Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kranke Frau zieht nicht aus, wer behält Wohnung und Kind
#26
"Wenn dir selbst erstklassige Tips wie die von sorglos nichts nutzen, kann dir keiner helfen."

Also Leute, wenn ein Tipp von "sorglos" auszuziehnen mit Kind, was ich schon vorher geschrieben hatte, dass ich es beabsichtige, der erstklassige Tipp ist, dann kann mir hier in diesem Forum tatsächlich keiner helfen.
Zitieren
#27
Er hat noch mehr geschrieben, auch über das "vorher" und "nachher" des Auszugs mit Kind, das ist nicht minder wichtig. Es sollte dich doch bestätigen, wenn du ähnlich gedacht hast?

Sind dir der Mechanismus und die Folgen des Trennungszeitpunkts klar geworden?
Zitieren
#28
(28-12-2011, 22:18)helmut schrieb: ... dann kann mir hier in diesem Forum tatsächlich keiner helfen.

Kann sein. Hier sind schon mehrere in ähnlicher Situation aufgeteten und wollten schließlich das Vorgehen benannt bekommen, dass garantiert zu den gewünschten Erfolgen führt. Hilfe in der Art gibt es nicht, jedenfalls nicht für Väter.
Was hier zu erfahren ist, sind Erfahrungen verschiedener Personen in ähnlicher Situation. Was ich daraus mache, ist letztlich meine Sache. Zu entscheiden, wie ich persönlich vorgehe, kann ich nur allein.

Mir selbst haben das Forum und die Tfaq vorwiegend dadurch geholfen, dass ich erfahren habe, was es so alles gibt und deswegen die kleinen Erfolge, die ich erzielt habe (bzw. die nicht ganz so schlimmen Grausamkeiten) besser einordnen konnte.
Zitieren
#29
Nur zur Info, falls es jemanden interessiert:

lt. meinem Anwalt geht es im Verfahren der einstweiligen Anordnung des Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht um eine Beweisführung bzgl. der Krankheit der Frau sondern um eine Glaubhaftmachung.

Für diese Glaubhaftmachung reicht auch eine eidesstattliche Versicherung, in der ich die Vorfälle der letzten Jahre an Eides statt versichere.

Zitieren
#30
Hallo Helmut, ich berichte mal kurz was einer meiner Nachbarn gemacht hat der ein Borderlinerin als Freundin hatte.
Für mich war das leider schon zu spät. Also...
Mein Nachbar hat die Ärzte seiner Ex abgeklappert. Dir gegenüber haben sie zwar Schweigepflicht. Sie können sich aber beim Jugendamt äußern wenn du bei den Ärzten gut auftrittst. Er hatte alles vorbereitet und die Ex hat ihm dann freiwillig das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen als sie davon erfahren hat. Auch weil sie befürchtete das es auf zukünftige Kinder Konsequenzen haben könnte wenn sie das Sorgerecht komplett entzogen bekommt. So ist er um lange, teure nervenaufreibende Verhandlungen rumgekommen.

Ich kann dich gut verstehen. Auch das man immer irgenwie hofft es wird vielleicht doch noch besser.
lg
Zitieren
#31
Schön, dass du trotzdem mal wider vorbeischaust...

(24-12-2011, 22:52)helmut schrieb: "Rückendeckung von Ärzten" werde ich nicht bekommen wg. ärztlicher Schweigepflicht.
Du bist doch verheiratet, also hast du automatisch gem.Sorgerecht. Von daher dürfte es kein problem sein, wenn du mit dem Kind zu einem Arzt/Psychiater gehst.

Hast du denn zwischenzeitlich was in die Richtung unternehmen können? Auch der Vorschlag von @Austriake, den Ärzten eine Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Jugendamt vorzuschlagen, ist ein gute Idee. Hier dürfte dir das gerade verabschiedete Kinderschutzgesetz zugute kommen, mit neuen Regeln zur ärtzlichen Kommunikation mit dem Jugendamt. Weise die Ärzte darauf hin.

