25-11-2014, 22:57
Dann hat der nette Herr Dozent uns das falsch erzählt. Ich frag da morgen mal nach. Ich habe das ausdrücklich so in meinen Unterlagen stehen. Wird morgen geklärt.
Ohne das Einkommen der Ex geht das aber definitiv nicht. Der Betrag, der über 624 € hinaus geht, reduziert nämlich die ansetzbaren 8.130 € für 2013 oder für 2014 eben die 8.354 €. Je nachdem ob sie Einkünfte oder Bezüge hat, dürfen 102/180/1.000 € von ihrer Kohle abgezogen werden. Da wäre interessant zu wissen, ob sie arbeitet oder was auch immer.
Ohne das Einkommen der Ex geht das aber definitiv nicht. Der Betrag, der über 624 € hinaus geht, reduziert nämlich die ansetzbaren 8.130 € für 2013 oder für 2014 eben die 8.354 €. Je nachdem ob sie Einkünfte oder Bezüge hat, dürfen 102/180/1.000 € von ihrer Kohle abgezogen werden. Da wäre interessant zu wissen, ob sie arbeitet oder was auch immer.