Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG FFM v. 6.3.2013 Barunterhalt geht vor elternvereinbartem Wechselmodell
#46
Eine Beistandschaft sagt in einem ähnlichem Fall das:
http://17653.forendienst.de/show_message...id=4784482

"den Eltern steht, bis auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Vertretung in Rechtstreitigkeiten die Sorge gemeinsam zu.
Daher ist m.E. immer noch der § 1713 Satz 2 anwendbar. Die Beistandschaft kann von dem Elternteil beantragt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet.

Lebt das Kind bei beiden Elternteilen, hat kein Elternteil die Obhut (FamRz 2007, Seiten 421-508). Mit der Konsequenz, dass eine Beistandschaft nicht eingerichtet werden kann."

So ganz mit nicht zahlen müssen stimmt das beim WM auch nicht. Wenn deine Ex mehr verdient als du, könnte es sein das sie dir was geben muss.
Entweder du lehnst den Beistand ab, oder behauptest das kind ist in deiner Obhut und holst dir mit Beistand Kohle von der Ex.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: OLG Frankfurt v. 06.03.2013 - 2 UF 394/12 - von blue - 15-06-2013, 16:32
RE: OLG FFM v. 6.3.2013 Barunterhalt geht vor elternvereinbartem Wechselmodell - von Absurdistan - 22-06-2013, 22:21

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  BGH 11/2014 i. XII ZB 599/13: Barunterhalt auch bei Wechselmodell Sixteen Tons 5 10.493 31-08-2019, 00:08
Letzter Beitrag: Vater Morgana
  Wechselmodell und Kindergeld: BFH 18.4.2013 Az. V R 41/11 p__ 0 4.279 21-12-2013, 23:21
Letzter Beitrag: p__
  OLG Köln: Barunterhalt der Mutter und Grosselternunterhalt p__ 7 13.663 11-01-2013, 22:41
Letzter Beitrag: Bernie

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste