20-05-2014, 19:34
Selbe Vorgehensmöglichkeiten wie umgekehrt.
- Selber mehr Kleider besorgen, Verwandte mit älteren Kindern, Bazare, Kleiderbörsen... meine Kinder tragen zu 90% Kleider solcher Herkunft.
- Recht und Gesetz: Die durch ihn weggekommenen Kleider in Rechnung stellen und das gerichtlich durchsetzen, wenn er nicht zahlt. Dürfte aber ziemlich zwecklos sein, wenn schon beim Unterhalt nichts oder wenig zu holen ist. Ausserdem ist die Sache schon gegessen, man kann sich nur für den Fall vorbereiten dass er das nochmal tut
- wie alt sind denn die Kinder? Sind sie alt genug, dass sie ihm widersprechen, bevor er ihre Kleider verschenkt? Wie lief das überhaupt ab, kamen sie dann nackt vom Umgang zurück?
- Selber mehr Kleider besorgen, Verwandte mit älteren Kindern, Bazare, Kleiderbörsen... meine Kinder tragen zu 90% Kleider solcher Herkunft.
- Recht und Gesetz: Die durch ihn weggekommenen Kleider in Rechnung stellen und das gerichtlich durchsetzen, wenn er nicht zahlt. Dürfte aber ziemlich zwecklos sein, wenn schon beim Unterhalt nichts oder wenig zu holen ist. Ausserdem ist die Sache schon gegessen, man kann sich nur für den Fall vorbereiten dass er das nochmal tut
- wie alt sind denn die Kinder? Sind sie alt genug, dass sie ihm widersprechen, bevor er ihre Kleider verschenkt? Wie lief das überhaupt ab, kamen sie dann nackt vom Umgang zurück?