05-06-2013, 23:03
(05-06-2013, 22:01)L3NNOX schrieb: habe aber wenig Lust, falls 2 Jahre nach der letzten Lohnoffenlegung wieder eine Aufforderung des gegnerischen Anwalts kommen sollte, .....Hehe, dieses Damoklesschwert wird Dir bis zum Ende Deines jämmerlichen Daseins über Deinem Kopf schweben.
Aber erst mal wirst DU angeschrieben und nicht Dein letzter Anwalt. Wie Du dann damit umgehst, wird sich dann zeigen.