17-07-2015, 05:36
(17-07-2015, 00:02)wackelpudding schrieb: "Fuß in der Tür" reicht für ´ne Strafanzeige wg. Hausfriedensbruch.Ist ja auch ein bischen Nötigung ...
Selbst wenn man das nicht will, ist das nichts, was ein FG spassig finden wird, wenn das in einem Umgangsverfahren thematisiert wird.
Aber sie wird es anders darstellen und wenn keine Zeugen vorhanden sind, wird sie sich "Sorgen um IHR Kind gemacht haben" und berechtigte Interessen vorgeben bis sich bei der StAschaft Zweifel hinsichtlich ihres Vorsatzes einstellen.
Dennoch: schaden kann es nicht.
Für mich ist das ein typischer Fall einer exzessiven Mütterherrschaft, die -ich kenne bios Fall nicht- meistens erst möglich wird, weil Väter schon von Beginn (der Trennung) an zu inkonsequent sind.
Die Mutter meines Kindes stand wenigstens drei Mal mit der Polizei vor meiner Tür.
Ich habe nie aufgemacht, sondern immer per Telefonat der Polente erklärt, dass sie erstens nicht zuständig sind, weil meinem Kind keine Gefahr droht und zweitens sie sich die Einsatzkosten bitteschön von der Kindsmutter erstatten lassen sollen.
Mütter, die meinen, Umgang "gewähren" zu können oder zu dürfen sind gefährlich, wenn sie keine unmittelbare Gegenwehr spüren.
Wenn's aber soweit wie bei bio gekommen ist, hat man keine Chancen anders zu reagieren als nachzugeben.
Die Faust im Gesicht der Mutter hätte das Kind vermutlich überfordert und gegen den Vater eingestellt.
Ich bin einmal der Mutter meines Kindes über den Fuß gefahren, als sie sich von meiner Tochter, die in meinem Auto saß, demonstrativ ohne ein Ende zu finden verabschiedet hatte/ wollte.
Sie hat natürlich gleich losgeschrien damit meine Tochter glauben sollte, das Ableben ihrer Mutter sei nahe.
Ich konnte sie beruhigen und nachdem beide miteinander telefoniert hatten, ging's wieder.
Die Mutter hatte sich nie wieder am Auto verabschiedet.
Auch Polizeieinsätze gabs nicht mehr - dafür die eine oder andere Anzeige ...
Laßt Euch nix gefallen.
Gegen Kreidekreismütter hilft nur unbeugsame Stärke zu zeigen.
Und kontinuierlicher Druck! (von den obligatorischen "Breitseiten" einmal abgesehen)