09-12-2014, 15:15
Zitat:Der Antragsteller sei kooperationsbereit und wolle gemeinsam mit der Antragsgegnerin das Sorgerecht zum Wohle des Kindes ausüben. Er habe regelmäßig (begleiteten) Umgang mit seinem Sohn und eine gute Beziehung zu ihm.
http://openjur.de/u/708176.html
Wie so oft fehlen bei diesem Fall wichtige Hintergrundinformationen.
Warum z.B. hat der Vater überhaupt nur begleiteten Umgang ?
Außerdem:
Zitat:Das Familiengericht wird den Sachverhalt umfassend ermitteln können, nicht zuletzt vor dem Hintergrund weiterer dort anhängiger Verfahren der Beteiligten.Welche anderen Verfahren laufen parallel zum gSR-Verfahren ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel