26-05-2014, 12:45
Das Gericht wird einen solchen Beschluss nicht fassen und wenn, dann wird er nicht vollstreckt werden können. Wackelpudding hat das entsprechende Urteil schon zitiert.
Das ist also Quatsch. Wir können jetzt zum vierten oder fünften Mal die Feststellung treffen: "Wenn er nicht will, dann will er nicht."
Das ist also Quatsch. Wir können jetzt zum vierten oder fünften Mal die Feststellung treffen: "Wenn er nicht will, dann will er nicht."