(18-01-2012, 23:29)helmut schrieb: lt. meinem Anwalt geht es im Verfahren der einstweiligen Anordnung des Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht um eine Beweisführung bzgl. der Krankheit der Frau sondern um eine Glaubhaftmachung.
Na, ja, das ist sozusagen wohl schon "juristisch korrekt". Es sind nur ziemlich wenig Fälle bekannt, in denen einem Mann und Vater diese Glaubhaftmachung wirklich in der Form gelang, dass er die gerichtlichen Vorurteilshürde von wegen "kleines Kind gehört halt zur Mutter" überwinden konnte.

Deine Chance liegt wohl eher darin, dass die Frau durch ihr persönliches Verhalten vor dem Gerichtstermin und in dem Gerichtstermin "glaubhaft darstellt" dass sie krank ist.

Ich wünsche dir wirklich, dass die Mutti "ihren Auftritt" hat. Ansonsten wird wohl am Ende des Tages das ABR bei Mutti sein.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#32
(19-01-2012, 00:47)Absurdistan schrieb: Auch weil sie befürchtete das es auf zukünftige Kinder Konsequenzen haben könnte wenn sie das Sorgerecht komplett entzogen bekommt. So ist er um lange, teure nervenaufreibende Verhandlungen rumgekommen.

lg

Meine Frau kann aufgrund ihrer Krankheit keine Kinder mehr bekommen. Diese starken Neuroleptika verhindern neben dem klaren Denken auch den Eisprung und dieses ganze Gedöns.
Familien- und Zukunftsplanung ist mit der Krankheit nicht möglich.
Zitieren
#33
(19-01-2012, 03:45)sorglos schrieb: Schön, dass du trotzdem mal wider vorbeischaust...

(24-12-2011, 22:52)helmut schrieb: "Rückendeckung von Ärzten" werde ich nicht bekommen wg. ärztlicher Schweigepflicht.
Du bist doch verheiratet, also hast du automatisch gem.Sorgerecht. Von daher dürfte es kein problem sein, wenn du mit dem Kind zu einem Arzt/Psychiater gehst.

Hast du denn zwischenzeitlich was in die Richtung unternehmen können? Auch der Vorschlag von @Austriake, den Ärzten eine Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Jugendamt vorzuschlagen, ist ein gute Idee. Hier dürfte dir das gerade verabschiedete Kinderschutzgesetz zugute kommen, mit neuen Regeln zur ärtzlichen Kommunikation mit dem Jugendamt. Weise die Ärzte darauf hin.

(18-01-2012, 23:29)helmut schrieb: lt. meinem Anwalt geht es im Verfahren der einstweiligen Anordnung des Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht um eine Beweisführung bzgl. der Krankheit der Frau sondern um eine Glaubhaftmachung.
Na, ja, das ist sozusagen wohl schon "juristisch korrekt". Es sind nur ziemlich wenig Fälle bekannt, in denen einem Mann und Vater diese Glaubhaftmachung wirklich in der Form gelang, dass er die gerichtlichen Vorurteilshürde von wegen "kleines Kind gehört halt zur Mutter" überwinden konnte.

Deine Chance liegt wohl eher darin, dass die Frau durch ihr persönliches Verhalten vor dem Gerichtstermin und in dem Gerichtstermin "glaubhaft darstellt" dass sie krank ist.

Ich wünsche dir wirklich, dass die Mutti "ihren Auftritt" hat. Ansonsten wird wohl am Ende des Tages das ABR bei Mutti sein.

Das ABR wird nicht bei der Mutter sein!

Das Verfahren der einstweiligen Anordnung ist rein schriftlich.

Meine Zeit ist eingeschränkt und der zweite Anwalt, der Medizinrecht mit abdeckt hat das Krankheitsthema besser verstanden.

