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Sooo ich habe eine erste Antwort erhalten:
Mein Mandant hat sich für ein duales Studium beworben und bereits mündliche Zusage für die Zeit ab 1.9.23 erhalten. Sobald dieser auch eine schriftliche Zusage erhält bzw. Einen Arbeitsvertrag unterschreibt, wird Sie dieser davon in Kenntnis setzen.
Hinsichtlich der Auskunft zu den Einkommensverhältnissen von Frau xxxxx hatte ich bereits mitgeteilt, dass diese nicht über ein Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit verfügt. Sie erhält Krankengeld. Ein Nachweis darüber liegt Ihnen bereits vor.
Frau xxxxx erstellt keine Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Die Nachweise über ihre selbständige Tätigkeit liegen Ihnen ebenfalls vor.
Frau xxxxxx war ab 2020 nicht mehr verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Diesbezüg-ich überreiche ich Schreiben des Finanzamtes Celle vom 13.04.2021. Seitdem hat Frau xxxxx aufgrund Ihrer erneuten Eheschließung erstmalig wieder eine Steuererklärung für 2022 abge-geben. Der entsprechende Bescheid liegt noch nicht vor.
Sie kennen die Immobilie von Frau xxxxxx und haben dort selbst jahrelang gewohnt. Auch das Verkehrsgutachten aus März 2022 ist Ihnen bereits bekannt. Sie sind bereits in der Lage, den
Wohnwert zu ermitteln.
Hinsichtlich der Immobilienverbindlichkeiten bei der Schwäbisch Hall überreiche ich noch Kontoauszug für 2022.
Weitere Nachweise liegen mir noch nicht vor. Ich werde diese unaufgefordert nach Erhalt an
Sie übermitteln.
Sollte ich da bereits drauf antworten? Oder auf den nächsten Mist warten?
Zb. Das das Krankengeld nur einen Teil der Auskunft abdeckt?
Nachweise der Selbstständigkeit unzureichend/ unvollständig sind?
Zu der Immobilie und der Wohnwertberechnung? Ja ich hab das Gutachten auch, aber ist das mein Problem?
So wie die schreibt, wirkt es das die Anwältin eher die Mutter als den Mandanten vertritt…
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Hatte die Anwältin schon mal die Mutter als Mandantin?
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20-06-2023, 15:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-06-2023, 15:25 von Nuffü.)
Jein, die alte Anwältin ist in Ruhestand nach dem ich bei der Anwaltskammer Beschwerde einreichte. Hat aber keine Bedenken die Kammer trotz gleicher Kanzlei. Jetzt hat das die Nachfolgerin übernommen.
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22-06-2023, 09:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-06-2023, 09:28 von peperoni.)
habe mir deine Beiträge alle durchgelesen und kann den Anderen nur beipflichten, dass die Anwältin eine Strategie fährt, um dich maximal zu verwirren. Letztendlich ist es doch so, dass du alle Unterlagen übersandt hast, die zur Berechnung benötigt werden, oder?
Unterlagen fehlen noch von der Mutter, od. werden bewusst zurückgehalten. Zudem fehlen noch Unterlagen vom Kind bzgl. dem dualen Studium. Bisher nur eine mündliche Zusage... naja ich behaupte einfach mal, dass die meisten Firmen ihre Zusagen mind. 1 Jahr im Voraus schriftlich versenden, inkl. Vertrag. Diese wollen ja auch Planungssicherheit. Während dem dualen Studium erhält er auf jeden Fall auch eine Ausbildungsvergütung, die auch zur Berechnung des Unterhaltes (teilweise) berücksichtigt wird. Den Wohnwert sollen sie schön selbst ausrechnen, andererseits könntest du (sofern dir die Wohnfläche bekannt ist), einfach zurückschreiben, dass du einen Quadratmeterpreis von 20 EUR annimmst. Die werden sich dann schon wehren.
Wie auch immer, ich würde die Füße still halten. Sie haben ja selbst geschrieben, dass Unterlagen, sobald sie vorliegen, nachgereicht werden. Ohne vollständige Unterlagen = keine korrekte Berechnung. Daher liegt der Ball bei ihnen und nicht bei dir.
Vor allem hätten sie doch schon lange vor Gericht geklagt, wenn der Fall bzw. die Berechnung für sie so klar ist. Ist es bei Unterhaltsklagen nicht so, dass der "Unterlegene" die Gerichtskosten komplett übernehmen muss? Warum ist dann bisher noch nicht geklagt worden, sie hätten doch dann kein Risiko?
Entspanne dich (ich weiß, ist leichter gesagt als getan) und warte ab.
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Ja genau ich habe alles an Auskünften erteilt, da fehlt rein gar nichts mehr.
Ja ich versuche zu entspannen , zurücklehnen und abwarten klingt einfach, ich bin nur immer gerne vorbereitet.
Melde mich sobald ich den nächsten Tobak erhalte, denke dann wird es konkreter.
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(20-06-2023, 15:23)Nuffü schrieb: Jetzt hat das die Nachfolgerin übernommen.
Da würd ich schon noch mal nachbohren. Fragen, ob die Unterlagen der vorigen Mandantschaft übernommen wurden. Nur weil ein Anwaltsname wechselt, heisst das nicht dass kein Interessenkonflikt besteht. Werden Unterlagen, die dazu da waren fremde Interessen zu vertreten weiterverwendet?
In den USA ist das übrigens eine bekannte Taktik von Scheidungswilligen. Man lässt sich frühzeitig von einer oder mehreren der besten Kanzleien in der Stadt beraten, erteilt aber die Vollmacht nicht. Damit sind diese Kanzleien für die Gegenseite verbrannt, die kann dort nicht mehr hingehen, sonst Interessenkonflikt.
Zu Sache selbst nicht Neues. Wie es peperoni auch sagte, reine Verwirrung. Wenn du antworten willst, dann nur die Bekundung, dass du auf die restlichen Unterlagen wartest. Welche das sind, ist längst gesagt. Keine Diskussion über irgendeinen Punkt beginnen.
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Die Anwaltskammer hatte da recht ausführlich geantwortet gehabt, es würde nur ein Konflikt widerstreitender Interessen bestehen wenn es die "selbe" Sache wäre wie zuvor. Dies konnte nicht erkannt werden.
Das Belege aus vorherigem Verfahren oder ähnlich verwendet werden/wurden, kann ich so nicht sehen oder bestätigen. Wirkt soweit okay, aus meiner Sicht.
Lediglich wie die Anwältin schreibt, aber auch die Berechnung, im "Sinne" der KM vornimmt ist fragwürdig.
Ja ich warte auf das nächste Schreiben, extra Geld rauswerfen für nen Schreiben macht wenig Sinn, führt ja auch erstmal zu nichts.
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Moin ihr,
habe gestern zufällig erfahren das mein Sohn das Abi bestanden hat. Entlassung der Abiturienten wäre morgen. Laut der Schulbescheinigung die ich letztes Jahr bekommen hatte, ist das voraussichtliche Ende des Schulbesuches zum 31.7.23 angegeben.
Wäre er demnach bereits ab 1.7.23 nicht mehr privilegiert ? Oder wäre das hier vernachlässigbar ? Bzw. würde dies als Orientierungsphase angesehen werden ? Noch ist ja nicht klar was er wirklich macht, nur das evtl. ab September Duales Studium.
Hatte gelesen das gerne 3-4 Monate seitens der Gerichte solche Phasen anerkannt werden. Unklar wäre mir hierbei ob als privilegiert oder nicht privilegiert.
Für mich wäre die Beantwortung interessant zum einen um ggf. beim nächsten Briefwechsel das mit klärend/ bestreitend einzubinden, aber auch um für mich zu wissen wie viel ich weiterhin zurücklegen müsste bis das alles geklärt ist.
Vielleicht wisst ihr dies oder habt Erfahrungen ?
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Hi Ihr, ich habe nun das weitere Schreiben erhalten.
Sehr geehrter Herr xxx,
in oben bezeichneter Angelegenheit komme ich zurück auf mein Schreiben
vom 19.06.2023 und übermittle wie angekündigt die weiteren geforderten
Nachweise.
Mein Mandant gab einem Kind Schlagzeugunterricht und erhielt dafür
4o,oo € im Monat. Der Schwester des Schlagzeugschülers gab Frau xxx
für weitere 4o,oo € im Monat Gitarrenunterricht, wenn ihr dies möglich war.
Mein Mandant erhielt den Betrag von insgesamt 8o,oo€ für beide Kinder.
lch überreiche diesbezüglich Umsatzanzeige vom 23.o6.2023.
Mein Mandant hat auf diese Weise 4O,OO € ,,Taschengeld" von Frau xxx
erhalten. Es handelt sich um Unterhaltsleistungen von Frau xxx an lhren
gemeinsamen Sohn. Die 4o,oo€ für den Schlagzeugunterricht sind, wie ich
bereits in meinem Schreiben vom 25.05.2023 ausgeführt habe, unterhaltsrechtlich
nicht zu berücksichtigen, weil dieses aus einer überobligatorischen
Tätigkeit meines Mandanten neben der Schule herrührt.
lch überreiche weiter Saldoübersicht vom o2.o9.2022, aus welcher sich ein Guthaben von
243,72 € ergibt. Mein Mandant verfügt über kein relevantes Vermögen, welches zur Bedartsdecku
ng einzusetzen ist.
Zuletzt überreiche ich noch Umsatzübersicht von Frau xxx, aus welcher hervorgeht, dass
sie das private Darlehen mit monatlich zoo,oo € bedient.
Von September 2022 bis einschließlich August 2023 ist mittlerweile ein Unterhaltsrückstand
von insgesamt 4.424,oo€ aufgelaufen. Mein Mandant sieht der Überweisung dieses Unterhaltsrückstandes
nunmehr bis zum 31. August 2O23 entgegen.
Habt ihr nun eine Idee wie ich auf die letzten Schreiben reagieren könnte ? Es wurde ja nach wie vor nicht konkret und korrekt alles belegt, sollte ich quasi mein letztes Schreiben einfach wiederholen und ergänzen das mein Sohn seid ende 06.2023 sich nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung befindet, daher darüber hinaus auch keine Bedürftigkeit zu erkennen ist ?
Das fehlt vom geforderten noch, fett habe ich geändert...
Weiterhin fehlen nachfolgende Auskünfte Ihres Mandanten, und zwar beleghaft :
- über den weiteren zukünftigen Schulischen/ Beruflichen Werdegang nunmehr nach dem dem 30.06.2023
- über Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit ( Von 10.2021 bis 09.2022 )
- über Einkommen aus selbstständiger Arbeit/ freiberuflicher Tätigkeit inkl. Bilanzen sowie die dazugehörigen Gewinn- und Verlustrechnungen oder die Einnahmeüberschussrechnungen von 09.2019 – 09.2022
- über sämtliche Vermögensverhältnisse, Sparbücher, Kontoauszüge etc. zum Stichtag 31.12.2021, 31.09.2022 sowie 31.12.2022
Von der Mutter fehlen weiterhin folgende Auskünfte, und zwar beleghaft :
- über Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit ( Von 10.2021 bis 03.2022 )
- über Einkommen aus selbstständiger Arbeit/ freiberuflicher Tätigkeit inkl. Bilanzen sowie die dazugehörigen Gewinn- und Verlustrechnungen oder die Einnahmeüberschussrechnungen von 09.2019 – 09.2022
- der Einkommenssteuerbescheid 2022
- über Einkünfte aus Lohnersatzleistungen ( Von 10.2021 bis 03.2022 )
- Zur ermittlung und Berechnung des Wohnvorteiles/ Wohnwertes, nötige Nachweise über die gesamte Wohnfläche ( z.B. das Gerichtliche Verkehrswert Gutachten aus 03.2022 )
- Nachweise von Zahlungen der behaupteten Schwäbisch Hall Immobilienverbindlichkeiten sowie deren Verwendungszweck für den Zeitraum 10.2021 bis 09.2022
- Nachweise über Auszahlung, Rückzahlungen sowie Kaufbelege über das behauptete Privatdarlehn bei Frau K.
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(29-06-2023, 05:34)Nuffü schrieb: ist das voraussichtliche Ende des Schulbesuches zum 31.7.23 angegeben
Ab dann nicht mehr privilegiert, wenn nicht mehr volljährig. Die zugestandene Orientierungphase von max. 3 Monaten also nur Rang 4, so wie eine weitere Ausbildung danach.
Sonst gibts eigentlich nichts weiter zu sagen. Der Privatkredit zählt immer noch nicht. Der Anwalt wiederholt hier einfach stur bis zu ermüdest, typische und altbekannte Taktik. Auch an der Reaktion kann ich mich nur erneut wiederholen. Überweisen, was unbestritten ist, den Rest der Forderungen ignorieren. Lass es vor Gericht gehen.
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Naja ich weiss ja nicht mal was unbestritten wäre ...
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Du kannst ja schätzen. Es geht darum, den Streitwert zu vermindern, wenn es vor Gericht geht.
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16-08-2023, 14:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-08-2023, 14:58 von Nuffü.)
Schwierig wenn nicht alle Belege vorgelegt werden. Letztlich wärens dann die 100% DDT für volljährige.
Wie das mit dem Wohnwert verhält oder berechnet wüsste ich so nicht.
Schwierig wenn nicht alle Belege vorgelegt werden. Letztlich wärens dann die 100% DDT für volljährige.
Wie das mit dem Wohnwert verhält oder berechnet wüsste ich so nicht.
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Wie würde denn eine konkrete korrekte Rechnung aussehen mit den Zahlen, bzw. Was sollte ich überweisen?
Meine Daten:
2482,42 bereinigtes Netto
Unterhaltszahlungen an weitere minderj Kinder laut Titel 100% 2022 844 / 2023 926 monatlich
Mutter einkommen:
1537,29 wohnwert (173qm x 10€ / minus Zinsleistung )
Krankengeld 407,10
Gitarre monat 36,67
Ehemann berein netto 1582,99 davon 5% = 79,14 Ehegattenunterhalt ?
Netto zusammen Mutter : 2060,20
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Dann ist die ganze Rechnerei doch völlig Überflüssig.
Selbstbehalt gegenüber volljährigen nichtprivilegierten Kindern: 1650 EUR.
Dein Einkommen: 2482,42. Minus Unterhalt an die vorrangigen Unterhaltsberechtigten in Höhe von 926 EUR verbleiben dir also 1556,42 EUR. Damit liegst du UNTER dem Selbstbehalt.
Es bleibt strittig: Der Unterhalt bis 31.7.23. Auch da wirst du nicht über den Mindestunterhalt kommen, egal wie gerechnet wird. Ich würde einfach mal eine 50:50 Quotelung annehmen und für die Rückstände ab 18. Geburtstag bis Schulende 50% des Mindesunterhalt-Zahlbetrages (also ohne Kindergeld) überweisen. Damit dürfte sich eine Klage gegen dich kaum mehr lohnen. Ab 1.8.23 zahlst du gar nichts mehr. Siehe oben, Selbstbehalt unterschritten.
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Sowas vorher nicht kundtun der Gegenseite?
Im Prinzip muss ich ja der Forderung wiedersprechen, die fehlenden belege weiter fordern, und mitteilen das mit der quotelung bzw wie ich darauf komme?
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Hast du noch keine Auskunft gegeben? Dann tu das und bring einen dürren Satz: "Aufgrund der Unterschreibung des Selbstbehalts endet meine Unterhaltspflicht am 31.7.2023".
Für die Vergangenheit würde ich schreiben: "Ihre Auskünfte sind weiterhin unvollständig, 6 meiner 8 Fragen haben sie ignoriert. Damit ist keine exakte Quotelung errechenbar. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und um meinen guten Willen zu zeigen nehme ich nunmehr eine Quotelung in Höhe von 1:1 vor und überweise den daraus errechneten Unterhalt von (Datum 18. Geburtstag) bis 31.7.23 in Höhe von (Betrag) mit Absendung dieses Schreibens unter der Bedingung, falls sie doch noch eine vollständige Auskunft hinbekommen, eine entsprechende Rücküberweisung zu erhalten."
Überwiesen wird ab 18 immer an das Kind, nie an die Mutter. Nix drohen, nicht rumreden.
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Doch ich habe vollständige Auskünfte erteilt. Aber ist ja unklar ob bis 31.7. oder 30.6. da er Abitur ende Juni bekam.
Verstehe ich das richtig, ich errechne den Unterhalt, quotele 1:1, oder nehm ich deren Berechnung (100%) und quotele? Und dann wenn doch vollständig Auskunft erteilt wird müsste er das an mich erst zurücküberweisen?
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Das Schuljahr endet am 31.7.2023. Sagte ich oben schon. Relevant ist das Schuljahresende, nicht das Abiturdatum.
Du bezahlst pro Monat ab Volljährig bis 31.7.23: 628 EUR Minus Kindergeld. Das Ergebnis dividiert durch 2.
Das ist ein Schuss ins Blaue, aber in deiner Situation drohen so langsam Anwaltskosten, weil du sehr wenig im Unterhaltsrecht drin bist und nun eine anwaltliche Beratung anstehen würde. Hier im Thread ist schon alles gesagt, was über ein Forum sagbar ist.
Zurücküberweisen wird der nie was. Das ist nur so dahingesagt. Wahrscheinlich kommt noch ein böser Brief. Oder halt eine Klage.
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Okay danke, ich lasse mir das durch den Kopf gehen.
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Moin,
ich wollte nochmal Feedback geben.
Ich habe das wie vorgeschlagen umgesetzt und auch die Quotelung so vorgenommen und überwiesen. Ich habe aber auch keinerlei Fristen mehr gesetzt ( hoffe das war kein Fehler ) in meinem Antwortschreiben.
Bis jetzt kam tatsächlich keinerlei Reaktion mehr. Wäre positiv wenn es dabei bliebe.
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Wenn drei Monate Ruhe war, wird vermutlich nichts mehr kommen. Unter den gegebenen Umständen war das Vorgehen jetzt die Ideallinie zwischen Kosten und Risiken.
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4 Monate sind nach meiner Zahlung und Schreiben an Gegenseite um... Und ich werde laut Post Vorabinfo heute einen Brief der Gegenseite erhalten
Ich hatte tatsächlich gedacht das wär durch... und hatte dem Gericht wegen PKH Ratenzahlung das auch geschrieben, denn die PKH Prüfung wurde Anfang 2023 auf Bitten pausiert...
Ich werde berichten was lustiges im Brief steht...
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Ein Brief von der Gegenseite ist harmlos. Dass er kommt, habe ich dir schon in #145 prophezeit. Ärgerlich und teuer wäre ein Brief vom Gericht.
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