22-06-2013, 22:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-06-2013, 22:40 von Absurdistan.)
Eine Beistandschaft sagt in einem ähnlichem Fall das:
http://17653.forendienst.de/show_message...id=4784482
"den Eltern steht, bis auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Vertretung in Rechtstreitigkeiten die Sorge gemeinsam zu.
Daher ist m.E. immer noch der § 1713 Satz 2 anwendbar. Die Beistandschaft kann von dem Elternteil beantragt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Lebt das Kind bei beiden Elternteilen, hat kein Elternteil die Obhut (FamRz 2007, Seiten 421-508). Mit der Konsequenz, dass eine Beistandschaft nicht eingerichtet werden kann."
So ganz mit nicht zahlen müssen stimmt das beim WM auch nicht. Wenn deine Ex mehr verdient als du, könnte es sein das sie dir was geben muss.
Entweder du lehnst den Beistand ab, oder behauptest das kind ist in deiner Obhut und holst dir mit Beistand Kohle von der Ex.
http://17653.forendienst.de/show_message...id=4784482
"den Eltern steht, bis auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Vertretung in Rechtstreitigkeiten die Sorge gemeinsam zu.
Daher ist m.E. immer noch der § 1713 Satz 2 anwendbar. Die Beistandschaft kann von dem Elternteil beantragt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Lebt das Kind bei beiden Elternteilen, hat kein Elternteil die Obhut (FamRz 2007, Seiten 421-508). Mit der Konsequenz, dass eine Beistandschaft nicht eingerichtet werden kann."
So ganz mit nicht zahlen müssen stimmt das beim WM auch nicht. Wenn deine Ex mehr verdient als du, könnte es sein das sie dir was geben muss.
Entweder du lehnst den Beistand ab, oder behauptest das kind ist in deiner Obhut und holst dir mit Beistand Kohle von der Ex.