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(Wann) dem RA das Mandat entziehen?
#2
Deine aktuellen Verfahren sind doch abgeschlossen.
Damit ist es sein Mandat auch.

Bedanke dich artig (mit Diener) bei ihm für seine Hilfe und teile ihm mit, dass du dich gerne wieder melden würdest, wenn du seiner Dienste nochmal bedürfen solltest.

Wenn in 2 Jahren wieder Auskunft verlangt wird, erteilst du diese. Ohne Anwalt.

Und wenn sich dein Einkommen signifikant erhöht hat, titulierst eben das.
Und wenn nicht eben nicht.

Für all das brauchst du keinen Anwalt.
Auch keinen guten.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: (Wann) dem RA das Mandat entziehen? - von beppo - 05-06-2013, 22:10
RE: (Wann) dem RA das Mandat entziehen? - von blue - 05-06-2013, 23:03

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