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Essen zählt nicht zum Mehrbedarf. Das würde auch anfallen, wenn das Kind nicht in Betreuung ist und ist deshalb im Kindesunterhalt enthalten.
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Habe heute ein schreiben vom Arbeitsamt erhalten. Der beinhaltet das zukünftig aufgrund des nicht nachkommens der Unterhaltszahlung, den Mindestunterhalt an das Jugendamt für 2 Kinder insgesamt ca 360 Euro abgezogen wird. Obwohl ich etwas mehr als 2.000 Netto AlG1 bekommen werde, wollen die nur den Mindestunterhalt. Soll ich das so durchgehen lassen oder einspruch einlegen. Weil 360 für 2 kinder und wenn die weiter nix von mir wollen ist doch super :-)
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Widerspruch ist eh erfolglos.
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Heißt das, das dass Jugendamt grundsätzlich nur den Mindesunterhalt einfordert und den rest die kindesmutter per Gericht? Weil nach mein verdienst aus AlG 1 müsste ich anhand Düsseldorfer Tabelle stufe 2 zahlen. Deswegen wundert es mich das die nur den Mindestunterhalt wollen
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Nein. Das Jugendamt kann parallel dazu auch höheren Unterhalt durchsetzen. Vorsicht, du bist nahe dran, die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Unterhaltsplflichtverletzung zu erfüllen. 2000 EUR ALG 1 kassieren, aber nicht bezahlen, du kannst von Glück sagen, dass nur abgezweigt wird, aber nicht schon ein Strafbefehl da ist.
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(19-08-2023, 16:48)p__ schrieb: Nein. Das Jugendamt kann parallel dazu auch höheren Unterhalt durchsetzen. Vorsicht, du bist nahe dran, die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Unterhaltsplflichtverletzung zu erfüllen. 2000 EUR ALG 1 kassieren, aber nicht bezahlen, du kannst von Glück sagen, dass nur abgezweigt wird, aber nicht schon ein Strafbefehl da ist.
Aktuell bin ich aber zahlungsunfähig, bin arbeitslos mein Arbeitslosengeld beginnt erst ab September, bis dahin bin ich in der Sperrzeit. Besitze weder Vermögen noch habe ich ein einkommen und bin auch auf weiteres Als arbeitsunfähig attestiert. Können die trotzdessen mich dennoch Verurteilen?
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Dann ok. Hörte sich so an, als würdest du schon ALG 1 bekommen.
Geld nachweisbar, offiziell bekommen, aber nicht Unterhalt zahlen - nicht gut. Pfändung und Nichtexistenz von Titel schützen nicht vor einer Verurteilung.
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(19-08-2023, 17:03)p__ schrieb: Dann ok. Hörte sich so an, als würdest du schon ALG 1 bekommen.
Geld nachweisbar, offiziell bekommen, aber nicht Unterhalt zahlen - nicht gut. Pfändung und Nichtexistenz von Titel schützen nicht vor einer Verurteilung.
Ab september wird normal gezahlt, unterhaltsrückstände werden durch das insolvenzverfahren ab oktober befreit.
Die frage daher wird es beim mindestunterhalt bleiben, oder wird da noch was kommen was mehr zahlung betrifft
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Hallo...
bist du sicher, das Du Unterhaltsrückstaende mit ins Insolvenzverfahren mitnehmen kannst?
Normal geht das nicht....
Gruss Bumpi
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(19-08-2023, 20:24)Bumpi schrieb: Hallo...
bist du sicher, das Du Unterhaltsrückstaende mit ins Insolvenzverfahren mitnehmen kannst?
Normal geht das nicht....
Gruss Bumpi
Ja das geht, warum sollte das nicht gehen? Du kannst nur unterhaltsschulden nicht gänzlich dadurch verhindern, nur den Rückstand bis zur eröffnung, danach müsstest du weiterzahlen oder es häufen sich neue schulden
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Das wurde verschärft. Die Unterhaltsschulden, die pflichtwidrig nicht gezahlt wurden werden nicht erfasst. Das Gegenteil nachzuweisen gelingt nicht immer.
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(19-08-2023, 21:08)p__ schrieb: Das wurde verschärft. Die Unterhaltsschulden, die pflichtwidrig nicht gezahlt wurden werden nicht erfasst. Das Gegenteil nachzuweisen gelingt nicht immer.
Pflichtwirdrig wäre doch wenn man zahlen könnte es aber nicht tut, in meinem Fall bin ich ja zahlungsunfähig oder sehe ich das Falsch?
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Die Jugendämter haben die Neuregelung dazu genutzt, immer eine pflichtwidrige Nichtzahlung zu behaupten.
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20-08-2023, 06:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-08-2023, 06:44 von Bumpi.)
Hallo...
auch Ich hatte aehnlichen Fall...
Zahlungsunfähig ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht und hat mit Unterhalt nix zu tun..
Mir wurde erklärt, die einzigen Gründe für anerkannte U-Schulden, die unter die Restschuldbefreiung fallen sind die,
Wenn ein Familiengerichr urteilt, das Du auf Grund von zu wenig Verdienst nicht zahlen kannst, zB. Mangelfall bist..
Bei Minderjährigen wird selbst das noch ausgehebelt mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit und fiktiven Einkünften..so war es bei mir..
Ich kenne natürlich nicht deine genauen Umstände.. Bei Krankheit könnte man auch vielleicht noch durchkommen..
Gruß Bumpi
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20-08-2023, 06:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-08-2023, 06:45 von Bumpi.)
Ergänzung..wenn Du so durchrutscht, ist es ja ok ..
Aber lass die Helferindustrie erst mal richtig aufwachen..dann kann alles passieren..
Bei mir dachte ich auch , ich komm so durch trotz Arbeit..
Klappte aber nicht..musste nachzahlen im unteren 4 stelligen Bereich und hatte dann auch Titel usw.gegen mich..
Wie gesagt..kann passieren, muss aber nicht..
Das soll keine Panikmache sein, aber man sollte evtl. Vorbereitet sein, was passieren kann..dann ist man besser aufgestellt..
Gruß Bumpi
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