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OLG FFM v. 6.3.2013 Barunterhalt geht vor elternvereinbartem Wechselmodell
#16
(17-06-2013, 21:13)Chris Schömbs schrieb: Ähm, ich meinte das man darüber nachdenken sollte weniger zu arbeiten.

Kann er, ja. Aber nach dem Urteil hat das keine Konsequenzen mehr für die Unterhaltshöhe, sondern ist sein Privatvergnügen. Er wurde jetzt zu diesem Betrag verurteilt und kann nicht einfach weniger zahlen, weil er die Idee hatte, weniger zu arbeiten.
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RE: OLG Frankfurt v. 06.03.2013 - 2 UF 394/12 - von blue - 15-06-2013, 16:32
RE: OLG FFM v. 6.3.2013 Barunterhalt geht vor elternvereinbartem Wechselmodell - von p__ - 17-06-2013, 21:17

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