11-05-2014, 03:08
Im Gesetz steht nichts davon, dass der Umgangselternteil die Umgangskosten alleine zu tragen hätte.
Das hat sich der BGH ganz alleine ausgedacht.
Ohne jede Rechtsgrundlage.
Das hat sich der BGH ganz alleine ausgedacht.
Ohne jede Rechtsgrundlage.