17-07-2015, 13:36
Moin,
Falls eine gerichtliche Umgangsvereinbarung/-Beschluss existiert:
sofort einstweilige AO ("Eilverfügung") sowie Ordnungsmittel wegen Verstoss gegen die Umgangsregelung am Gericht beantragen.
Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch könnte Deine Ex zu einer Gegenanzeige wegen Gewaltschutz animieren ... ohne Zeugen also nicht ratsam.
Ich verstehe nicht, warum Du ihr überhaupt die Tür geöffnet hast ...
(16-07-2015, 19:30)bio schrieb: Ich weiß im Moment nicht, wie ich darauf reagieren soll.Hat die KM alleiniges ABR ?
Falls eine gerichtliche Umgangsvereinbarung/-Beschluss existiert:
sofort einstweilige AO ("Eilverfügung") sowie Ordnungsmittel wegen Verstoss gegen die Umgangsregelung am Gericht beantragen.
Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch könnte Deine Ex zu einer Gegenanzeige wegen Gewaltschutz animieren ... ohne Zeugen also nicht ratsam.
Ich verstehe nicht, warum Du ihr überhaupt die Tür geöffnet hast ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel