18-06-2013, 23:15
@ p
Ich sage ja nicht, dass dieses Urteil der Super-Friede-Freude-Eierkuchen-Durchbruch ist, ich erlaube mir nur anzumerken, dass mir bisher kein
OLG-Urteil bekannt war, in dem der Umfang des Umgangs den geschuldeten Barunterhalt drückt (wenn auch nur geringfügig).
Das BGH-Urteil zum Barunterhalt bei Wechselmodell besagt eher das Gegenteil.
Dass eine notarielle Vereinbarung vor Gericht kippen kann, wäre mir aus heutiger Gesicht vorab bekannt, da ich die Trennungsfaq gelesen habe und auch andere um Rat gefragt habe, ergo schlechte bzw. Falschberatung durch den Notar.
Das Gericht hebt eben nicht NUR darauf ab, dass der Begriff Obhut auch Dinge wie Kleider kaufen oder "wer springt im Ausnahmefall ein" beinhaltet, sondern es erwähnt dies zusätzlich zur Feststellung, dass der Umgang in der Vergangenheit (aus welchen Gründen auch immer) eben nicht verlässlich 50/50, paritätisch, iSe "echten" Wechselmodells statt gefunden hat und legt dies (zu Recht, wie ich meine) dem Vater zur Last.
Ich sage ja nicht, dass dieses Urteil der Super-Friede-Freude-Eierkuchen-Durchbruch ist, ich erlaube mir nur anzumerken, dass mir bisher kein
OLG-Urteil bekannt war, in dem der Umfang des Umgangs den geschuldeten Barunterhalt drückt (wenn auch nur geringfügig).
Das BGH-Urteil zum Barunterhalt bei Wechselmodell besagt eher das Gegenteil.
Dass eine notarielle Vereinbarung vor Gericht kippen kann, wäre mir aus heutiger Gesicht vorab bekannt, da ich die Trennungsfaq gelesen habe und auch andere um Rat gefragt habe, ergo schlechte bzw. Falschberatung durch den Notar.
Das Gericht hebt eben nicht NUR darauf ab, dass der Begriff Obhut auch Dinge wie Kleider kaufen oder "wer springt im Ausnahmefall ein" beinhaltet, sondern es erwähnt dies zusätzlich zur Feststellung, dass der Umgang in der Vergangenheit (aus welchen Gründen auch immer) eben nicht verlässlich 50/50, paritätisch, iSe "echten" Wechselmodells statt gefunden hat und legt dies (zu Recht, wie ich meine) dem Vater zur Last.