Ich habe das Jugendamt angeschrieben und um Beratungstermin gebeten. Den wird es geben. Ob meine Frau, die ich natürlich von dem Termin in Kenntnis gesetzt habe, an dem Termin teilnehmen wird, weiß ich nicht, ist auch nicht mein Problem.

Vorher werde ich alleine gemäß Empfehlung des Jugendamtes einen Termin mit einem Berater von einem Verein zur Unterstützung von Angehörigen psychisch kranker Menschen haben.

Die Tochter muss zum Kinderpsychologen. Ich habe nur noch keine Idee, wie ich das genau mache.
Zitieren
#34
Das Jugendamt hat ganz klar die Krankheitssituation der Frau problematisiert und wollte sicher gestellt haben, dass bei einem erneuten Ausbruch einer Psychose das Kindswohl nicht gefährdet ist.

Das Jugendamt hat einen gemeinsamen Termin mit dem behandelden Psychiater vorgeschlagen.

Es läuft so, wie ich es erwartet habe.
Zitieren
#35
Das Gericht sagt, die Sorgen bzgl. des Gesundheitszustands der Frau sind zu berücksichtigen.

Es würde ein psychiatrisches Gutachten angeordnet.

Das dauert ca. 3 Monate.
Zitieren
#36
(17-04-2012, 00:13)helmut schrieb: Es würde ein psychiatrisches Gutachten angeordnet.
Das dauert ca. 3 Monate.
In wessen Obhut ist das Kind in den drei Monaten?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#37
Warst du bei einem Verein für Angehörige psychisch kranker? Würde mich brennend interressieren.
Zitieren
#38
Ich war bei einem Verein für Angehörige psychisch kranker Menschen, aber nur einmal. Ich habe mich mit dem "Vertreter"/Sozialarbeiter getroffen und habe die Bestätigung bekommen, dass ich es alles richtig mache, wie ich es mache und dass es nicht anders geht.
Ich bin aber nicht in einer Selbsthilfegruppe für Angehörige psychisch kranker Menschen. Die Gegenseite macht mir dies zum Vorwurf, dass ich nicht bereit gewesen bin, eine Selbsthilfegruppe aufzusuchen.
Ich lehne diese Sichtweise ab: meine Frau hat ein Problem und nicht ich.

Der Arzt beim sozialpsychiatrischen Dienst im Gesundheitsamt hat gesagt, es sei nicht zu verantworten, das Kind alleine bei der Mutter zu belassen, was ich selbst auch vorher schon so gesehen habe.

Ich bleibe in der Wohnung und bei dem Kind. Es bleibt in der Obhut beider Elternteile.

Die Situation ist kaum auszuhalten, aber ich lasse das Kind nicht im Stich.

Meine Frau hat mehrfach falsche Angaben vor Gericht gemacht, was auch so bewiesen wurde.
Zitieren
#39
Das mit dem Gutachten wollte die Richterin auch im Einstweiligen Anordnungsverfahren. Schriftlich hieß es dann plötzlich das im E.A.V kein Raum dafür ist. Im Hauptsacheverfahren sagte die JA-Tante ohne sich ein Bild zu machen (kein Hausbesuch bei ihr gemacht) auch psychisch kranke könnten gut für das Kind sein. Mal schauen es wird noch auf Berichte gewartet und dann entschieden ob das Gericht ein Gutachten macht. Mal sehen. Es muss gut Begründet sein das es nicht gemacht wird. Sonst wirds beim OLG gemacht.
Zitieren
#40
Dass es im einstweiligen Anordnungsverfahren kein Gutachten gibt, haben mir zwei Anwälte gesagt. Grund: es handelt sich um ein rein schriftliches Schnellverfahren. Der zweite Anwalt (bei dem ich jetzt bin) hatte aber noch am Abend nach unserem Gespräch recherchiert und mir per Mail mitgeteilt, dass im einstweiligen Anordnungsverfahren keine Beweisführung bzgl. der Krankheit erforderlich ist, sondern eine Glaubhaftmachung ausreicht. Die Glaubhaftmachung kann per Eidesstattlicher Versicherung stattfinden:

Du schreibst: "Hiermit versichere ich, Vorname Name, geb. am. TT.MM.JJJJ, Srtasse Nr. , PLZ Ort in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung Folgendes an Eides Statt:..."

Ich habe Ereignisse aus dem Alltag teilweise sehr detailliert aufgeschreiben.

Das Jugendamt hatte ich selbst sehr früh eingeschaltet, was mir ebenfalls einen gewissen Vorteil brachte. Wichtig ist: ich hatte beim Jugendamt nichts angezeigt oder dramatisiert oder so sondern "nur" um eine Beratung gebeten, aber auch darauf hingewiesen, dass ich selbst beim sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts gewesen bin und meine Frau nicht bereit ist, einen Beratungstermin beim sozialpsychiatrischen wahrzunehmen.

Gleichzeitig habe ich in der vorgerichtlichen Korrespondenz meinen Anwalt auf den Termin beim Jugendamt hinweisen lassen, in dem Sinne, dass der Termin dann und dann stattfindet und dass das Ergebnis des Termins abzuwarten sei.
Die Gegenseite musste bzgl. des Termins beim JA logischerweise kooperativ sein, andererseits war der reine Beratungstermin beim JA natürlich ohne Anwälte, sondern nur die Eltern und das JA.
Dieser Termin brachte dann den "Durchbruch", weil meine Frau beim JA ohne ihre Anwältin die Krankheit zugeben musste, nachdem diese zuvor geleugnet wurde.

Mittlerweile sind wir im Hauptsacheverfahren und das Gutachten wurde angeordnet.

Zum Thema "auch psychisch kranke könnten gut für das Kind sein".
Stimmt doch. Kann sein... Kann aber auch nicht sein... oder irgendetwas dazwischen.
Ich habe eine Studie zur Situation von Kindern psychisch kranker Eltern in Deutschland. Quintessenz ist, dass jedes zweite Kind mit mindestestens einem psychisch kranken Elternteil selbst eine psychische Störung erleidet.

Darum geht es aber nicht. Es geht um den Einzelfall und wie der Richter bei uns schon sagte, wenn eine psychische Erkrankung vorliegen sollte, muss sie berücksichtigt werden. Aufgrund des Vortrags des JA konnte die Gegenseite das Vorliegen der Erkrankung jedoch nicht mehr leugnen und musste in die Begutachtung einwilligen.

Wie diese ausfällt, weiß keiner. Ich habe mittlerweile eine Bescheinigung ihres behandelnden Psychiaters bekommen, in der dieser schreibt, es sei durch die Medikation gelungen, weitere Anflüge einer psychischen Krise abzuwehren.

Ich persönlich fand die Bescheinigung sehr negativ für meine Frau, weil der Arzt bescheinigt, seine Arbeit besteht darin, zu verhindern, dass meine Frau wieder ins Krankenhaus (in die Psychiatrie) muss.
Mein Anwalt meinte, aus seiner Sicht sei die Bescheinigung "neutral". Sie sage aus, dass der Gesundheitszustand unter Kontrolle sei.

So ist das nunmal: ich selbst halte meine Frau für verrückt (schizophren). Meine Frau hält sich für normal. Anwälte, Richter, Jugendamt sagen, sie können das nicht einschätzen und wollen das Gutachten.
Sozialpsychiatrischer Dienst und der Verein der Angehörigen halten es für nicht verantwortbar, das Kind bei der Mutter zu belassen, kennen aber auch nur meine Schilderung.
Ich selbst neige jedoch eher zur Untertreibung und schildere die Dinge so wie sie sind.

Wir werden sehen, wie das Gutachten ausfällt. Mehr als das was ich mache, geht nicht.

Als ich mit der Tochter über Ostern wegfahren bin, meinte sie: "ist doch schön, dass ohne die schusselige Mama unterwegs zu sein..." :-)
Zitieren
#41
(19-04-2012, 22:49)helmut schrieb: Ich habe eine Studie zur Situation von Kindern psychisch kranker Eltern in Deutschland. Quintessenz ist, dass jedes zweite Kind mit mindestestens einem psychisch kranken Elternteil selbst eine psychische Störung erleidet.
In den mir bekannten Fällen kümmern solche Studien (von denen es nicht wenige gibt) die Gerichte herzlich wenig. Mangelnde Sozialkompetenz und Fortbildung ist da nur ein Grund.

(19-04-2012, 22:49)helmut schrieb: Ich habe mittlerweile eine Bescheinigung ihres behandelnden Psychiaters bekommen, in der dieser schreibt, es sei durch die Medikation gelungen, weitere Anflüge einer psychischen Krise abzuwehren.
...
Mein Anwalt meinte, aus seiner Sicht sei die Bescheinigung "neutral". Sie sage aus, dass der Gesundheitszustand unter Kontrolle sei.
Eben.
Ohne Dir im Vorraus Sorgen machen zu wollen - wird die mögliche Erkenntnis des Gerichtes sein: der KM geht es gut (sie bekommt ja Medikamente) das Kindeswohl ist daher nicht gefährdet.
(die Eventualität, dass die KM die Medikamente selbst nicht mehr nimmt, wird "vergessen")
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#42
Es wird alles von dem psychiatrischen Gutachter abhängen.
Alle warten auf das Ergebnis.

Ich persönlich bin ja der Meinung, dass selbst wenn das Gutachten aussagt, dass meine Frau betreuungsfähig ist, dass es für das Kind besser wäre, wenn es bei mir bliebe. Meine Frau war ja jahrelang krank und teilweise stationär in Behandlung und teilweise in der geschlossenen Abteilung.

Und ja, meine Tochter ist ziemlich intelligent und hat mich auch schon gefragt, ob die Mama nicht einmal ein paar Wochen alleine Urlaub machen könnte, ohne uns, also die Mama soll weg.

Hab ich ihr nicht beigebracht, kam so.

Wenn der psychiatrische Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass Madame betreuungsfähig ist, dann wird sie das Kind bekommen, weil sie ja die Mutter ist.

Unser Staat wird das Kind lieber einer psychisch schwer kranken schizophrenen Psychotikerin geben, die das Kind schon einmal umbringen wollte, als dem Papa, der nichts anderes ist als der Papa.
Zitieren
#43
Wie hast du es denn angestellt eine Bescheinigung des behandelden Psychiaters zu bekommen. Das der überhaupt
mit dir geredet hat ist schon ein Wunder.
Zitieren
#44
Vorausgeschickt: ich habe schon vor Monaten mit dem behandelnden Arzt gesprochen. Ich hatte in der Praxis angerufen, das Problem geschildert und die sagten "Sehen sie zu, dass sie die Frau hierhin schaffen." und dann habe ich selbstverständlich mit dem behandelnden Psychiater meiner Frau gesprochen.

Das war aber unabhängig von der vorgerichtlichen Korrespondenz.

In der vorgerichtlichen Korrespondenz wurde die Krankheit erstmal abgestritten und erst zugegeben nach dem Termin beim JA.

Das Gericht hat dann angeregt, eine Bescheinigung beizubringen und dem wurde seitens der Gegenseite Folge geleistet.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kind zieht zum Vater um - Nachfragen zum Thema Jugendamt Papaonkel 2 629 13-05-2024, 11:49
Letzter Beitrag: p__
  Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? Apfelmuss 206 67.239 20-08-2021, 10:53
Letzter Beitrag: kay
  Frau will mit kinder nicht ausziehen Mido 3 3.762 10-02-2020, 23:35
Letzter Beitrag: p__
Question Kind zieht zu mir - was muss ich machen/beachten BackPort 35 43.049 12-04-2016, 11:42
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste