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Amtshilfeersuchen im nicht-EU Ausland
#1
Hallo, Gleichgesinnte!

Ich bin seit Längerem stiller Leser eures Forums – und nun hat es mich selbst erwischt. Acht Jahre verheiratet mit meiner damals Angebeteten, jetzt die Scheidung. Ein gemeinsames Kind, ein Ehevertrag der faktisch wertlos ist und ich, der Gutverdiener. Umd dazu kommt, dass sie bei der Eheschliessung krank und arbeitslos war (hatte lange blau gemacht wegen Burnout) - kein gutes Setting..

Kurzfassung: Wir haben ein völlig unterschiedliches Verständnis davon, was „fairer Unterhalt“ ist. Erst recht seit sie beim Jugendamt war, denn seit dem hat sie plötzlich Eurozeichen in den Augen.. es wird also eher schlimmer als besser. Auf den ganzen Zirkus habe ich keinen Bock – auf Deutschland ehrlich gesagt auch nicht mehr.

Meine Eltern sind tot, Freunde leben verstreut im Ausland, mich hält hier nichts. Ich bin IT-Freelancer und kann problemlos aus dem Ausland arbeiten. Das passt für mich. Aktuell überlege ich also, wohin es gehen soll. Priorität hat für mich viel Sonnenschein und Schutz (zumindest im Ausland) vor übergriffigen Ämtern!

Der Gedanke geht aber weiter. Wenn mir jahrelange Rechtsstreitigkeiten drohen und mir das Kind ohnehin vorenthalten wird, fehlt mir komplett die Motivation zu zahlen. Mir ist klar, dass meine baldige Ex Unterhalt einklagen und einen Titel erwirken kann. Selbst wenn sie weiß, wo ich im Ausland lebe, muss mir Post formal zugestellt werden – über deutsche Stellen, Auslandsvertretung und schließlich die Behörden des Ziellands.

Und genau da wird es interessant. Zielländer wie Panama oder Thailand stehen bei mir aktuell im Raum. In Panama gibt es teilweise nicht einmal Briefkästen, Behörden arbeiten eher lax, Zustellungen sind Glückssache. In Thailand dürfte es für meine Ex eher noch komplizierter sein. Mir geht es ausschließlich um maximale Schadensbegrenzung - wenn die mir doof kommt zahl ich halt nix. Lässt sie sich auf Deals ein, dann ich ebenso. Aber ich denke mal, dass ich sie erst dahin erziehen muss und dafür ist mein Setting uU gut geeignet

Natürlich kann sie theoretisch wissen, wo ich bin. Ich plane aber nur eine einfache Webseite mit Handynummer, ausschließlich SMS-fähig, keine MMS, kein WhatsApp. Also keine informellen „Du hast Post ja doch bekommen“-Ding..

Meine Frage an euch: Hat jemand Erfahrungen – direkt oder indirekt – wie belastbar Amtshilfeersuchen aus Deutschland im Ausland tatsächlich sind, konkret für Panama oder Thailand?

Ich geh übrigens auch mal davon aus, dass solche Verfahren 6-18 Monate dauern, teuer sind (Übersetzungen, Beglaubigungen) und bei einem Umzug während des laufenden Prozesses praktisch neu aufgesetzt werden müssen. Mehr als ein- oder zweimal müsste man das nicht mal durchziehen, bevor die Gegenseite entnervt aufgibt denk ich mir.
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#2
Dazu steht schon viel im Forum. Die Durchsetzung von Unterhalt auf offiziellem Wege ist in solchen Ländern schwer möglich, in Ländern die nicht AUG Vertragsstaaten sind oder nicht im Haager Unterhaltsübereinkommen sind gar nicht.
Thailand und Panama sind drin, https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen..._node.html , möglich ist es also, kippt aber oft auf dem Dienstweg.

Heute. Jedes Jahr gibts Reformen und der Durchgriff wird erhöht. Mit der Ausstellung eines neuen Passes könnte es auch schwierig werden. Thailand hat zudem jüngst eine Kette von saftigen Preissteigerungen und Erschwerungen für Langzeitausländer erlebt, die Situation hat sich sehr verschlechtert. Die Voraussetzungen hast du sicher schon nachgelesen. "Überall arbeiten können" ist zudem oft Wunschtraum. Als Freiberufller musst du vor allem überall gut bezahlte Aufträge finden können und das über viele Jahre. Aus langjähriger Erfahrung heraus ist festzustellen, dass solche Vorhaben meistens dann doch nicht stattfinden, dass es mehr ein typisches Gedankenspiel ist im Rahmen der Trennungsphasen, durch die man geht.

Alternativen sind pleite sein in Deutschland. Vielleicht ist auch der Ehevertrag nicht so mies wie du jetzt meinst. Hat ein Anwalt dazu schon etwas gesagt?

Eine arbeitslose Kranke heiraten - die muss ja irre Ausnahmequalitäten an anderer Stelle gehabt haben...
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#3
Die wichtigste Frage vorab: bist du noch verheiratet oder schon rechtskräftig geschieden? Das macht einen großen Unterschied bei der Frage der Unterhaltspflicht. Ich nehme an, es gibt noch keinen Gerichtsbeschluß zur Unterhaltspflicht, dann bist du auch noch nicht unterhaltspflichtig. Somit ist es auch keine unrechtmässige Handlung, wenn du dich jetzt spurlos verpißt und die Aufzucht des Kindes der Mitter überläßt. Habt ihr so beschlossen und vereinbart, punkt.
Du kannst also jetzt noch völlig legal irgendwohin verschwinden. Hierzu gibt es eine Art Leitfaden hier im Forum, mußt du selber suchen. Leutnant Dino hieß der Forist, der diesen geschrieben hat. Paar Auszüge davon: laß deinen Reisepaß für zehn Jahre verlängern, und nimm den dicken mit mehr Seiten für Visumsstempel. Bei der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt kann man eine Phantasieadresse als neuen Wohnsitz angeben, das ist nicht illegal. Ich hatte mich damals abgemeldet in die Vereinigten Arabischen Emirate. Bin dann aber doch in Europa geblieben, meine Exe und ihre Anwältin haben ganz Arabien nach mir abgesucht......
Als Bank für den Zahlungsverkehr sucht man sich eine Online-Bank oder eine Bank mit spezieller Geographie, zum Beispiel die Kanalinseln. Nicht EU, aber easy erreichbar falls notwendig. Bei kanadischen Banken ist das ein unglaublicher bürokratischer Aufwand (ich hatte ein Konto bei der RBC, der Royal Bank of Canada für meine Gehaltszahlungen), dafür aber relativ sicher.
In Thailand, aber auch in anderen Ländern sind die Mitarbeiter der deutschen Botschaft nicht deine Freunde, im Gegenteil!!!!
Leutnant Dino hatte große Probleme bei der Paßverlängerung durch die deutsche Botschaft in Bangkok.

Wichtig sind Detailplanung und das wirkliche Verschwinden - kein WhatsApp, kein Facebook-Account, nichts was eine Suchmaschine finden könnte und eventuellen Verfolgern die Identifizierung deines Aufenthaltsortes ermöglicht. Ganz perfekt wird es sicherlich, wenn du alle zwei, drei Jahre woanders hin gehst. Du mußt ja auch nicht in alle Ewigkeit aus Deutschland wegbleiben - nur so lange, bis alle Ansprüche gegen dich verjährt sind.

Good luck!
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Haha, den Spass hab ich mir auch gegönnt. Im Einwohnermeldeamt ins Ausland abgemeldet. Da merkte ich dann, dass das Einwohnermeldeamt eine sehr kurze Meldekette ins Jugendamt hat. Im Jugendamt gleich durcheinandergerannt wie eine Hühnerherde ohne Hahn. Haben sogar Dritte angeschrieben, um nach mir zu fahnden. Kleine Unterschrift, grosse Freude :-)

Bezüglich Unterschied zwischen abhauen vor Gerichtsbeschluss zum Unterhalt oder danach, den gibts bei Kindesunterhalt nicht, dafür sorgt § 1613 Abs. 2 Nr. 2. Der wird einfach dann rückwirkend geltend gemacht, wenn du wieder greifbar bist.

Bei Ehegattenunterhalt: Wer vor der Scheidung geht, bleibt verheiratet. In Abwesenheit gibts (dann für Trennungsunterhalt) ein Versäumnisurteil nach öffentlicher Zustellung. Abtauchen hilft auch nicht für die Verjährung, 30 Jahre musste weg sein. Also wenn weg, dann eine schöne Sause machen und dann mittellos oder gar nicht zurückkommen. Auch hier wieder, in der Praxis schafft das nur eine kleine Minderheit.
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#5
Was ist denn mit Pleite sein UND in AUG Vertragsstaaten / Haager Unterhaltsstaaten leben?
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#6
Pleite sein hilft immer :-) Allerdings werfen eigentlich alle Länder ausländische Pleitiers aus dem Land, Langzeitaufenthalt ist an Einkommen und/oder Vermögen geknüpft. Nur in Deutschland gibts eine Vollversorgung.
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