16-06-2009, 09:07
Die BGH-Urteile sind alles andere als eindeutig. Sie beziehen sich gar nicht so sehr auf eine Auskunftspflicht, sondern auf Selbstbehaltsreduktion aufgrund einer verdienenden neuen Ehefrau, dem faulen Juristentrick "Familienunterhalt". Der Weg des Beklagtenanwalts war nicht schlecht, die weiterhin bestehenden schweren Lücken im Urteil zeigen das ebenfalls.
Über die Beweislast. Es war schon immer so, dass der Pflichtige nachweisen muss, dass er nicht zahlen kann. Nicht das Gericht oder die Berechtigte beweisen, dass das Pflichtige leistungsfähig ist, sondern der Pflichtige muss das Gegenteil beweisen. Das Gericht kann also einfach von Leistungsfähigkeit ausgehen. Die Behauptung der Leistungsfähigkeit braucht keinen Beweis.
Das BGB gibt das nicht her. Es ist, so wie 90% des Unterhaltsrechts einfach "gesicherte Rechtssprechung": Aus der juristischen Sammelkiste mieser Tricks, Verdrehungen, Müll und veredelt von Richtern, die Recht zu sprechen glauben, aber permanent Rechtsbeugung praktizieren "weil es die vor mir auch so machen".
Zitat:Wie genau ist die richterliche "Annahme" juristisch definiert?
Über die Beweislast. Es war schon immer so, dass der Pflichtige nachweisen muss, dass er nicht zahlen kann. Nicht das Gericht oder die Berechtigte beweisen, dass das Pflichtige leistungsfähig ist, sondern der Pflichtige muss das Gegenteil beweisen. Das Gericht kann also einfach von Leistungsfähigkeit ausgehen. Die Behauptung der Leistungsfähigkeit braucht keinen Beweis.
Das BGB gibt das nicht her. Es ist, so wie 90% des Unterhaltsrechts einfach "gesicherte Rechtssprechung": Aus der juristischen Sammelkiste mieser Tricks, Verdrehungen, Müll und veredelt von Richtern, die Recht zu sprechen glauben, aber permanent Rechtsbeugung praktizieren "weil es die vor mir auch so machen".