17-06-2013, 16:48
Natürlich, aber das ändert eben nichts am bereits Geschriebenen: Gemäss OLG FFM fährt er am Besten, wenn er ausschliesslich Unterhalt zahlt und sich ansonsten so wenig wie möglich an allen Kinderbelangen beteiligt. Nicht "gemäss Kindeswohl" oder sonstigem, sondern "gemäss OLG FFM".