25-11-2014, 21:46
In § 10 Einkommenssteuergesetz ist das begrenzte Realsplitting behandelt, einen Zwang zu einer Steuerklasse finde ich da nicht. Es liegt aber im Interesse der Ex, selbst steuergünstig zu handeln. Je mehr dir bleibt, desto höher der von deinem Netto abhängigen Kindesunterhalt. Du zahlst ja nicht nur Ehegattenunterhalt.
Ddie Frage zum Veranlagungszeitpunkt verstehe ich nicht. Du kannst doch heute nicht die Steuererklärung für 2014 machen? Ich weiss auch nicht, wann deine Scheidung war. Solange ihr noch zusammenveranlagt war, schliesst sich ein Realsplitting logischerweise aus.
Die Steuerexpertin ist aber Freaky :-)
Ddie Frage zum Veranlagungszeitpunkt verstehe ich nicht. Du kannst doch heute nicht die Steuererklärung für 2014 machen? Ich weiss auch nicht, wann deine Scheidung war. Solange ihr noch zusammenveranlagt war, schliesst sich ein Realsplitting logischerweise aus.
Die Steuerexpertin ist aber Freaky :-)