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OLG FFM v. 6.3.2013 Barunterhalt geht vor elternvereinbartem Wechselmodell
#7
Lieber Sorglos, bei allem Respekt,
ich teile Deine Einschätzung des Urteils in keinster Weise.

Man muss es aus der Perspektive werten, wo das deutsche Kindschaftsrecht steht.
Seit 15 Jahren durchschnittliche 2 Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Die Menschenrechtler und -gruppen, welche dies überhaupt nur so formulieren oder sich für Verbesserungen einsetzen, werden (staatlich gefördert) als Rechtsextremisten und potentielle Massenmörder verunglimpft.

Bisherige BGH-Rechtssprechung ist, dass nur bei tatsächlich paritätischer Betreuung kein Barunterhalt für das Kind geschuldet wird, da beide Eltern sich den Betreuungsunterhalt und den Barunterhalt 50/50 teilen.

Dieses OLG-Urteil ist somit ein Meilenstein, weil es die unsägliche Behauptung weiter aufweicht, dass ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Barunterhaltspflicht und des Umgangs sittenwidrig sei.

Wenn die Beschreibung des Einzelfalls im Urteil stimmt, so handelt es sich hier in der Tat eben nicht um eine paritätische Betreuung und der Vater muss noch froh sein, dass sein erweiterter Umgang überhaupt berücksichtigt beim Kindesunterhalt berücksichtigt wird.

Deine Aussage, dass immer derjenige Elternteil benachteiligt wird, welcher den stressigeren Job hat, kann ich ebenfalls kaum nachvollziehen.
Die höchste Vorhersagekraft, um eine Benachteiligung bzw. den Verlierer bereits vorher zu erkennen, hat immer noch der Geschlechtschromosomen-Satz.

Als nächstes werde ich (wenn die Zeit es erlaubt) einen Vergleich der finanziellen Entlastung bei umfangreichen Umgang mit der französischen Unterhaltstabelle versuchen. Dort ist tabellarisch über die verschiedenen Einkommensstufen auch der Umgang mit berücksichtigt.
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RE: OLG Frankfurt v. 06.03.2013 - 2 UF 394/12 - von blue - 15-06-2013, 16:32
RE: OLG Frankfurt v. 06.03.2013 - 2 UF 394/12 - von 'c' - 16-06-2013, 15:57

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