01-12-2014, 09:36
Ich meinte, dass die Mitwirkung des Unterhaltsempfängers beim Realsplitting des Unterhaltszahlers zumutbar ist, wenn ihm die Nachteile ausgeglichen werden. Meine Frage ist, ob und ggf. wie weit das über die steuerlichen Nachteile hinausgeht.
Wer nicht taktet, wird getaktet...