17-07-2015, 18:46
(17-07-2015, 16:30)bio schrieb: Die Idee meine Tochter bei mir zu behalten am Dienstag und für den Rest der Ferien, gefällt mir zwar. Aber ich möchte das bevorstehende Verfahren nicht unnötig belasten.Das ist aber weder im Interesse Deiner Tochter, noch widerspricht es dem Gesetz.
Es besteht gSR und grundsätzlich hat Deine Tochter selbstverständlich das Recht, die hälftigen Ferien mit seinem Vater zu verbringen ! Auch wenn das der Mutter plötzlich nicht mehr passt. Das ist inzwischen sogar bei deutschen FamGerichten angekommen. Auch ohne ausdrücklich gerichtlich festgelegte Ferienregelung. Du kannst Dich dabei auf die übliche Spruchpraxis in vergleichbaren Fällen berufen. Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 <209 f.>).
Du solltest ruhig etwas mutiger im Interesse Deiner Tochter auftreten.
Ich würde das Kind ab kommenden Dienstag bis zum 30.7. ohne Wenn und Aber bei mir behalten und alle Kontaktversuche der KM ignorieren.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel