17-06-2013, 20:43
(17-06-2013, 20:33)Chris Schömbs schrieb: Hm "p", lese ich aus deinem (gelungenen) langen Beitrag die Lust heraus, sich nackt an das OLG zu ketten und Solidarität zu demonstrieren?
Mit den Nackten allen Threads hast du es heute, hm? Ist ja auch irre heiss, 34,6° hatten wir, da möchte sich mancher ausziehen...
In der Urteilsbegründung wurde durchaus ausführlich "geprüft", inwieweit die Mutter am Barunterhalt zu beteiligen wäre, einerseits wegen der Betreuungszeiten des Vaters, andererseits wegen ihrem höheren Einkommen. Ersteres führte wie schon geschrieben zur Herabstufung um eine Tabellenstufe, letzteres greift erst bei mindestens doppelt so hohem Netto wie das des Pflichtigen.