das Glück hat, dem BVerfG über eine orchestrierte Fake-Beschwerde über einen Strohmann ihnen das zu liefern, wo die gerade wieder Politik machen wollen, so wie es bei der BVerfG-Entscheidung zum dritten Geschlecht der Fall war.
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09-02-2021, 14:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-02-2021, 14:39 von Alles-durch.)
Ok. Danke
Der Beschluss sagt aber, dass ich wegrennen muss, was meiner Meinung vollkommen unzulässig ist. Der Richter kann es jetzt aber ahnden. Er muss ja beim Ordnungsgeld die Rechtsgrundlage nicht prüfen sondern nur den Beschlussverstoß, wie der Deckss...a..ck mich per Hinweis wissen ließ.
Mir geht es lediglich darum, dass ich bei der Eingabe beim BVerfG gezwungen bin den Artikel zu benennen gegen den Verstoßen wird. Es ist also eine formale Anforderung, die ich erfüllen muss.
Ggf. hat jemand eine Idee welcher Artikel der Verfassung da am besten paßt.
Ich bin dann auch gespannt was das BVerfG dazu sagen wird. Die Chancen stehen gut, dass die was sagen werden.
Bei mir ist nämlich außerdem ein einstweiliger Beschluss trotz Antrag aus mündliche Verhandlung ohne Anhörung geändert worden. Die Zulässigkeit ist in der Rechtsprechung umstritten, wozu mir die Ausführungen eines Verwaltungsrichters des Bundes vorliegen. Er hätte nämlich den mündlichen Termin anordnen müssen bzw. ist es umstritten. Für die mündlichen Verhandlung steht dem wiederum die Befangenheit im weg.
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(09-02-2021, 14:36)Alles-durch schrieb: Der Beschluss sagt aber, dass ich wegrennen muss, was meiner Meinung vollkommen unzulässig ist. Der Richter kann es jetzt aber ahnden. Er muss ja beim Ordnungsgeld die Rechtsgrundlage nicht prüfen sondern nur den Beschlussverstoß, wie der Deckss...a..ck mich per Hinweis wissen ließ.
Wenn das wirklich so ist (man muesste die genaue Formulierung kennen) wuerde ich das ja wirklich mal drauf ankommen lassen und dann durch alle Instanzen gehen. Es kann nicht sein, dass wenn Du um die Ecke biegst und da Dein Kind vor Dir steht, wegrennen musst. Natuerlich darfst du nicht stehen bleiben und Konversation betreiben und musst Dich entfernen.
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(09-02-2021, 14:54)kay schrieb: Wenn das wirklich so ist (man muesste die genaue Formulierung kennen) wuerde ich das ja wirklich mal drauf ankommen lassen und dann durch alle Instanzen gehen. Es kann nicht sein, dass wenn Du um die Ecke biegst und da Dein Kind vor Dir steht, wegrennen musst. Natuerlich darfst du nicht stehen bleiben und Konversation betreiben und musst Dich entfernen.
In Deutschland kommt es auch darauf an ob Gewalt ausgeübt oder wie so oft unterstellt wurde, dann kommt hinzu ob der TO Einschlägig bekannt ist oder sogar vorbestraft!
Stalker - Gewalttäter und/oder Vergewaltiger?
Nun, da der TO im Suff vor Zeugen handgreiflich geworden ist wird die Gegenseite dies versuchen auszubauen und den TO als dauerhaften Trinker und Gewaltmensch zu stigmatisieren, so lese ich das heraus.
Hast ja gesehen was deine Ex abgezogen hat mit dem kranken Kind im Frauenhaus und wie die ticken, wie Mütter regelrecht falsch und strafbar aufgehetzt werden ist einmalig in Deutschland.
Normalerweise müssen Anwälte, Familiengerichte, eigentlich alle Parteien immer zwingend deeskalierend auftreten, übrigens eine der Kerben in die wir schlagen können in späteren Verfahren!
Ich kann dem TO nur raten erst mal loszulassen und sich nicht mit solchen Szenarien zu beschäftigen!
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09-02-2021, 21:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-02-2021, 21:21 von Alles-durch.)
@Samenwahl
Nochmal!!!
Mir wird nichts von alle dem vorgeworfen.
