Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Private Krankenversicherung für mein Kind + Auswanderung
#1
Hallo,

ich habe bisher eine PKV für mein Kind bezahlt, ca. ein Hunni monatlich, die Hälfte davon kam von meinem AG. Dieser betrag wurde _zusätzlich_ zum KU bezahlt.

Ist es richtig so gewesen oder soll die PKV irgendwie berücksichtigt werden?

Jetzt bin ich ausgewandert und meine PKV wurde auf Anwartschaft gesetzt.
Wie soll ich mit der Krankenversicherung meines Kindes vorgehen? Bin ich verpflichtet sie weiter zu bezahlen? Kann ich diesen PKV-Betrag als KU anrechnen zu lassen?
Ist die KM verpflichtet das Kind in ihrer GKV mitversichern lassen?
Gibt es da irgendwelche Regelungen oder Erfahrungen?
Zitieren
#2
Ich hatte die (zusätzliche) PKV für meine Kinder gekündigt. Das Geld mußte ich für EU/BU aufwenden. In die GKV kommen die Kinder immer rein.
Zitieren
#3
Es gibt ein OLG-Urteil, wo der Vater die PKV weiter zahlen sollte, weil die Kinder sich daran Gewöhnt hätten aber da würde ich es drauf ankommen lassen.
Zitieren
#4
@beppo...

Mich würde interessieren, wie es ein Gericht schaffen will, jemanden, der freiwillig etwas ableistet, dazu zu bringen, durch Zwang das Freiwillige weiter abzuleisten. Kannst Du bittschön das Aktenzeichen zu besagten OLG-Urteil benennen?
Zitieren
#5
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=2646
Zitieren
#6
Was würdet ihr in meinem Fall machen?

Für die Kündigung will meine PKV wissen, wo das Kind versichert ist. Einfach aufhören zu zahlen könnte gefährlich werden, da meine PKV auch mich aus der anwartschaft rausschmeissen könnte, mit dem verlust aller Altersrückstellungen. Ich vermute, beide PKVs - meine und des Kindes - sind ein Vertrag, nicht zwei getrennte.

Die KM verweigert bisher jede Kommunikation (verdaut die Auswanderung, stellt Strafanzeigen, sucht nach Geld usw.).

Ich wäre bereit die PKV des Kindes weiter zu bezahlen, wenn dies als KU angerechnet wird (muss die KM zustimmen?) oder zumindest mich vom §170 (telweise) schützt.
Zitieren
#7
Es kommt wie immer auf den Einzelfall an. Siehe eingestelltes Urteil.

Wenn Du diese Kosten zusätzlich übernimmst und den titulierten (?) Unterhalt weiterzahlst, bsit Du dann unterhalb des Selbstbehaltes? Dann würde ich es versuchen. Ansonsten eher nicht...

Den 170er brauchst Du nicht zu fürchten, wenn der Mindestunterhalt gezahlt wird und in angemessenem Verhältnis zu Deinem Einkommen steht.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Zitieren
#8
(09-07-2011, 08:55)FreiHerr schrieb: Für die Kündigung will meine PKV wissen, wo das Kind versichert ist.
Auf welcher Grundlage? Ansonsten ein Grund mehr, Deine eigene auch gleich dort zu kündigen!
Zitieren
#9
(09-07-2011, 09:10)blue schrieb: Auf welcher Grundlage? Ansonsten ein Grund mehr, Deine eigene auch gleich dort zu kündigen!

Guggstu: http://www.insurance1.de/aktuell/2009-01...hland.html

Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Zitieren
#10
(08-07-2011, 19:06)FreiHerr schrieb: Jetzt bin ich ausgewandert und meine PKV wurde auf Anwartschaft gesetzt.
Dann wirst Du Dich doch im neuen Land versichern müssen! Ich bleibe dabei, die alte Versicherung zu kündigen.

Zitieren
#11
(09-07-2011, 09:34)blue schrieb:
(08-07-2011, 19:06)FreiHerr schrieb: Jetzt bin ich ausgewandert und meine PKV wurde auf Anwartschaft gesetzt.
Dann wirst Du Dich doch im neuen Land versichern müssen! Ich bleibe dabei, die alte Versicherung zu kündigen.

Es soll Länder geben, wo nicht alles und jedes versichert sein muss Smile Dieser Versicherungswahn ist typisch deutsch...

Gegen die Kündigung meiner PKV spricht nur eines: ich verliere meine Altersrückstellungen. Ich kann heute (paar wochen nach der Auswanderung Big Grin) noch nicht ausschliessen, dass ich irgendwann zurück will/muss und dann wird der Wiedereintritt - ohne Altersrückstellungen - richtig teuer.
Zitieren
#12
Erinnert mich an den Satz: "Die Renten sind sicher" Wink
Aber sach mal, was -auf Anwartschaft gesetzt- genau bedeutet?
Da zahlt man doch keine Beiträge mehr, oder? Und kann die Versicherung dann überhaupt in Anspruch genommen werden?
Zitieren
#13
@vorsichtiger...

In meinem Fall besteht PKV meinerseits für mein Kind und der Fakt der gesetzlicher Versicherung seitens der KM. Das kommt nicht so oft vor. Bin da also spezieller Einzefall.
Zitieren
#14
(09-07-2011, 09:53)blue schrieb: Erinnert mich an den Satz: "Die Renten sind sicher" Wink
Aber sach mal, was -auf Anwartschaft gesetzt- genau bedeutet?
Da zahlt man doch keine Beiträge mehr, oder?

Doch und sogar nicht zu knapp, wie ich finde. Sind so 10-30€ monatlich, je nach Versicherung - für das Geld findet man in anderen (ärmeren) Ländern eine Voll-KV mit Superdeckung.
Bei der anwartschaft kannst Du natürlich keine Leistungen Deiner PKV in Anspruch nehmen. Du darfst aber nach max. 5 Jahren relativ günstig zurück - da deine Altersrückstellungen eben nicht verloren gehen.

Zitieren
#15
(09-07-2011, 10:32)FreiHerr schrieb: Bei der anwartschaft kannst Du natürlich keine Leistungen Deiner PKV in Anspruch nehmen.
Bin ich blond, oder hat sich das Thema dadurch nicht längst erledigt?

Zitieren
#16
(09-07-2011, 10:50)blue schrieb:
(09-07-2011, 10:32)FreiHerr schrieb: Bei der anwartschaft kannst Du natürlich keine Leistungen Deiner PKV in Anspruch nehmen.
Bin ich blond, oder hat sich das Thema dadurch nicht längst erledigt?

ich habe meine vertragsabschnitte auf Anwartschaft gesetzt. die von meinem Kind sind noch aktiv.

Zitieren
#17
Ich erlaube mir mal was zu der PKV zu sagen, da ich mich beruflich damit beschäftige .

Das oben Geschriebene stimmt insofern, dass bei einer BESTEHENDEN PKV der Beitrag für das Kind nach o.g. Rechtssprechung weiterhin zu zahlen ist, da es sich tatsächlich an die besseren Leistungen "gewöhnt" hat, auch wenn vom Vater verlangt wird, das Kind in die Familienversicherung der gesetzlich versicherten Mutter zu übernehmen.

Nun reden wir aber von einem BESTEHENDEN Vertrag. In Deinem Fall aber sind aktuell die Voraussetzungen zur Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung nicht mehr gegeben. Das heißt, dass Du nur die Möglichkeit einer Anwartschaft hast und weiterhin also in eine gesetzliche Versicherung musstest - wenn ich es richtig verstehe. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du unter die Beitragsbemessungsgrenze gerutscht bist.

In diesem Moment ist auch die Versicherbarkeit des Kindes in der PKV nicht mehr möglich. Werde dieses aber einmal mit einer Krankenversicherungsabteilung besprechen.....

