(19-07-2015, 19:48)bio schrieb: (...)Schon aus diesem Grunde wäre ich binnen Minuten nach diesem mütterlichen Überfall bei der Jugendschutzbehörde und hätte den Vorfall zumindest zu Protokoll gegeben.
Noch ist nichts ausgestanden. Am Dienstag ist regulär Umgang. Die Mutter weiß ja, dass ich mich eigentlich im Urlaub mit der Kleinen sehe. Möglich, dass sie sie bei sich behält. Vielleicht hat sie dazu auch das Jugendamt auf ihrer Seite. Werde ich abwarten müssen.
Ohne diesen Gang könnte das später als Nachlässigkeit gegen den Vater gerichtet werden.
Wie oben schon angesprochen ist das mütterliche Verhalten eine Steilvorlage für eine unverzügliche gerichtliche Entscheidung, um dem Kind dieses von der eigenen Mutter verursachte Grauen zu ersparen...
Hier würde ich nicht eine Sekunde zögern, die Mutter anwaltlich zur Unterlassung aufzufordern, den Kinderschutz einzufordern und einen Antrag zum Schutz und im Interesse des Kindes zu stellen. Die Mutter hat sich zudem von der väterlichen Wohnung fern und Verträge einzuhalten.
Ganz offen: Jetzt ist MIR dieses Rumgeeiere hier unverständlich.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.