21-07-2015, 14:12
Du bist frewillig in der KV.
Selbständig oder Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsrenze?
Wenn Du bezügl. des Hauses von einer Zwangsversteigerung sprichst, wird also die Bank im 1. Rang stehen und eine Schuld ist noch offen.
Das Du das Haus nicht mehr halten kannst, ist wohl nicht mehr zu bestreiten.
Steht Deine Ex-Frau dort auch noch mit im Grundbuch oder nur Du alleine?
Zuerst würde die Bank bei ausbleibenden Raten ein Stakkato an Briefen und Mahnungen versenden bis zur schlußendlichen Kündigung des Kreditvertrages.
Danach wird man versuchen freihändig zu verkaufen. Eine Zwangsversteigerung dauert seine Zeit. Unter einem Jahr wird da nichts passieren, nach Einleiten des Verfahrens.
Wegen des Unterhalts wirst Du eine Unterhaltsabänderungsklage führen müssen. Je nach Krankheitsbild und Verlauf sollte da was möglich sein.
Zurück zum Haus:
Ein deutlich ruhigeres Leben für die Zukunft, wirst Du in diesem Falle wohl führen können, wenn Du eine Insolvenz in Betracht ziehst. Machst Du das nicht, werden diese zusätzlichen Einzelvollstreckungsmaßnahmen, zusätzlich zu den Schwierigkeiten mit den Kindern und Deinen finanziellen Engpässen, sowie Deiner Krankheit, Dir höchstwahrscheinlich auch psychsisch das Gnick brechen.
Also musst Du so viel wie möglich, so schnell wie möglich los werden.
Im Detail kann ich Dir erst mehr sagen, wenn Du genauer wirst. Also nochmals:
- Wem gehört das Haus
- Wie hoch verschuldet
- Andere Schulden?
- Selbständig oder nicht?
Selbständig oder Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsrenze?
Wenn Du bezügl. des Hauses von einer Zwangsversteigerung sprichst, wird also die Bank im 1. Rang stehen und eine Schuld ist noch offen.
Das Du das Haus nicht mehr halten kannst, ist wohl nicht mehr zu bestreiten.
Steht Deine Ex-Frau dort auch noch mit im Grundbuch oder nur Du alleine?
Zuerst würde die Bank bei ausbleibenden Raten ein Stakkato an Briefen und Mahnungen versenden bis zur schlußendlichen Kündigung des Kreditvertrages.
Danach wird man versuchen freihändig zu verkaufen. Eine Zwangsversteigerung dauert seine Zeit. Unter einem Jahr wird da nichts passieren, nach Einleiten des Verfahrens.
Wegen des Unterhalts wirst Du eine Unterhaltsabänderungsklage führen müssen. Je nach Krankheitsbild und Verlauf sollte da was möglich sein.
Zurück zum Haus:
Ein deutlich ruhigeres Leben für die Zukunft, wirst Du in diesem Falle wohl führen können, wenn Du eine Insolvenz in Betracht ziehst. Machst Du das nicht, werden diese zusätzlichen Einzelvollstreckungsmaßnahmen, zusätzlich zu den Schwierigkeiten mit den Kindern und Deinen finanziellen Engpässen, sowie Deiner Krankheit, Dir höchstwahrscheinlich auch psychsisch das Gnick brechen.
Also musst Du so viel wie möglich, so schnell wie möglich los werden.
Im Detail kann ich Dir erst mehr sagen, wenn Du genauer wirst. Also nochmals:
- Wem gehört das Haus
- Wie hoch verschuldet
- Andere Schulden?
- Selbständig oder nicht?