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Trennungsunterhalt in Steuererklärung: Wie am schlauesten?
#9
Trennung war 2012, da gabs noch gemeinsame Veranlagung.
Seit 2013 getrennt und ich in Klasse 1.
Seit 2014 Zahlung von TU.
Geschieden bin ich hoffentlich morgen Wink *Daumendrücken*

So wie ich es verstanden habe in meinem Steuerprogramm (t@x) hätte ich ihre Zustimmung zur Anlage U für 2014 bereits 2013 einholen müssen. Aber iwie sinnfrei, weil sie ja auch direkt die Anlage U unterschreiben kann und das geht frühestens 2015, wenn ich die Steuererklärung mache.
Also die Frage streichen.

Wie gelten denn die TU-Schulden aus 2013, die ich 2014 beglichen habe.

Kommen die mit in die 2014er Erklärung oder muss ich die in die 2013er packen? Also zählt der Zeitraum des Auflaufens oder des Bezahlens?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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RE: Trennungsunterhalt in Steuererklärung: Wie am schlauesten? - von Antragsgegner - 25-11-2014, 23:04

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