24-05-2014, 13:04
Ich kenne natürlich die Diagnose für die Mutter nicht. Kinder brauchen als Begleitperson keine eigene Diagnose.
Die betreffende Krankenkasse hat auf meine telefonische Nachfrage aber bestätigt, dass der Abbau innerfamiliärer Belastungen ein ausreichender Grund sein könnte, die Teilnahme von Kindern zuzulassen. Das würde passen, denn es bilden ja der nicht betreuende Elternteil und sein Kind nach ständiger Rechtsprechung des EGMR eine Familie, die Diskriminierungsschutz genießt, d. h. ohne sachlichen Grund nicht anders behandelt werden darf, als die Familie aus betreuendem Elterteil und Kind.
In bestimmten Konstellationen halte ich das auch für hilfreich: Könntest Du Dir so etwas evtl. für Deinen Ex und Eure Kinder vorstellen?
Die betreffende Krankenkasse hat auf meine telefonische Nachfrage aber bestätigt, dass der Abbau innerfamiliärer Belastungen ein ausreichender Grund sein könnte, die Teilnahme von Kindern zuzulassen. Das würde passen, denn es bilden ja der nicht betreuende Elternteil und sein Kind nach ständiger Rechtsprechung des EGMR eine Familie, die Diskriminierungsschutz genießt, d. h. ohne sachlichen Grund nicht anders behandelt werden darf, als die Familie aus betreuendem Elterteil und Kind.
In bestimmten Konstellationen halte ich das auch für hilfreich: Könntest Du Dir so etwas evtl. für Deinen Ex und Eure Kinder vorstellen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...