(05-06-2013, 22:10)beppo schrieb: Deine aktuellen Verfahren sind doch abgeschlossen.
Damit ist es sein Mandat auch.
Eben. Selbst wenn ein Brief der Gegenseite nochmal kommen würde, bedeutet das nicht automatisch ein neues Mandat für Deinen RA.
Ein anständiger RA reicht einen solchen Brief an Dich durch und frägt nach, ob er darauf antworten soll. Erst wenn Du das bejahst, wäre es ein neues Mandat.
(05-06-2013, 22:10)beppo schrieb: Bedanke dich artig (mit Diener) bei ihm für seine Hilfe und teile ihm mit, dass du dich gerne wieder melden würdest, wenn du seiner Dienste nochmal bedürfen solltest.
Volle Zustimmung!
Ein guter RA ist eigentlich mit Gold nicht zu bezahlen und Du solltest ihm Deine Anerkennung aussprechen.
Falls Du ihn später nochmal brauchst (und es wäre ein Wunder, welches ich Dir wünsche, wenn das nicht der Fall wäre), wird er sicher engagierter für Dich arbeiten, wenn er merkt, daß Du seine Arbeit zu schätzen weißt.
(05-06-2013, 22:10)beppo schrieb: Wenn in 2 Jahren wieder Auskunft verlangt wird, erteilst du diese. Ohne Anwalt.
Ob mit oder ohne Anwalt entscheidest Du dann, wenn die Anfrage vorliegt.
Auch JAs sind oft sehr faul, weswegen es sein kann, daß in zwei Jahren gar keine erneute Gehaltsanfrage kommt (ist zumindest meine Erfahrung).
Simon II