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Auf der sicheren Seite - Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb
#3
Der Mindestsatz von 267 € /Monat reicht, um Strafverfolgung zu vermeiden. Allerdings - wie beppo schreibt - wird Dir der Rest dann im kostenpflichtigen Zwangsverfahren abgenommen.

Wenn Du absolut Leistungsfähigkeit bist, das muss man erstmal hinbekommen, werden Verwandte in gerader Linie unterhaltspflichtig - Grosseltern z.B.
https://t.me/GenderFukc
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AW: Auf der sicheren Seite - Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Petrus - 27-04-2013, 12:29

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