17-07-2015, 09:41
(16-07-2015, 19:30)bio schrieb: Ich weiß im Moment nicht, wie ich darauf reagieren soll.
Kurzfristig kannst du wenig machen, das Kind ist jetzt bei der Mutter und so schnell kriegt man selten einen Gerichtsbeschluss hin. Ich würde es vielleicht trotzdem versuchen. Immerhin hat die Mutter über einen Anwalt schriftlich die Umgangszeit zugesagt. Mittelfristig gilt es, Umgang nach gerichtlicher Umgangsvereinbarung/-Beschluss zu organisieren, nicht nach wertarmen weil sanktionslos aufkündbaren Zusagen.
Die Zusage hätte höchstens etwas gebracht, wenn du die Tür nicht aufgemacht hättest. Rückt dann die Polizei an, egal von wem gerufen, stehst du mit einer schriftlichen Zusage dass das Kind Umgang bei dir hat natürlich anders da wie wenn die Mutter von Kindesentzug faselt und du nichts dagegen vorzuweisen hast.
Du solltest das sehr konsequent angehen. Die Mutter hat durch die Aktion gelernt, dass sie mit Gewalt und seelischer Brutalität gegen das Kind etwas erreicht, dass sie Zusagen einfach kurzfristig zurücknehmen kann und das auch durchsetzen. Das wird man nicht durch Herzchenkarten los, sondern durch klare Grenzen, deren Überschreitung erzieherisch wertvoll empfindliche Folgen haben.