27-04-2013, 10:26
Liebe Rechtserfahrenen,
ab was für einen Minimalbetrag zum Unterhalt eines minderjährigen Kindes kann man sicher sein, dass man nicht rechtswidrig nach §170 Stgb verurteilt werden kann, also zumindest in höherer Instanz gewinnen wird?
Unregelmäßig 20-30€?
Wie ist es, wenn man beweisen kann, dass man gar nichts verdient?
Ist Gesundheit z.B. Schizophrenie ein Argument?
best
samana
ab was für einen Minimalbetrag zum Unterhalt eines minderjährigen Kindes kann man sicher sein, dass man nicht rechtswidrig nach §170 Stgb verurteilt werden kann, also zumindest in höherer Instanz gewinnen wird?
Unregelmäßig 20-30€?
Wie ist es, wenn man beweisen kann, dass man gar nichts verdient?
Ist Gesundheit z.B. Schizophrenie ein Argument?
best
samana