Ich soll dem Kind gesagt haben, dass die Mutter doof sei und die Mutter sowie dem Umgangspfleger vor dem Kind als Lügner bezeichnet haben. Und ich habe der kleinen gesagt, dass ich sie vermisse und es bedaure, dass ihr so übel mitgespielt wird.
Das führt das Kind gem. dem Richter in einen Loyalitätskonflikt, weshalb es erst zum Umgangsausschluss und jetzt zum Kontaktausschluss kommt. Der Richter hat das Kind im Übrigen noch nie gesehen.
Jedenfalls muss ich wegen dieser Banalitäten 50m abstand zum Kind halten.
"Sollte eine Annäherung innerhalb dieser Distanz zufällig oder durch das Kind erfolgen, so hat der Vater diese Distanz unverzüglich wieder herzustellen."
Also entweder zufällig (um die Ecke biegen) oder vorsätzlich (Kind rennt auf mich zu).
Ihr könnte es glauben oder nicht. Ich habe aber schonmal einen Beschluss hochgeladen, wo jeder sehen konnte, dass mir wirklich nicht weiter vorgeworfen wird, als dem Kind zu sagen, dass die Ex doof ist bzw. sich doof verhält. Das war in all den Jahren auch noch nie etwas schlimmeres. NICHTS, aber wirklich rein gar nichts auf dem Level von Suff oder Handgreiflichkeiten oder Gewalt oder etc.
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Damit hast du das Kind manipuliert und gegen die Kindsmutter eingestellt aus deren Sicht psychische Gewalt und du zeigst (Sicht der Helferindustrie, Juristen) das du derzeit nicht befähigt bist Umgang zu haben. Die richtigen Demütigungen kommen erst noch wenn du nach viel Zeit und Geld begleiteten Umgang bekommst, Gründe der Falschbeschuldigerinnen sind immer extrem überzogen oder gleich komplette gelogen, oftmals mit Anwalts Rat diesbezüglich.
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09-02-2021, 21:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-02-2021, 21:49 von Alles-durch.)
(09-02-2021, 21:32)Samenwahl schrieb: Damit hast du das Kind manipuliert und gegen die Kindsmutter eingestellt aus deren Sicht psychische Gewalt und du zeigst (Sicht der Helferindustrie, Juristen) das du derzeit nicht befähigt bist Umgang zu haben.
Genau so ist das!
Was dann auch die Willkürlichkeit zeigt. Du kannst nämlich jegliche Kritik gegenüber den anderen Elternteil dahingehend auslegen........ oder auch nicht, wenn es die Mutter sagt bzw. wird es dort von den Offiziellen noch nicht einmal kommentiert.
Das Kind hat im Übrigen selbst festgestellt belogen zu werden, was dann noch dazu kommt.
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Naja, das heisst nicht wegrennen und ist vielfaeltig auslegbar. Dir daraus einen Strick zu drehen wenn Du um die Ecke kommst und auf Deine Tochter triffst, wird schwierig.
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@Kay
Es geht nicht, um das Zufallstreffen, dass ich um die Ecke biege. Das ist nicht mein Thema.
Es geht hier um Freiheitsrechte. §823 Abs. 1 BGB, was absolutes Recht ist. Also unantastbar.
Wenn bspw. Deine Ex ein Kontaktverbot gegen Dich erwirkt, dann hat die sich ebenfalls daran zu halten. Die kann nicht einfach aus Spaß bei Dir am Sportverein oder Deinem Lieblings Cafe vorbei kommen oder bei Dir daheim, um Dich von dort zu verjagen.
Die Ex darf den Kontakt nämlich nicht provozieren, wenn die ein Kontaktverbot verlangt.
Bei meiner Tochter ist es genau das selbe.
Hier provoziert nämlich meine Tochter sozusagen den Kontakt und die Ex kann dann im Namen meiner Tochter ein Ordnungsgeld verlangen, wenn ich nicht weglaufe.
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]"Sollte eine Annäherung innerhalb dieser Distanz .... durch das Kind erfolgen, so hat der Vater diese Distanz unverzüglich wieder herzustellen."[/font]
Sei Dir sicher. Da ist genau dieser Fall gemeint. Die wissen nämlich, dass meine Tochter früher oder später nach mir suchen wird, weil ich bei ihrer Schule wohne.
.....also einfach ausgedrückt: "Eltern haften beim betreten der Baustelle für ihre Kinder." und wenn der Vater eine Baustelle ist, dann müssen die Sorgeberechtigten dafür sorge tragen, dass das Kind nicht vorsätzlich die Baustelle betritt.
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Also Rechte erwartest du vergeblichst, auch Menschenrechte werden im Familienrecht nicht geachtet.
Du wirst als Rechts-loser behandelt und wirst dich mit der Zeit auch so verhalten.
Es ist traurig, das nicht mal Kinder auf Basis von Lügen ihre Liebe und Zuneigung zeigen dürfen.
Aber Herzlos sind die eh alle, es sind Frauen und da zählt nur Geld.
Es geht sich um Auswege und Alternativen zu finden.
Provozieren und Legal die geistesgestörten Jugendämter und Richter zu umgehen.
Da frage ich mich, wenn bei Verwendung und oder Namensänderung wie ein Künstler mit 2. Namen auch das Annäherungsverbot gilt? Mann wäre ja in dem Moment jemand anders. wie z.B. der Superheld, der das Kind retten muss.
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(10-02-2021, 01:16)Alles-durch schrieb: .....also einfach ausgedrückt: "Eltern haften beim betreten der Baustelle für ihre Kinder." und wenn der Vater eine Baustelle ist, dann müssen die Sorgeberechtigten dafür sorge tragen, dass das Kind nicht vorsätzlich die Baustelle betritt.
Nur das das Schild an der Baustelle rechtlich genauso relevant ist, wie wenn auf dem Schild steht " Alle Autos die auf die Baustelle fahren gehören mir"...
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11-02-2021, 16:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-02-2021, 16:38 von Samenwahl.)
@Alles-durch
Sorry hatte dich mit einem anderen Beitrag/User verwechselt, mea culpa.
Trotzdem, du hast die momentane maximale Strafe ausser Knast durch das Kontaktverbot und das JA sowie die Helferindustrie setzen alles daran das dies so bleibt!
Der Weg zurück zu Umgang wird Steinig, Mühsam und Teuer, daher auch mein Einwurf das man erst mal loslassen muss in solchen Fällen. Es gibt ohnehin keinen pauschalen Weg, jeder Fall ist anders, andere Parameter, andere Möglichkeiten usw., usf.
@Kay, wurde die KM letztlich bestraft für den Entzug und Flucht nach Deutschland?
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Wenn die Gegenseite lügt und betrügt, darf man jederzeit gleichziehen.
Soll doch halt ein fiktiver "Blutsverwandter" von Dir bestätigen, dass Du "weggegangen bist, das Kind aber hinter Dir hergelaufen und sich an Dich geklammert habe" Unterschreiben lassen und fertig.
Mit anderen Worten: Wende genau diese Rabulistik und Lügerei auf die Gegenseite an. Lass Sie das Gegenteil "beweisen"....... ;-)
Aber am Ende wird das Alles nichts bringen. Du klammerst Dich an etwas, was dem Untergang entgegen geht.
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Hier die nächste Drecksaktion.
Also ich darf mich ja meiner Tochter auf 50m nicht nähern und nicht mit ihr kommunizieren.Als Begründung wurde ein angeblicher Loyaltitätskonflikt heran gezogen, den ich verursache, weil ich die Mutter angeblich als Lügenerin bezeichne.
Das ganze steht unter Ordnungsgeldern und der Richter hat richtig bock die zu verhängen.
Heute hat meine Tochter bei mir mit einer Freundin bei mir geklingelt. Ich war nicht zuhause.
Ein komischer Zufall, dass dies passiert, nachdem die Tinte unter dem Beschluss trocken ist. Das klingt nach einer Intriege der Ex. Ich müsste das Kind ja kommentarlos wegschicken -- mich also selbstkastrieren.
Die Mami kann dem Kind dann sagen: "Siehst Du Dein Vater will Dich nicht" -- wenn ich mich zu Kommentaren hinreisen lasse, wird wahrscheinlich ein Ordnungsgeld fällig.
Was macht man den da?
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05-03-2021, 21:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-03-2021, 21:32 von Alberto.)
Wie sollen/können wir Dir helfen?
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Das schreiben hilft mir mich selbst zu sortieren.
Ich bin mal wieder beim Bundesverfassungsgericht und wehre mich auch ansonsten mit Händen und Füßen gegen die Hexenjagd.
Eine Nachbarin hat meiner Tochter gestern meine Telefonnummer gegeben, als sie geschellt hat. Die Nachbarin meinte, dass meine Tochter eine ältere Freundin dabei hatte.
Die ältere Freundin hat im Gegensatz zu meiner Tochter ein Handy.
Meine Tochter hat mir dann heute und gestern über das Handy der Freundinn ca. 10mal auf die Mailbox gesprochen. Sie meinte, dass sie mich vermißt und ich sie so schnell wie möglich zurück rufen soll, was ich ja nicht darf.
Ich gehe mal davon aus, dass ich rausfinden werde, dass die Mami vom älteren Kind irgendwie mit meiner Ex eine Intrige geschmiedet hat. Vermutlich wird die Ex alles genau belegen können, wenn ich meine Tochter anrufe oder daheim rein lasse.
Ich bin ja verwundert, dass beim Ordnungsgeldantrag selbst Lehrer, die ich noch nie in meinem Leben gesehen habe, als Spione der Ex genau wissen, wann ich wo gewartet oder gestanden habe. Da scheint ein Bild von mir am MOST-WANTED-Brett zu hängen.
Ich hätte niemals gedacht, dass meine Ex dermaßen abdrehen kann. Aber den Mamis wird eine riesen Bühne gebaut und da lernen die einfach von Tag zu Tag dazu.
Naja, jedenfalls kann meine Mutter über das Telefon der Freundin mit meiner Tochter telefonieren. So ist wenigstens der Kommunikationskanal wieder offen. Zumindest für 1-2 Gespräche.
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05-03-2021, 22:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-03-2021, 22:58 von Vater Morgana.)
Moin Alles-durch.
Hast Du therapeutische Begleitung?
VM
(05-03-2021, 22:52)Alles-durch schrieb: Naja, jedenfalls kann meine Mutter über das Telefon der Freundin mit meiner Tochter telefonieren. So ist wenigstens der Kommunikationskanal wieder offen. Zumindest für 1-2 Gespräche. Du bist da in einer sehr ungesunden Dynamik mit zu viel Frauenbeteiligung. Jetzt ist strategischer Rückzug angesagt. Du brauchst einen anderen Fokus.
VM
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@VM
Frauen rücken nach, wenn Du denen Raum gibst.
Ich war in den letzten 1,5 Jahren maximal 6 Monate in Deutschland und habe meine Tochter nicht gesehen. Wohin soll ich mich strategisch zurück ziehen?
Du musst Dich schlichtweg damit abfinden ein Dauerthema zu haben. Da geht es um Geld und darum Dich als Elternteil zu demütigen.
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(06-03-2021, 00:33)Alles-durch schrieb: Ich war in den letzten 1,5 Jahren maximal 6 Monate in Deutschland und habe meine Tochter nicht gesehen. Wohin soll ich mich strategisch zurück ziehen? Ganz im Ernst: kompletter Kontaktabbruch und emotionale Quarantäne zum Kind. Wenn Du schon so gut wie keinen Kontakt hast und es dir trotzdem noch jedes Mal so nahe geht, solltest Du deine mentalen Abwehrkräfte stärken. Deine emotionale Bindung zum Kind schwächt dich - und so paradox das klingen mag: Dein Kind hat langfristig mehr von dir, wenn Du diese (mental hinderliche) Bindung kappst und auf ein neues, nüchternes Fundament setzt. Hast Du eine psychologische Begleitung? Ich rate sehr dazu.
VM
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06-03-2021, 09:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-03-2021, 10:01 von Alles-durch.)
@VM
Die psychologische Begleitung hört Dir zu und hilft Dir Dich zu sortieren. Da fühle ich mich gut aufgestellt. Therapeuten und Psychologen sind aber oftmals ebenso gebrainwasht, dass das Kind zur Mutter gehört und der Vater diese unterstützen muss. Das Dritte Geschlecht haben wir, dass das Kind zum Vater gehört und die Mutter unterstützen muss, ist weiterhin undenkbar.
Die Lebenskrise habe ich mit der Erkenntnis hinter mir gelassen, dass es nicht ums Kindeswohl geht, sondern darum der Mutter das Kind zu besorgen und den Vater maximal auszubeuten.
Vergiß die Helferbranche, die Ex und die Gerichte. Da darfst Du Dich von irgendwelchen Angriffen nicht beeindrucken lassen. Du wirst die auch von nichts überzeugen können.
Das heißt aber nicht, dass die Sekte Dich vergessen wird. Die sehen ihr Aufgabe nämlich darin der Mutter die bedingungslose Liebe des Kindes und das Geld des Vaters zu besorgen. Mit dem Schriftverkehr musst Du daher leben.
Als Millionär zahle ich lediglich die Unterhaltsstufe 1. Ich lebe nämlich von Vermögen und haben keinerlei Einkommen. Gem. Düsseldorfer Tabelle musst Du dann Stufe 1 zahlen. Auch dort werde ich von dieser Sekte mit immer neuen Offenlagen und Rechentricks gejagd.
Willst Du mir jetzt empfehlen den maximalen Unterhalt zu zahlen und jeglichen Mehr- oder Zusatzbedarf abzunicken?
Bei der Liebe und Bindung des Kindes ist es ähnlich.
Helferbranche, Mami und Richter sehen sich damit konfrontiert, dass das Kind von der Mutter weglaufen könnte. Da die mit zunehmenden Alter des Kindes immer mehr die Kontrolle verlieren, werden die Maßnahmen gegen mich immer extremer. Der interne Tenor dürfte lauten "Der Vater stiftet das Kind an, wir können es nur noch nicht beweisen."
Warum sollte ich mich davon beeindrucken lassen oder den Kontakt zu meiner Tochter abbrechen? Ich muss aber aufpassen, dass die mich nicht mit Ordnungsgeldern dran kriegen oder sonst wie schaden.
Ich bin im Ausland, weil ich es mag, mir leisten kann, die Zeit habe und derzeit sowieso keinen Umgang habe. Aber nicht um zu flüchten.
Ich freue mich darüber, dass meine Tochter mich liebt und den Kontakt zu mir sucht. Ich werde ihr dahingehend auch die Hand reichen und ihr bestätigen, dass ich sie auch liebe und die Türen immer für sie offen stehen.
Deinen Weg habe ich Versucht zu beschreiten und es ist meiner Meinung nach eine Sackgasse, die sich später rächen wird.
Wenn ich die Kleine nämlich jetzt abweise, nachdem die so kämpft, verliere ich ihre Liebe und Solidarität. Das kommt dann in ein paar Jahren wie ein Boomerang zurück. Wahrscheinlich wird die dann sogar bei den Intrigen der Mutter mitmachen.
Das ist aber mein ganz persönliche Einschätzung. Alberto kann da vermutlich was zu sagen.
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06-03-2021, 17:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-03-2021, 17:27 von Vater Morgana.)
(06-03-2021, 09:56)Alles-durch schrieb: Wenn ich die Kleine nämlich jetzt abweise, nachdem die so kämpft, verliere ich ihre Liebe und Solidarität. Du weist deine Tochter nicht ab, Du entziehst dem Treiben der Kindsmutter deine Beteiligung. Wenn Du deine Verlustangst bzgl. deiner Tochter nicht überwinden kannst, erfüllt ihre "Liebe und Solidarität" eine andere Funktion für deine Psyche, als sie tatsächlich leisten kann und sollte. Dass Du ihr diese "Funktion" ("Liebe und Solidarität") in deiner Psyche zuordnest, deutet auf ein Muster bei dir hin, das Du wahrscheinlich mit deinen damaligen Bezugspersonen eingeübt hast. Du fühlst dich mit deiner psychologischen Begleitung gut aufgestellt? Hörst dich nicht so an. Falls dein Therapeut "gebrainwasht" ist, solltest Du über einen Wechsel nachdenken.
VM
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In meinen Augen bist Du noch sehr tief im Thema drin, das zeigen Aussagen wie "nächste Drecksaktion" , gleichzeitig machst Du Dir Sorgen um Ordnungsgelder etc.
Ständiger Wechsel zwischen Aktionismus = Kind sehen / sich selber verteidigen wollen.
Das ist wie Dauerkrieg mit einem notabene selbst erschaffenen Gegner, der imaginär irgendwo sitzt und wartet bis Du aus der Deckung kommst. Und dann abdrückt.
Beschäftige Dich doch lieber mit der wichtigsten Person in Deinem Leben. Du Selber.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-03-2021, 14:47 von Alles-durch.)
So ist das Alberto.
Leider sind die Gegner nicht imaginär. Die Ex hat Lehrer, Nachbarschaft, Freunde etc. heiß gemacht aufzupassen. Das macht die allein, um vom eigenen Versagen abzulenken.
Im Ordnungsgeldantrag der Ex waren 3 Leute drin, die ich überhaupt nicht kannte, die aber irgendwelche Situationen bezeugen konnten, die tatsächlich passiert sind und wo ich noch nicht einmal gemerkt habe, dass ich beobachtet werde.
Die Ex spielt das Opfer, die Helferbranche befeuert es durch Rhetorik und die Gerichte ahnden lächerliche Kleinigkeiten gegen mich.
Über das gerichtliche Ergebnis rekrutiert die Ex dann wieder neue Helfer, weil sich keiner vorstellen kann, dass es dermaßen harmlos ist, was ich getan habe bzw. habe ich ja echt nichts gemacht, außer ggf. zu sagen, dass die Ex wohl doof ist das Kind zu schlagen und die die kleine beschwindelt, wenn die sagt, dass der Papa sie nicht will.
Bei der Ex läuft es genau umgekehrt.
Die Helferbranche entschuldigen ihre Taten, die Gerichte ignorieren es und ich bin der Agressor, der ihr was böses will, was sie wiederum zum Opfer macht, was die Helfer durch Rhetorik befeuern und die Gerichte wieder gegen mich ahnden.
Ich muss ja beim Umgangs-/Kontaktausschluss die Verschuldensvermutung gem. § 89 Abs 4 FamFG beweisen. Das mit dem auf sich selbst konzentrieren ist dann hier in Deutschland nicht ganz einfach, weil halt durch die Nähe alles reinprasselt und ich aufpassen muss.
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So meine lieben. Das Thema wird diese Woche spannend.
1. BVerfG hat durchblicken lassen diese Woche einstweilig entscheiden zu wollen. Ich hatte Beschwerde wegen dem Kontaktverbot eingelegt, weil ich ja vor meiner Tochter wegrennen muss, was ein für befangen erklärter Richter entschieden hat, weil ich gesagt habe, dass die Mutter lügt, wodurch das Kind in einen Loyalitätskonflikt kommt.
2. Diesem Richter habe ich dann letzte Woche eine Kopie der Mailboxnachricht von meiner Tochter übergeben und beantragt, dass das Kontaktverbot und Umgangsverbot aufgehoben wird. Meine Tochter hat schließlich mehrfach auf die Mailbox gesprochen, dass sie mich vermisst und mich wiedersehen will und ich so schnell wie möglich auf dem Handy ihrer Freundin zurückrufen soll. Heimlich bei mir geschellt hat sie auch.
Der Familienrichter hat die übrigen Beteiligten per "Eilt" um Stellungnahme gebeten und will ebenfalls diese Woche entscheiden.
Ich selbst will in 2 Wochen wieder ab ins Ausland. Was soll ich in einem Land, dass komplett gelockdowned ist und wo ich nichts zu tuen habe. Wenn das Umgangs- / Kontaktverbot also aufgehoben werden sollte, dann käme ich sogar in die unangenehme Situation wieder über Kompromiss nachdenken zu müssen.
Persönlich rechne ich mit der dummen Ausreden, dass das Kind nur einen kurzen Sehnsuchtsmoment hatte, der durch den Umstand XYZ ausgelöst wurde, aber längst wieder vergessen ist. Sodass es bei der Entscheidung verbleibt. Beim weglaufen müssen, wird das Gericht sich dann falsch verstanden sehen und eine Klarstellung beschließen.
Das BVerfG wird währenddessen wegen nicht Beendigung des Verfahrens die Zuständigkeit ablehnen.
Ich nehme gerne Wetten an, wenn jemand dagegen halten will.
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