Ist also die Versicherbarkeit des Kindes in der Privaten auch nicht mehr gegeben, so MUSS das Kind in eine gesetzliche Versicherung. Es wird also familienversichert bei der Mutter, da es auch dort lebt.

Die Beiträge fallen also weg. So lange wie die Beiträge in die PKV gezahlt werden mussten, warst Du leider auch verpflichtet diese zusätzlich zum Unterhalt zu tragen. Dies ist ja auch geschehen.

Da wir seit 01.01.2009 in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht haben, MUSS der bisherige Versicherer nachfragen, wo JETZT das Kind im Anschluß versichert ist.
Sonst darf Er nämlich den Vertrag nicht aufheben, womit eine weitere Frage beantwortet wäre.

Kann es ein, dass Du freiwillig also ohne MUSS in die Gesetzliche KV gegangen bist und nur eine Anwartschaft weiterhin abgeschlossen hast?
Eine Möglichkeit wäre, bei der Krankenversicherung anzurufen. Versicherer haben durchaus fachlich gute Leute, wobei ich die Erfahrung gemacht habe, dass sie sich in diesen Fällen auch schwer tun, weil die neuen Urteile herüber auch relativ neu sind.
Im Zweifel hat der Versicherer eine Rechtsabteilung. Es wäre zu klären, ob der Vertrag des Kindes als Hauptvertrag zu werten ist und die Möglichkeit der Weiterversicherung überhaupt vorliegt.

Ich wage das zu bezweifeln, wenn der Vater wieder versicherungspflichtig geworden ist, werden die im Vertrag mitversicherten Personen auch wieder geetzlich pflicht versichert. Aber das werde ich noch klären, wenn Du das wissen möchtest.

Wenn Du ins Ausland gezogen bist, beugst Du Dich auch ausländischem Recht. Also auch dem dortigen Versicherungsrecht. Hast Du KEIN deutsches Konto, würde eine deutsche Versicherung der Vertragsfortführung widersprechen. Könnte vielleicht ein nützlicher Trick sein.

Ich sehe gute Chancen für dich aus der Nummer heraus zu kommen. Im Übrigen haben Anwälte selten Ahnung in Versicherungsfragen. Also paß bei entsprechenden Beratungen auf. wende Dich lieber an einen großen unabhängigen Versicherungsmakler. Die müssen Ahnung haben, sonst werden sie verklagt. Ist wirklich so.....

Im Zweifel müsstest Du die Anwartschaft und somit den gesmten Vertrag aufheben, mit der Begründung der Auswanderung. Dann wärst Du meiner Meinung nach aus der Nummer raus, wenn es anders nicht geht.

Kannst bei Fragen Dich gerne auch per privater Nachricht melden!
Zitieren
#18
Leute, ich muss den Thread exhumieren Ist immer noch aktuell und ich weiß nicht wie man das Problem lösen kann.

Kurzfassung:
- ich bin ausgewandert und möchte momentan nicht zurück
- ich zahle für mein Kind weiterhin eine private Krankenversicherung in DE
- diese PKV wird offensichtlich nicht in Anspruch genommen, laut Krankenkasse seit 2 Jahren nicht. Es ist unwahrscheinlich, das ein Kind im 3. und 4. Lebensjahr kein einziges Mal zum Arzt geht. Also gehe ich davon aus, das es die GKV der KM mitnutzt
- ich möchte aus diesem Grund die PKV kündigen und das "gesparte" Geld als KU überweisen. Für die ordentliche Kündigung brauche ich eine Bestätigung der neuen (KM') Krankenkasse. Einfach so aufhören zu zahlen kann/will ich aus den o.g. Gründen nicht
- es gibt noch einen fetten Titel für BU/TU, der wird nicht bedient Cool Die KM verweigert jede Kommunikation, erstattet aber gern die 170er Strafanzeigen, schon zum 3. Mal Sie denkt vermutlich, wegen den alten TU/BU-Titel wird man verknackt Big Grin. Ihr geht es in erster Linie darum die StA auf mich zu hetzen, das Geld (wenigstens den PKV-Betrag) will sie anscheinend nicht haben

Fragen:
- gibt es so etwas wie ein deutschlandweites Verzeichnis der GKV-Versicherten? Ich nehme an, die KM ist bei AOK, aber die AOK blockt alle Anfragen erstmals ab. Wie kann man sonst erfahren welche Versicherung mein Kind nutzt? Soll ich die Kinderärzte am Wohnort abtelefonieren?
- §170 soll ja die letzte Waffe sein. Bei meiner Exe beginnt das "Gespräch" mit einer 170er Anzeige. Ich glaube sie hat bisher nicht einmal das JA eingeschaltet. Kann/soll ich zurückschießen? Gibt es in StGB so etwas wie "unberechtigte Strafanzeige"?
- ich würde evtl. JA einschalten - soll ich es probieren?. Die wollen eine Legitimation, wie soll das übers Internet gehen?
Zitieren
#19
Was interessiert dich das noch alles, wenn du eh im Ausland bist?
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#20
also wenn man etwas sauber beenden kann, sollte man das auch tun. man muss ja nicht für nüsse irgendwelche posten zahlen oder eben vermeidbare schulden aufbauen!

ich vermute wenn du der krankenkassen die situation erklärst und einigermaßen nachdrücklich austrittst, sollte da eine lösung zu finden sein. dass eheleute nicht mehr miteinander kommunizieren ist ja nun nicht so selten, trotzdem muss man sich verständigen wie es weitergeht. insbesondere vor dem hintergrund, dass du nicht mehr im land bist, und somit auch kurzerhand die zahlungen einstellen kannst, sollte der PKV an einer praxisgerechten lösung gelegen sein.
Zitieren
#21
Ich denke, Du musst mal andere Register ziehen. Habe den Eindruck, Du möchtest fair und ordentlich arbeiten, was Dich sehr ehrt und die Exe aber terrorisiert. Nichts anderes ist das, wenn man mit dem 170er um sich schmeißt etc.
Also mach dem Theater mal ein Ende. Warum willst Du ihr das gesparte Geld überweisen, dass Du evtl. an der Krankenvers. sparst? Brauchst Du selber Keines ? ;-)

Also: Wie ich Deinem Schreiben entnehme, ist das Kind scheinbar gesetzlich krankenversichert. Ob über die Mutter oder wie auch immer ist egal. Von der AOK hast Du also eine Nummer oder Ähnliches, sonst hättest Du ja nicht anrufen können. Sonst laß Dir von der AOK die Versichertennummer geben.

Schritt 2: Du schreibst an die PKV, dass Du nun "weg" bist und den KV-Vertrag kündigts. Basta. In dem Schreiben verweist Du auf die Doppelversicherung unter Angabe der AOK und am besten noch der Versichertennummer.

Da Du im Ausland weilst (Neid...) interessiert Dich der ganze dann kommende Schmodder nicht mehr. Die Versicherung wird es bald aufgeben zu versuchen, bei Dir noch prämien ein zu treiben. Wie sollen sie es auch tun?

Versichere Dich im Ausland neu und kündige die Anwartschaft die Du jetzt bei Deiner alten Vers. hast. Im Ausland tummeln sich übrigens auch deutsche Versicherer wie Allianz und Co.
Zitieren
#22
Nappo, mir geht's hier nicht um die Ethik und nicht um das Fair Play. Die Exe geht mir am Allerwertesten vorbei. Ich erinnere mich noch zu oft an mein Kind, aber irgendwann wird sich auch das lösen.

expat hat schon richtig meine Absichten wiedergegeben. Ich möchte den Vertrag meines Kindes sauber beenden, aber meine Anwartschaft nicht. Noch nicht. Ich befürchte, bei einer einseitigen Kündigung wird man mich komplett raus schmeißen. Wobei ich frage mich ob dieser Rausschmiss doch kein Glückstreffer sei. Sollte ich irgendwann mal zurück nach DE kommen müssen (für eine OP oder Reha Tongue), dann werde ich doch in die GKV aufgenommen? Die Beiträge in der PKV steigen beängstigend schnell...

