20-07-2015, 09:13
also....ich habe in meinem sportskreis einen familienrichter....mit frau...: folgendes wird IMMER beachtet mittlerweile!
1. ein unbewiesenes gewaltschutzverfahren mit der beschuldigung, daß ein elternteil vom anderen
elternteil gewalt erfahren hat - wie auch immer, kommt einer verläumdung, bzw. üblen nachrede
gleich und stellt einen straftatbestand dar. im familienverfahren muß dies auf den tisch kommen, daß
diese behauptung bestritten wird von der gg-seite! mittlerweile verstehen viele richter, in welche richtung
das zielt. lt. deren aussage soll sich kein elternteil mit einer strafanzeige wegen verläumdung, übler nach-
rede und stellen UNGERECHTFERTIGTER anträge, scheuen diese zu stellen. besonders in umgangsver-
fahren wird hier sehr genau in zukunft hinterfragt...wann - wie - wo - was wurde verletzt....da werden
einige frauen alt aussehen. besonders wenn nachgewiesen wird, daß frauchen seeehr bindungsintolerant ist...
der wind hat sich pro-väter gedreht....und wird es weiter tun - nur geduld und nicht nachgeben!
bb
netlover
1. ein unbewiesenes gewaltschutzverfahren mit der beschuldigung, daß ein elternteil vom anderen
elternteil gewalt erfahren hat - wie auch immer, kommt einer verläumdung, bzw. üblen nachrede
gleich und stellt einen straftatbestand dar. im familienverfahren muß dies auf den tisch kommen, daß
diese behauptung bestritten wird von der gg-seite! mittlerweile verstehen viele richter, in welche richtung
das zielt. lt. deren aussage soll sich kein elternteil mit einer strafanzeige wegen verläumdung, übler nach-
rede und stellen UNGERECHTFERTIGTER anträge, scheuen diese zu stellen. besonders in umgangsver-
fahren wird hier sehr genau in zukunft hinterfragt...wann - wie - wo - was wurde verletzt....da werden
einige frauen alt aussehen. besonders wenn nachgewiesen wird, daß frauchen seeehr bindungsintolerant ist...
der wind hat sich pro-väter gedreht....und wird es weiter tun - nur geduld und nicht nachgeben!
bb
netlover