24-05-2014, 13:30
ja, klar. dass die Kinder als Begleitkinder keine Duagnose brauchen, ist klar. Ich dachte nur, dass die Aufnahme als Begleitperson die fehlende Betreuung durch den anderen ET am Heimatort voraussetzt.
Aber er hat keine Zeit für "sowas". Er wollte ja nichtmal Umgang alle 2 WE. Er ist "quasi-selbständig", arbeitet irgendwie als freier Unternehmer für einen AG.
Falls er mit einem Umgangswunsch ums Eck kommt werde ich ihm das gerne mal vorschlagen. Wieso nicht?
ich les gerade
http://www.rehakliniken.de/mutter-vater-kind-kur
Wenn zu befürchten ist, dass das Kind unter der Trennung von der Mutter leidet. Bei alleinerziehenden Vätern oder Müttern wenn eine belastende Mutter-(Vater)-Kind-Beziehung verbessert werden soll oder wenn das Kind während der Kur nicht anderweitig betreut werden kann.
Mist.Aber dann kannst du das wohl anderseits verhindern wenn dein Sohn unter der längeren Trennung von DIR leiden würde.
mimamause
Aber er hat keine Zeit für "sowas". Er wollte ja nichtmal Umgang alle 2 WE. Er ist "quasi-selbständig", arbeitet irgendwie als freier Unternehmer für einen AG.
Falls er mit einem Umgangswunsch ums Eck kommt werde ich ihm das gerne mal vorschlagen. Wieso nicht?
ich les gerade
http://www.rehakliniken.de/mutter-vater-kind-kur
Wenn zu befürchten ist, dass das Kind unter der Trennung von der Mutter leidet. Bei alleinerziehenden Vätern oder Müttern wenn eine belastende Mutter-(Vater)-Kind-Beziehung verbessert werden soll oder wenn das Kind während der Kur nicht anderweitig betreut werden kann.
Mist.Aber dann kannst du das wohl anderseits verhindern wenn dein Sohn unter der längeren Trennung von DIR leiden würde.
mimamause