Jetzt zu Deinem Vorschlag: schon beim ersten Schritt stolpert es. Die wollen keine Versichertennummer rausgeben, schon gar nicht am Telefon (Datenschutz, Legitimation, bla-bla-bla).
Zitieren
#23
Hm, eine Freundin von mir arbeitet bei einer Betriebskrankenkasse. Ich könnte mal versuchen ob ich sie erreiche und sie fragen, ob sie eine Idee hat, wie Du ohne Kontakt zur KM heruasfinden kannst, wo Dein Kind versichert ist. Würde Dir das irgendwie helfen?

LG Freaky
Zitieren
#24
(14-03-2012, 18:23)Freaky schrieb: Hm, eine Freundin von mir arbeitet bei einer Betriebskrankenkasse. Ich könnte mal versuchen ob ich sie erreiche und sie fragen, ob sie eine Idee hat, wie Du ohne Kontakt zur KM heruasfinden kannst, wo Dein Kind versichert ist. Würde Dir das irgendwie helfen?

LG Freaky

Ja, bitte Rolleyes
Wenn es gehen soll, kann ich Dir PN mit den Daten meiner UHN schicken
Zitieren
#25
Hatte zwar hier gar nicht nach Deiner Antwort geschaut, aber trotzdem mal meine Freundin angerufen. War etwas hakelig, weil ich mir nicht alles gemerkt hatte, was Du geschrieben hast.

Über Anfragen bei irgendwelchen Krankenkassen hast Du leider laut ihrer Aussage keine Möglichkeit, Antworten oder Bescheinigungen zu bekommen. Die dürfen keinerlei Informationen rausgeben.

Sie fragt morgen mal rum, ob jemand von den Kollegen vielleicht eine Idee hat, sie war ratlos. Sie tippt darauf, dass Dir da nur der Rechtsweg bleibt, also Auskünfte der Mutter zu erzwingen.

Sie fragte mich, ob Ihr noch verheiratet seid, was ich gerade nicht wusste. Weil dann hätte sie das Kind nicht einfach so bei ihrer GKV versichern können. Wegen irgendwelcher Berechnungsgrundlagen oder sowas. Ihr ist die ganze Situation ein Rätsel. Rein theoretisch hätte die KM von der vorherigen KV des Kindes eine Bescheinigung gebraucht, damit sie das Kind über ihre GKV mitversichern kann. Irgendwas ist da offenbar nicht so ganz richtig gelaufen.
Wenn Du magst schreib mir noch eine PN für sie mit den ganzen genauen Sachverhalten, von denen Du weißt, dann schicke ich ihr das per mail und sie kann sich schlau machen. So hatte sie gerade zu viele Fragen, die ich nicht beantworten konnte, weil ich mich ins Nebenzimmer verkrümmelt hatte.

Nach dem, was ich jetzt wusste sieht es nicht gut aus, weil die Krankenkassen eben keine Auskunft geben dürfen.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Auswanderung-Informationen Novell 30 9.378 26-04-2022, 10:06
Letzter Beitrag: p__
  Kind 18 Jahre, Krankenversicherung ? paule 5 1.893 04-12-2021, 23:02
Letzter Beitrag: Michael Meiser
  Wer ist an den Umgangsterminen berechtigt mein Kind bei der KM abzuholen? NeverTrustAHoe 9 6.695 04-12-2019, 17:18
Letzter Beitrag: Einszweidrei
  Ich darf mein Kind immer weniger sehn JT80 20 12.324 04-11-2019, 19:32
Letzter Beitrag: kay

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste