08-01-2014, 22:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-01-2014, 22:37 von StrengGeheimerInformant.)
(08-01-2014, 21:56)raid schrieb: Aber bitte vor'm Loslassen die Handbremse lösen ;-)))
Damit hast du definitiv recht ;-) @Wackelpudding übrigens auch:
wackelpudding schrieb:Ich wüßte zunächst ´mal nicht, wie die Mutter ohne Dein Einverständnis mit den Kindern wegziehen könnte, ohne dass das ein Gericht ganz schnell korrigiert, wenn Du das im Wege einer eA beantragst. Für diesen Fall solltest Du ein Konzept für die 24-Stdn-Betreuung der Kinder bei Dir haben.
@ramses72: Sind die Kinder bei euch beiden angemeldet (Wohnsitz)?
Falls nein, sofort nachholen! Es ist egal, ob Erst- oder Zweitwohnsitz.
Optimal wäre, du hättest den Hauptwohnsitz (=Lebensmittelpunkt).